Erscheint Dinstag, Donnerstag und
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
rachsten Post⸗Anstalt oder in der Er⸗
hedition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
Infertionb⸗Gebuͤhren fur die Garmonb⸗
zeie oder dexen Raum 9 Pf.
9 Der Abonnements⸗Preis
betraͤgt pro Quartal inel. Stempelstener
und Fraͤgerlohn für Saarbruͤcken und
4 St. Johann 12 Subergroschen.
Far die durch die Vost bezogenen Ezeur
* plaxe 1 Silberaroschen.
——*
den Kreis Saarbrücken.
73.
Dinstag den 20. Juni
1865.
.
—M—— —
Amtliches.
Bekanntmachung.
Evangelische Kirchen⸗Collecte.
Der evangelische Ober⸗Kirchen⸗Rath hat durch Erlaß vom 4. Fe⸗
bruar d. J. im Einverständniß mit dem Herrn Minister der geistlichen
xc. Angelegenheiten die Abhaltung einer einmaligen Collecte in den
wangelischen Kirchen der Rheinprovinz für den Bau einer evangelischen
Kapelle zu Asbach gestattet. Der Termin zur Abhaltung dieser Collecte
ist auf den 1. Sonntag nach Trinitatis den 18. Juni d. J. bestimmt.
Die betreffenden Steuerkassen werden angewiesen, die eingesammelten
Erträge anzunehmen und in gewöhnlicher Weise an die hiesige Com—
nunal⸗ Instituten⸗Kasse abzuführen. Die Kreis⸗-⸗Ertrags⸗Nachweisungen
ind uns bis zum 15. Juli cr. vorzulegen.
Trier, den 30. Mai 1866.
I. 2618 8 6.) Königl. Regierung.
Bekauntmachung.
Evangelische Haus-Collecte.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat mittelst Rescript
oom 31. v. Mis. Nr. 4046 den Termin zur Abhaltung der durch des—
sen Erlaß vom 28. November v. J. Nr. 9444 zur Abbürdung der
saufgelderschuld für das evangelische Bethhaus zu Bernkastel bewilligte
dauscollecte bei den evangelischen Einwohnern der Rheinprovinz bis
zum 15. September d. J. verlängert. Unter Bezugnahme auf unsere
Amtsblattsbekanntmachung vom 7. Dezember v. J. J. 5696 S. V.
Amisblatt Nr. 50 de 1864 wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Trier, den . Juni 1865.
I. Nos 8.6) Königl. Regierung.
Bekanutmachung.
Nach 8. 5 der Königl. Cabines-Ordre vom 29. März 1828 ist
seder Inhaber einer mit Tabak bepflanzten Grundfläche von 6 und
nehreren Duadrat⸗Ruthen verbunden, vor Ablauf des Monats Juli
zer betreffenden Steuer⸗Stelle des Bezirks die von ihm beflanzten
Brundstücke, einzeln nach ihrer Lage und Größe, in Morgen und
Quadrat⸗Ruthen Preußisch, genau und wahrhaft, schriftlich oder münd⸗
ich, anzugeben, worüber ihm eine Bescheinigung ertheilt werden wird
Die Tabaksbauer werden an diese gesetzliche Verpflichtung, unter
Verwarnung vor der angeordneten Strafe, hierdurch erinnert, und wird
hnen zur Vermeidung unangenehmer Folgen empfohlen, dann, wenn
ihnen etwa die Größe ihres mit Tabak bepflanzten Landes nicht genau
bekanut sein sollte, sich vor der Anmeldung, zu welcher die Gemeinde
8 mit Formularen versehen sind, hierliber Gewißheit zu ver—
chaffen.
ioln, den 1. Juni 1866.
Der Provinzias-Stener-⸗Direktor.
Bekanntmachung.
