nit der Dauer des Stillstehens des Herzens. Je stärker das Still⸗
dehen ist, desto länger dauert gemeiniglich die Ohnmacht, und desto
chwerer stellt sich der Herzschlag wieder her, der anfangs unregelmäßig
zurückkehrt, um nur langsam seinen normalen Rhythmus wieder zu ge⸗
vpinnen. Bisweilen ist der Stillstand des Herzens definitiv und die
Ohnmacht tödilich; bei schwachen und zugleich sehr empfindlichen Per—
sonen kann dies vorkommen. Man hat durch Versuche dargethan, daß
es bei Tauben, die durch Nahrungsmittel entkräftet sind, zuweilen ge—
aügt, ihnen einen lebhaften Schmerz durch Zwichen eines Gesühls
nerven beizubringen, um ein desinitives Stillstehen des Herzens und
eine tödiliche Ohnmacht herbeizuführen.
Die Gemüthsaufregung rührt von demselben physiologischen Me—
hanismus her, wie die Ohnmacht, allein sie gibt sich ganz anders kund.
Die Ohnmacht, welche dem Gehirn das Blut wegnimmi, gibt einen
negativen Ausdruck, indem sie blos beweist, daß ein heftiger nervöser
Eindruck sich auf dem Herzen reflectirt hat, um dann das Gehirn zu
ressen. Die Gemüthsaufregung hingegen, welche dem Gehirn einen
chätigeten Blutumlauf sendet, gibt einen positiven Ausdruck, in der
Richtung nämlich, daß das Gehirnorgan eine functionelle Ueberreizung
einpfängt, die im Einklang steht mit der Natur des Nerveneinflusses,
don welchem sie herrührt. Bei der Gemüthsaufregung gibt es einen
Anfangseindruck, der einigermaßen überrascht und sehr leicht das Herz
zum Stillstehen bringt, und sodann eine schwache Gehirnerschütterung,
welche eine flüchtige Blässe herbeiführt; alsbald reagirt das Herz, wie
ein von einem Stachel gestochenes Thier, beschleunigt seine Bewegun—
gen und treibt das Blut voll durch die Aorta und alle Arterien. Das
Behirn, das Empfindlichste aller Organe, erfährt sofort und vor allen
anderen die Wirkungen dieser Blutumlaufsänderung. Das Gehirn
st zweifelsohne der Ausgangspunkt des sensitiven Nerveneindrucks ge—
wesen; allein durch die Reflexwirkung auf die Bewegnerven des Her—
zens hat der sensitive Einfluß im Gehirn die Bedingungen hervorge—
rufen, die sich mit der Kundthuung des Gefühls in Verbindung setzen.
Wenn eine Frau in eine süße Erregung geräth, so haben die
Worte, von der diese etwa herrührt, das Gemüth wie ein Blitz durch
zogen, ohne sich darin aufzuhalten; das Herz ist augenblicklich, und ohne
daß irgend ein Urtheilen und Nachdenken vorangegangen, erreicht wor—
den. Das Gefühl beginnt sich kund zu geben nach einem leichten
Stillstand des Herzens, der für Jedermann, ausgenommen fuͤr den
Physiologen, unwahrnehmbar ist; das Herz, durch den Nerveneindruck
gestachelt, reagirt durch Pulsschläge, die es in der Brust in stärkere
Bewegung versetzen, während es gleichzeitig mehr Blut in das Gehirn
sendet, und dadurch dem Gesicht die Nöthe und einen dem erhaltenen
Gefühl des Behagens entsprechenden Ausdruck der Gesichtszüge ver
leiht. Wenn man also sagt, daß die Liebe das Herz schlagen macht
so ist dieß nicht bloß eine poetische Redeform, es ist auch eine physio—
ogische Wirklichkeit. Sagt man zu Jemandem: man liebe ihn von
ganzem Herzen, so bedeutet dieß physiologisch, daß seine Anwesenheit
»der die Erinnerung an ihn einen Nerveneindruck in uns erwecke, der
durch die pneumo-gastrischen Nerven dem Herzen zugebracht, auf die
ingemessenste Art auf das Herz einwirke, um in unserem Gehirn ein
Gefühl oder eine Erregung der Zuneigung hervorzurufen. Der Herr
Verf. setzt hier, wohlverstanden, voraus, daß das Geständniß aufrichtig
ist; ohne dieß empfände das Herz nichts, und das Gefühl wäre nur
auf den Lippen. Bei dem Menschen muß das Gehirn, damit es seine
Befühle ausdrücken kann, das Herz im Dienste haben. Zwei vereinigte
Herzen sind Herzen, welche im Einklang schlagen, unter dem Einfluß
der nämlichen Nerveneindrücke, aus denen der harmonische Ausdruck
ähnlicher Gefühle hervorgeht.
(Nach d. Revue des deux Mondes, durch d. Ausl.)
Hat der Staat ein Recht, die Bewirthschaftung der
Vrivatwaldungen einer forstpolizeilichen Beschrän—
kung zu unterwerfen?
Einige Worte von Dr. H. Contzen.
