tiren, so werden besondere Quittungen über dieselben, wie sie
ehr häufig von uns verlangt werden, unter keinen Umständen
ertheilt.
Berlin, den 29. Junuar 1859.
General-Direction der Königl. allg. Wittwen-Verpflegungs-Anstalt.
Freiherr von Monteton.
Bekanntmachung.
Der Herr Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei—
en hat genehmigt, daß soweit der hierzu bestimmte Fonds ausreicht,
Bergleuten, welche im nächsten Jahre neue Häuser in den für die
döniglichen Steinkohlengruben Gerhard, von der Heydt, Duttweiler,
Sulzbach-Altenwald, Friedrichsthal, Reden und Heinitz festgestellten
Baurayons außerhalb der Bergmanns-Colonien zu bauen beabsichti⸗
zen und sich den desfalls erlassenen Bestimmungen unterwerfen, außer
den bisher gewährten Bauprämien von 2850—300 Thlr. unverzins⸗
iche und mit 121/, Prozent jährlich rückzahlbare Vorschüsse bis zu
100 Thlr. in dem Falle bewilligt werden dürfen, wenn diefelben aus
der Knappschaftskasse nicht zu erlangen sind.
Die näheren Bestimmungen, unter welchen die Bau-Vorschüsse
und Prämien gewährt werden dürfen, so wie die Grenzen der für
die genannten Gruben festgestellten Baurayons können auf den be—
reffenden Schichtmeistereien eingesehen werden.
Der bisher für die Grube König bestimmt gewesene, die Orte
eunkirchen und Wiebelskirchen umfassende Baurayon wird bis auf
Weiteres aufgehoben.
Erprobtes Heilmittel für kranke Obstbäume
Mitgetheilt in den beiden Ober- und Unterbarmer Cafinos.)
Häufig fangen junge Obstbäume, trotz der besten Wartung, an
zu kränkeln, ohne daß die Ursache dieses Zustandes ermittelt werden
kann. In den meisten solcher Fälle besteht die Krankheit in dem
nicht entsprechenden Saftlaufe des Baumes. Wenn man die Grund⸗
ursache hiervon nicht erkannt, folglich sie auch nicht anders entfernt
verden kann, so wende man folgendes Mittel an, dessen vortreffliche
Wirkung gesichert ist:
Man wasche die kränkelnden Bäume Anfangs jeden dritten oder
bierten Tag, dann aber in acht bis vierzehn Tagen, endlich alle drei
dis vier Wochen einmal nach Sonnenuntergang mit frischem, kaltem
Brunnens oder Quellwasser mittelst eines groben wollenen Lappens
und spüle alsdann denselben mit einer Gießkanne rein ab. Mit dem
Waschen beginnt man so weit oben an den Aesten oder am Stamme,
als man nur reichen kann, und setzt die Waschung bis dicht an den
Boden fort. Zu bemerken ist, daß Brunnen- oder Quellwasser hierzu
desser taugt, als Flußwasser.
Da dieses Mittel, vom April angefangen, wo nicht kalte Nächte
ind, bis Mitte September angewendet werden kann und nicht nur
ranke Bäume heilt, sondern auch gesunde vor Krankheit schützt, so
ollte dasselbe den Sommer hindurch zwei bis dreimal au allen Bäu—
nen angewendet werden, und ein freudiges, üppiges Wachsthum, eine
chöne, gesunde, frische Rinde und reichliche Obsternte werden die
kleine Mühe reichlich belohnen.
Ueber die Knollengerste.
Im heurigen Frauendorfer Samen-Cataloge findet sich unter
en Gerstensorten auch die Knollengerste (orge bulheuse) aufgeführt,
ind bringt Herr Kohlbauer zu Mehring, der seit drei Jahren
leine Versuche damit gemacht hat, in den „Frauend. Bl.“ nachste
hende Bemerkungen darüber:
Der Same der Knollengerste sieht den Körnern unserer gewöhn⸗
ichen Gerste nicht im entferntesten ähnlich; er ist ganz klein und
zrassamenartig, und von einer Benutzung desselben zur Mehlberei⸗
ung oder zu Brauzwecken kann keine Rede sein. Das, was von
iesem Gewächse verwendbar ist, besteht in dem Kraute und in den
dnollen. Die Engländer, von welchen diese Gerstenart aus dem
daukasus über's Meer gebracht worden ist, cultiviren diese bereits
eit mehreren Jahren als sehr beliebte Futterpflanze. Sie ist peren
Alle diejenigen Bergleute, welche sich um Bau-Vorschüsse und
LBrämie für das nächste Jahr bewerben wollen, haben
1) sich schriftlich von jetzt ab bis zum 31. Januar k. J. bei der
unterzeichneten Bergwerks-Direktion unter Angabe ihres Wohn⸗
orts und der Grube, auf welcher sie angelegt sind, zu melden,
Meinen Katasterauszug nebst Situation über den Bauplatz und
den Erwerbstitel desselben beizubringen, sowie wenn der Er—
werb durch Kauf erfolgt ist, die Berichtigung des Kaufpreises
nachzuweisen,
die orts- und forstpolizeiliche Erlaubniß oder, wenn letztere nich!
