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*
den Kreis Saarbrücken.
M8 79.
Dinstag den 4. Juli
1865.
Amtliches.
In der Zeit vom 17. d. Mts. Abends, bis zum 19. d. Mts.
Morgens, sind aus der bei Obertiefenbach gelegenen obersten Schleift
im Staden folgende Gegenstände entwendet worden:
1) 15 Tassen von; ungebranntem Onyx, dieselben waren inwendig
fertig polirt und auswendig zum Glattmachen fertig geschliffen,
bis auf eine, die kleinste, welche auswendig noch nicht ganz fer—
tig zum Glattmachen war;
2) ein theilweise geschlifsener Triangel von Crystall;
3) ein fertig geschliffener, jedoch noch nicht polirter Triangel von
CErystall;
Heeinige rauh geschliffene Corallen von Amethyst;
5) drei fertig geschliffene, jedoch noch nicht polirte Briefbeschwerer
von ungebranntem resp. ungefärbtem Onyr:
6) drei Broschen von Crystall.
Ferner ist aus derselben Schleife in der Nacht vom 19. auf den
20. d. Mis. ein heller brasilianischer Stein, von 16 bis 20 Pfd. Ge—⸗
wicht, zum Färben oder Beizen bestimmt, entwendet worden.
Indem ich Vorstehendes auf Requisition des Großherzoglich Ol—
denburgischen Untersuchungsrichters zu Birkenfeld zur öffentlichen Kennt—
niß bringe, ersuche ich Jedermann, welcher über den Verbleib der ge—
stohlenen Gegenstände oder den Dieb Auskunft geben kann, dies mir
oder der nächsten Polizeibehbde schleunigst anzuzeigen.
Saarbrücken, den 29. Juni 1865.
Der Königl. Ober-Procurator.
v. Ammon.
Personal⸗-Chronik.
Durch Verfügung des Königl. Finanz-Ministeriums vom 8. Februar J. J. ist
er Forstineister Rerr Föhrigen, bisher zu Saarbrücken, der hiesigen Königl.
Kegierung als technisches Mitglied in der Forst-Verwaltung überwiesen worden,
ind hat dessen Einführung in das Regierunas-Collegium heute stattgefunden.
Jrier, den 27. Juni 1865.
Bekanntmachung. 8
dundesperre betreffend.
Die in Nr. 18 unseres Amtsblattes publicirte Polizei-Verordnung
‚om 25. April d. J., betreffend das Verbot des freien Umherlaufens
hon Hunden in den Bürgermeistereien Hilbringen, Kreises Merzig, so—
vie Rehlingen und Niedaltdorf des Kreises Saarlouis, wird hiermis
ür die beiden letztgenannten Bürgermeistereien wieder aufgehoben, und
»leibt sonach nur noch für die Bürgermeisterei Hilbringen bis zum
Ablaufe der bestimmen Frist von 12 Wochen in Kraft.
Trier, den 16. Juni 1865.
I. 4838 8. 4) Könial. Reaierung.
Bekanntmachung.
Katholische Haus-Collecte.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat mittelst Rescripts
zom 15. Juni c. Nr. 4421 der zur katholischen Pfarrei Sabershausen
gehörigen Gemeinde Lorweiler im Kreise Simmern zur Aufbringung
»es Restes von dem ihr zufallenden Antheile an den Kosten für den
Neubau der Kirche zu Sabershausen eine Hauscollecte bei den katho—
ischen Einwohnern der Rheinprovinz bewilligt und gestattet, daß die—
elbe durch Deputirte bis Ende d. J. abgehalten werde. Indem wir
dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir noch, daß die
zetreffenden Deputirten den Behörden werden namhaft gemacht werden,
Trier, den 22. Juni 1865.
I. 2070 8 65.) Könial. Regierung.
Bekanntmachung
Die in dem Zoll- und Handelsvertrage zwischen dem Zollvereine
ind Ocsserreich vom 11. April d. J. verabredeten Zoll-Erleichterungen,
velche in Gemäßheit des Gesetzes vom 17. d. Mis. vom 1. Juli ab
nit dem neuen Zolltarife zugleich in Kraft treten, haben mehrfache Ab—
inderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses nothwendig gemacht.
Letztere sind in einem Nachtrage zusammengestellt.
Das Erscheinen dieses Nachtrages wird mit dem Bemerken hier—
durch bekannt gemacht, daß derselbe nicht nur bei den Amesstellen ein—
zesehen, sondern auch im Wege des Buchhandels von der v. Decker—
schen Geheimen Ober-Hof-Buchdruckerei zu Berlin zu dem Preise von
2 Sgr. für das Exemplar bezogen werden kann.
Köln, den 23. Juni 1865.
Der Provinzial-Steuer-Direktor.
—A
aus
der Verordnung des Herrn Landgerichts-Präsidenten, den Ferien—
zienst bei dem Königl. Landgerichte zu Saarbrücken vpro 1865
betreffend.
8. 2.
Die Sitzungen der Ferienkammer während der Monate Auagusi
ind September 1865 finden an folgenden Tagen statt:
1) Monat August: 4. 5. 7. 8. 18. 19. 21. 22.
2) Monat September: 1. 2. 4. 5. 15. 16. 18. 19.
8. 2.
Für Handels- und Subhastationssachen werden folgende der vor—
zenannten Sitzungstage festgesetzi:
1) Monat August: 5. 7. 19. 21.
2) Monat September: 2. 4. 16. 18.
Saarbrücken. den 25. Juni 1862.
Der Landgerichts-Präsident,
gez. Zweiffel.
Bekanntmachung.
Die Königl. Departements-Ersatz-Commission wird am 27. und
28. Juli d. J. im Saale des Herrn Kafseewirths Plager hierselbß
usammentreten, und ihre Operationen in nachstehender Weise vornehmen
1. Am Donnerstag den 27. Juli c., Morgens 7 Uhr, Musterung
der von der Kreis-Ersatz-Commission
a. als dauernd unbrauchbar,
d. im Concurrenzijahre wegen Mindermaaß, Kleinheit und
jeitiger Unbrauchbarkeit zur Ersatzreserve und
m 3. Concurrenzijahr zum Train — deñanirten Militär—
Nichtigen Ferner Musterung
Für gleichlautenden Auszug:
Der
Ober⸗Secretär.
—A