Die Königl. Departements-Ersatz-Commission wird am 27. und
28. Juli d. J. im Saale des Herrn Kaffeewirths Plager hierselbst
usammentreten, und ihre Operationen in nachstehender Weise vornehmen
. Am Donnerstag den 27. Juli c., Morgens 7 Uhr, Musterunqg
der von der Hreis-Ersaßz-Commissfion
a. als dauernd unbrauchbar,
b. im Concurrenzjahre wegen Mindermaaß, Kleinheit und
zeitiger Unbrauchbarkeit zur Ersatzreserve und
im 3. Concurrenzijahr zum Train — designirten Militär—
pflichtigen. Ferner Musterung
J. der vorfchriftsmäßig gelernten Jäger,
e. der vorzugsweise Einzustellenden,
. der primo loco rangirenden Militärpflichtigen der Jahr—
gänge 1842 und 1843. — Endlich Musterung
der vor der Kreis⸗Ersatz-Commission nicht erschienenen Mi—
litärpflichtigen,
der von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit ent—
lassenen Soldaten,
der Seitens der Truppentheile als unbrauchbar zurückge—
wiesenen einjährigen Freiwilligen.
2. Am Freitag den 28. Juli c,, Morgens 7 Uhr, Musterung
a. der primo loco rangirenden Militärpflichtigen des Jahr
gangs 1844, —
). der im laufenden Jahre zur Loosung Zugelassenen,
2. der Disponibeln der frühern Jahrgüͤnge.
Ich ersuche die betreffenden Militärpflichtigen, welchen noch beson⸗
dere Vorladungen zugehen, genau zur bestimmten Stunde am erwähn—
ten Gestellungsorte sauber gewaschen und mit reiner Bekleidung versehen
vor der Königl. Departements⸗Ersatze Commission zur Musterung zu er⸗
scheinen, indem die zu spät sich Gestellenden unnachsichtlich zur Strafe
herangezogen werden.
Sodann mache ich darauf aufmerksam, daß in dem Falle, wo we⸗
zen häuslicher und gewerblicher Verhältnisse eine zeitweise Zurückstellung
»der gänzliche Befreiung vom Militärdienste begründet werden soll, die
Bäter derjenigen Militärpflichtigen, welche wegen angeblicher Arbeits
unfähigkeit auf Zurückstellung oder Befreiung ihrer dienstpflichtigen
Söhne antragen wollen, persönlich erscheinen müssen, damit deren
Arbeitsunfähigkeit durch die Commission festgestellt werden kann. Ebenso
müssen die im Hause der Eltern befindlichen Söhne über 16 Jahre,
owie die eingeheiratheten Schwiegersöhne sich in diesem Falle vor der
Departements-⸗Ersatz⸗Commission gestellen, wobei ich noch besonders be⸗
nerke, daß folche Reclamations⸗Anttäge, welche der Kreis⸗Ersatz⸗ Com⸗
nission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, von
der Departements-Ersatz-CEommission in der Regel gar nicht in Erwä—
jung gezogen, sondern zurückgewiesen werden, sofern die Veranlassung
zur Reclamation nicht etwa nach beendigtem Kreis-Ersatz-Geschäfte ent
tanden sein sollte. IJ
Die Herren Bürgermeifter erfuche ich, diese Bekanntmachung mehr—
nals in sämmtlichen Gemeinden ihres Verwaltungsbezirks vubliciren
u lassen.
Saarbruͤcken, den 6. Juni 1865.
Der Königliche Landrath,
vV Garaner.
Bekauntmachung.
Die Hebrrollen der Gemeinde-Einkommenstener der Gemeinden
Dudweiler, Sulzbach, Friedrichsthal und Eischbach sind von heute ab
bei dem Einnehmer Herrn Sepp zu St. Johann vierzehn Tage zu—
kinsicht offen gelegt.
In Betreff der Reklamationen, der Rekurse und Verjährungen
indet das Gesetz vom 18. Juni 1840 Anwenduna.
Dudweiler, den 15. Juni 1865.
Der
Bürgermeister
1684nus