erforderlich, eine desfallsige Bescheinigung des betreffenden Ober—
försters beizubringen,
durch Vorlegung ihres Militär-Urlaubs-Passes oder eines Mi—
litär-Zeugnisses nachzuweisen, daß sie ihrer Dienstpflicht im
stehenden Heere genügt haben, oder davon befreit worden sind.
Auf Meldungen, welche nach dem 31. Januar k. J. angebracht
werden, wird keine Rücksicht genommen.
Außerdem wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß
ein Recht auf den Empfang eines Hausbau-Vorschusses oder einer
Prämie durch die bloße Anmeldung der Bewerber nicht erworben
wird, vielmehr der Anspruch auf die genannte Wohlthat lediglich aus
der dieselbe zusichernden Verfügung der unterzeichneten Königlichen
Bergwerks-Direktion herzuleiten ist.
Zu Hausbauten, welche noch in diesem Jahre begonnen werder
sollen, werden weder Prämien noch Vorschüsse bewilligt.
Saarbrücken, den 28. Juli 1865.
Königl. Bergwerks-Direetion.
nirend, kann vom zeitigen Frühjahre bis zum Spätherbste gebau
werden und ist geeignet, im Laufe des Jahres mehrere Schnitte zu
geben. Die Aussaat muß sehr dünn erfolgen, da diese Gerste sich
ganz außerordentlich bestockt. Herr Kohlbauer hat sie 1 Fuß
weit auseinander entfernt gesetzt und überzogen.
Hat nun diese Pflanze im ersten Jahre reichliches Futter ge—
liefert, so fängt sie im zweiten Jahr an, in Halm und Aehre zu trei
ben und sofort einige Wochen zu blühen. Die Aehren sind groß und
länger als die Kornähren. Nach dem Verblühen setzen sich am Wur—
lelstocke Knollen an, welche nach und nach die Größe mittelmäßiger
kartoffeln erreichen. Diese Knollen haben einen sehr bedeutenden
Stärkemehlgehalt und werden, wie berichtet wird, von den Bewohnern
ihrer Urheimath sowohl roh als auf mannigfache Weise bereitet, ge—
zessen. Der Verf. hat solche gesotten, wie unsere Kartoffeln, versucht,
und bemerkt, daß ihr Geschmack ein eigenthümlicher, aber gerade kein
vidriger sei; indeß glaubt er, müßte doch eine ganz eigene Zuberei⸗
tungsweise stattfinden, wenn sie uns eine Delicatesse werden sollten
Die Knollen läßt man nach vorgenommener Samenernte entwe—
der zur weiteren Futtererzeugung im Boden, oder man nimmt sie
aus, um sie wieder zu verpflanzen oder zur Speise zu benutzen. Da
sich dieses eigenthümliche Gewächs sowohl durch Knollen, als nament—
lich durch Samen sehr stark vermehrt, ausdauernd ist und vielen
Nahrungsstoff besitzt, dürfte es der Mühe werth sein, damit Versuche
zu machen, um es etwa nach und nach als lohnende Futter- und
Rahrungspflanze auf unsere Felder zu bringen.
Die Stachelbeerraupe.
Da diese kleine, grünliche schwarzpunktirte Raupe auch in diesem
Sommer wieder in vielen Gärten die Stachel- und Johannisbeer—
träucher gänzlich entblättert hat, wird es gewiß den Eigenthümern
olcher Gärten angenehm sein, etwas Näheres über diese so schäd
liche Raupe und ihre Vertilgung zu vernehmen. Früher glaubte man.
sie sei die Raupe eines kleinen Schmetterlings, indeß hat es sich her⸗
ausgestellt, daß sie die Larve oder Afterraupe einer Blattwespe von
21/2-3 Linien lang ist. Die zwanzigfüßige, kurz behaarte Raupt
dieser Blattwespe ist ungefähr n/2-2/, Zoll lang, schmutzig grün mit
schwarzem Kopfe und schwarzen erhabenen Punkten auf dem Körper.
Sie frißt im Mai auf Stachel- und Johannisbeersträuchern so fleißig,
daß, wenn sie häufig vorhanden, die Sträucher ganz eutblättert wer
den und in Folge dessen die daran hängenden Früchte verderben und
abfallen. Gegen Ende des Monats Mai fällt sie zur Erde nieder