Die Volkswirthschaftslehre stellt in Bezug auf die Freiheit der
Bewerbe folgenden Grundsatz auf: „Freiheit soll Regel sein, Beschrän—
unag Ausnahme. und wo die Freiheit beschränkt wird. da soll pie Ne
gierung die Nothwendigkeit der Beschränkung für das öffentliche Woh
nachweisen.“ In welchen Fällen nun und inwieweit die Gewerbefrei—
heit zu beschränken sei, darüber darf man nicht blos nach allgemeinen
Grundsätzen entscheiden wollen, sondern man muß dabei auch die Er—
fahrungen beachten, welche bereits in der fraglichen Angelegenheit ge—
macht wurden; ebenso sind der Bildungsgrad der Gewerbtreibenden,
die Eigeuthümlichkeit des fraglichen Gewerbes, sowie die Zeit- und Orts
oerhältnisse zu berücksichtigen. Der Waldbau ist nun von so eigen—
hümlicher Art, daß sich dabei weit mehr Beschränkungen nöthig machen
als beim Feldbau.
Die Wälder bringen ohne Zweifel nur dann dem Gemeinwohl
den größten Nutzen, wenn sie anders bewirthschaftet werden, als es der
Privatvortheil verlagnt. Während der Staat das gesammte Volksinte—
resse und die Zukunft im Auge haben muß, sieht der Privatmann mehr
auf den augenblicklichen Nutzen, den er aus dem Walde ziehen kann;
er handelt eben als Kaufmann, als Speculant; denn der Einfluß des
Waldes auf das Klima und die Fruchtbarkeit eines Landes hat für ihn
venig oder gar keinen Werth. Ein Blick in die Geschichte der Wal⸗
hdungen zeigt uns, welche Folgen das leichtsinnige Ausroden derselben
mit sich bringen kann. Man hat Beispiele, daß Länder, die sich sonst
einer üppigen Vegetation erfreuten, durch Waldverwüstung ihres
Schmuckes beraubt, zu unfruchtbaren und ungesunden Wüsten herabge—
unken sind. So sind virle Gegenden von Aegypten, Persien, Griechen⸗
and, einst durch ihre Fruchtbarkeit berühmt, im höchsten Grade verbdet,
eitdem man die Wälder rücksichtslos vertilgt hat. Die dörrende Gluth
der Sonne brennt dort Alles nieder und macht das Gedeihen vieler
Vegetabilien unmöglich. Das sogenannte heilige Land, Palästina, das
inst ein zahlreiches Volk ernährte, ist theilweise zur Wüste geworden,
eitdem durch die Vertilgung der Wälder Quellen und Flüsse versiech⸗
en. Auch die Lombardei empfindet gegenwärtig die Strafen der Wald—
»erwüstung; ebenso Spanien, denn von dessen 260 einst wasserreichen
Bächen und Flüssen ist seit der Entwaldung der Höhen eine große An⸗
ahl theils ganz vertrocknet, theils auf gewisse Monate im Jahre trocken
gelegt. Aehnliche Resultate liefert Frankreich und zum Theil auch
Deutschland und die Schweiz. Selbst in Amerika, dessen Waldungen
inzerstörbar schienen, hat man bereits schmerzliche Erfahrungen in die⸗
er Beziehung gemacht; man hielt bei der Auslichtung der Wälder in
der neuen Welt nicht das richtige Maß und nahm bei den neuen An—
iedelungen mehr darauf Bedacht, schnell Reichthümer anzuhäufen, als
die dauernde Wohlfahrt ihrer Bewohner zu begründen.
Sollten diese Beifpiele, zu denen man noch andere hinzufügen
nnte, die Regierungen nicht mahnen, auch auf die Privatwaldungen
hr Augenmerk zu richten? Denn abgesehen von den angeführten nach—
heiligen Einflüssen zu großer Entwaldungen auf Klima, Gesundheit
und Fruchtbarkeit einer Gegend, muß der Staat auch deßhalb jeder
Waldverwüstung vorbeugen, weil dem Holzmangel wegen des Volu—
nens der Waldproducte nicht so leicht abgeholfen werden kann, als
dem Mangel an irgend einem andern Lebensbedürfniß. Dabei ist je⸗
»och ausdrücklich hervorzuheben, daß Beschränkungen erst dann wirklich
gerechtfertigt sind, wenn die allgemeine Wohlfahrt bedroht ist, d. h.
auf obige Frage angewandt, wenn klimatische Nachtheile und Holzman⸗
gel einzutreten drohen. Da aber Maßregeln, welche der Staat in die—
er Beziehung trifft, stets auf die eine oder andere Weise umgangen
verden können, so ist nichts wünschenswerther, als Bildung und Auf—
lärung des Volkes über seine wahren Interessen. Wenn alle Wald—
h»esitzer den Wald als ein Gut betrachteten, welches zwar von dem
ebenden Geschlechte benutzt, dessen Substanz aber den kommenden Ge⸗
chlechtern, soweit es das Gesammtiinteresse erfordert, als Heiligthum
unangetastet überliefert werden muß, so könnten die Regierungen getrost
alle Bevormundungen über die Privatwaldungen aufgeben; so lange
aber der Einzelne noch nicht so gesinnt ist, werden Maßregeln in dieser
Beziehung nicht entbehrt werden kunnen und auf dem Wege der Ge⸗—
etzgebung getroffen werden müssen, bevor die angedeuteten Nachtbeile
eintreten und es zu spät ist.
Selbst diejenigen volkswirthschaftlichen Schriftsteller, welche für
nöglichst freie Bewegung in wirthschaftlicher Beziehung sind, erachten
ine freie Oberaufsicht des Staates über die Waldwirthschaft für nöthig.
5. M. Wirth: „Grundzüge der Nationalbkonomie.“
Mach der Industr. 21ta.)