Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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Erscheint Dinstag, Donnerstag und
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geis e oder deren Raum 9 Ppf.

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den Kreis Saarbrücken.

38 33.

Donnerstag den 4. Mui

1865.

Amtliches.

oder von ihnen bei derselben mitgewirkt wird, bleiben die Vorschriften
der Medizinal⸗Gebührentaxe von 1815 maßaebend.
Berlin, den 24. März 1865.

Bekanntmachung.
Das mittelst Bekanntmachung vom 30. November v. J. ausge—
prochene Verbot des Debits der in Leipzig erscheinenden
„Deutschen Allgemeinen Zeitung“
vird hierdurch wieder aufgehoben.
Berlin, den 15. April 18665.

Der JIustizminister,
Graf zur Lippe.

Bekauntmachung.
Aus Anlaß der zum 1. Mai c. stattfindenden Eröffnung der
Preußisch-Schwedischen Postdampfschiff-Verbindung zwischen Stral⸗
fund und Malmö wird zur Kenntniß der Reisenden gebracht, daß
die mit den Postdampfschiffen von Stralsund in Malmö ankommenden
Passagiere für die Weiterfahrt nach Schweden oder nach Dänemarft
eines Passes bedürfen.
Berlin, den 28. April 1868.
General-Post⸗Amt.
Philipsborn.

Der Minister des Innern.
Graf zu Eulenburg.

Bekanntmachung.
Allgemeine Verfügung vom 24. März 1865 — betr. die
—AVVV Sachverständigen in Unter—
suchungssachen.
AMedicinal-Gebührentaxe vom 21. Juni 1865, V. A. Nr. 13
Ges.S. S. 109), Verordnung vom 29. März 1844 (Ges.-S
. 73) (Rhein.) Dekret vom 18. Juni 1811.
Das Edikt vom 21. Juni 1855, betr. die Einführung einer revi—
zirten Taxe für die Medizinal-Personen, geht unter V. A. Nr. 13 bei
Feststellung einer Gebühr für die in Untersuchungssachen erforderlicht
Analyse durch einen zugezogenen Chemiker von der dem jetzigen Stande
)der Wissenschaft nicht entsprechenden Voraussetzung aus, daß der Che⸗
niker dem mit der chemischen Analyse beauftragten Physikus nur als
Behülfe zur Seite stehe und von ihm zugezogen werde.
Im Einverständnisse mit dem Herrn Minister für die geistlichen,
Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten wird daher bestimmt, daß
nallen Fällen, in welchen, wie dies jetzt regelmäßig geschieht, die
hemische Analyse von besonderen chemischen Sachverständigen selbststän—
big vorgenommen wird, und die Mitwirkung des Physikus, wenn sie
iberhaupt noch eintritt, sich auf eine Ueberwachung der Operationen
des Chemikers beschränkt, die Gebühren des Chemikers nicht nach dem
Edikt vom 21. Juni 1815, sondern nach den über die Gebühren der
Zachverständigen bei gerichtlichen Geschäften im Allgemeinen bestehen⸗
ven gesetzlichen Vorschriften zu liquidiren und festzusetzen sind.
Für den Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Köln kommen
hiernach die Vorschriften des Dekrets vom 18. Juni 1811, und in den
ibrigen Landestheilen die 88. 1 resp. 4 der Verordnung vom 29. März
1844 — G.⸗S. S. 73 ff. — und zwar letztere mit der Maaßgabe
ur Anwendung, daß es mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten solcher
Expertisen und die dazu erforderlichen Kenntnisse hier in der Regel ge—
echtfertigt erscheinen wird, den höchsten gesetzlich zulässigen Satz in
Anwendung zu bringen. Bei entstehenden Zweifeln gegen die von den
zetreffenden Sachverständigen angegebene Dauer der Arbeitszeit ist
zarüber das Gutachten des Medizinal-Collegiums der Provinz einzu—
zolen und der Festsetzung zu Grunde zu legen.
Die Erstattung der baaren Auslagen für die zur Expertise erfor⸗
zerlichen Reagentien ist selbstredend von dem Gebührenbezuge unabhängig.
Hinsichtlich der Gebühren des Physikus oder des ihn vertretenden
Arztes, wenn von denselben eine chemische Untersuchung vorgenommen

Bekanntmachung.
Evang. Kirchen-und Hauscollecte für die Diakonissen—
Anstalt zu Kaiserswerth.
Die jährliche evangelische Kirchen-Collecte für die Diakonissen—
Anstalt zu Kaiserswerth ist, wie bisher, am ersten Sonntage im Mo—
jat Mai, also am 7. Maisc. abzuhalten. Die Haus-Collecte dagegen
vird zu gleichem Zwecke in den Monaten Mai und Junisc. durch De—
zutirte, welche mit einer von der Königl. Regierung zu Düsseldorf be—
dätigten Legitimation versehen sind, abgehalten werden. Wir können
diese Collecte nur wiederholt empfehlen, und veranlassen die Herren
z2vangelischen Pfarrer, die eingesammelten Kirchen-Collecten-Erträge an
die Steuer-Kassen, so wie letztere, dieselben an die hiesige Communal—
Instituten-Kasse abzuführen. Die Kreis-Ertrags-Nachweisungen der
dirchen⸗Collecte sind uns bis spätestens den 1. Junisc. einzureichen.
Trier, den 13. April 1865.
I. 1680 8. 5) Könial. Regierung.

Bekanntmachung.
Erledigte Kreis-Physikatsstelle zu Saarlouis.
Durch Rescript vom 6. Aprilec. Nr. 1638 M. hat des Herrn
Ministers der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten
xcellenz dem Königlichen Kreis- Physikus Sanitätsrath Dr. Frohberg
nn Saarlouis die erbetene Entlassung aus dem Staatsdienste ertheilt.
Die dadurch erledigte Kreis-Physikatsstelle zu Saarlouis soll nunmehr
vieder besetzt werden, was hierdurch Behufs Bewerbung um dieselbt
nnerhalb der Frist von 6 Wochen, bekannt gemacht wird.
Trier, den 18. April 1865.
I. 1853 8. 3.)

Könial. Regierung.

Bekanntmachung.
Unter Hinweisung auf unsere Bekanntmachung vom 12. März 1857
Bekanntmachung zu Nr. 13 des Amtsblatts pro 1857 Seite 19)
zringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir den Königl.
Baumeister v. Viehbahn zu Saarbrücken von den Functionen eines
Ziellvertreters des dortigen Königl. Bau-Inspectors Dresel als stän—
ziges Mitglied der Bauhandwerker-⸗Prüfungs-Commission zu Saarbrücken
            
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