Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

eller. — Da der Käse nicht gekocht und nicht gepreßt wird, so
pürde er wie der Limburger schnell reifen, weich bleiben und im
deller leicht zerfließen, wenn nicht durch die angewendete höhere
Temperatur und die dadurch bewirkte Verdunstung seine Haltbarkeit
zedingt würde, welche letztere jedoch in Italien meistens fehlt. —
eber ein Jahr alter Stracchino-Käse verliert die Feinheit des Ge—
schmackes und läuft Gefahr, bitter zu werden.

nentlich die Verpackung von Muͤnze in Briefen ist und wie hänfig die
Fälle vorkommen, daß ungeachtet aller Vorsicht Geldsendungen von der
bost wegen unzureichenden Verschlusses oder nicht vorschriftsmäßiger Ver—
oackung zurückgewiesen werden müssen, hat wohl Jeder in seinem Ge—
chäftskreise schon erfahren.
Aber auch die größere Billigkeit des neuen Verfahrens muß zur
möglichst ausgedehnten Anwendung desselben hinführen. Die für die
Post-Anweisungen zu erhebende Gebuͤhr beträgt ohne Unterschied der
Entfernung bei Sendungen
bis 25 Thlr. einschließlich 1 Sgr.,
über 25 Thlr. bis 50 Thlr. einschließlich 2 Sgr.
und ist in allen Fällen niedriger als das Porto für Geldbriefe. Bei
pielsweise kostet
eine Post-Auweisung von Trier nach Berneastel bis 25 Thlr. 1 Sgr
rin Geldbrief von Trier nach Berneastel mit 25 Thlr. mindestens
1/2 Sgr.,
eine Post-Anweisung von Trier nach Berlin über 25 Thlr. bis õ0 Thlr.
2 Sgr.,
ein Geldbrief von Trier bis Berlin mit 50 Thlr. Kassenanweisungen
mindestens 5 Sgr.
In der Anwendung der Post-Anweisungen, für welche die Post⸗
Verwaltung eine gleiche Garantie wie für Geldbriefe übernimmt, liegt
ferner der Vortheil, daß die Einwechselung von Geldsorten, die Versen—
bung nicht vollgülliger Muünzsorten, ausländischer Kassen-Anweisungen
u. s. w. vermieden wird, da die Einzahlung und Auszahlung der Be—
träge nur in Preußischem Gelde stattfindet. Auch ist die größere Schnel⸗
igkeit nicht zu unterschätzen, mit welcher die Geldbeträge durch die Post⸗
Anweisungen übermittelt werden können, da letztere gleich den Briefen
ind Zeitungen mit der Briefpost, Geldbriefe und Geldpackete dagegen
aur mit der Fahrpost Beförderung erhalten.
Die Post-Anweisungs-Formulare werden von allen Post⸗Anstalten,
»en Stadt- und Landbriefträgern unentgeltlich verabfolgt.
Die in das Belieben des Absenders gestellte Ausfüllung des Ver—
drucks auf der Vorderseite links der Formulare wird in den meisten
Fällen die Absendung eines Briefes unentbehrlich machen. Uebrigens
ind für diese Bemerkungen nicht so enge Grenzen gezogen, wie es auf
den ersten Anblick erscheinen mag. So ist es u. A. gestaltet, daß der
Absender einer Vost-Anweisung, welcher Zahlungen in Prozeß⸗, Unter⸗
uchungs⸗, Vormundschafts-Sachen ꝛec. ꝛe. zu leisten hat, in dem Vordruck
außer auf das Datum eines Briefes und einer Rechnung noch auf die
Journalnummer und auf das Aktenzeichen Bezug nimmt, auch überhaupt
die betreffende Sache in der uͤblichen Weise z. B. „in Sachen N. contia
N. Abth. II. Nr. 417* geschäftlich bezeichnet. Eben so darf bei Zah⸗
lungen, die an Versicherungs-Gesellschaften und ähnliche Institute ge⸗
richtet sind, auf die Littera und Nummer einer Police oder die Nummer
des Contos oder Fol. Bezug genommen werden.
Das neue Verfahren ist hiernach möglichst erleichtert und wird
sicherlich bei seinen unverkennbaren Vorzuͤgen je länger, desio ausgedehn—
lere Anwendung bei dem correspondirenden Publiknm finden.

Vermischtes.
Landgestüte und ihre Resultate im Königreich Preußen aus
der Periode 1861/62. — Im Jahre 1861 haben 1065 Beschäler
50,633 Stuten gedeckt; von diesen wurden 34,580 tragend; von die—
sen haben verworfen, sind resp. die Fohlen nicht nachgewiesen oder
gestorben 7994; im Jahre 1862 wurden 26,622 lebende Fohlen ge—
doren.
Uebersicht der im Jahre 1862 für die Kngl. preuß. Hauptind
 Landgestüte bewirkten Pferde-Ankäufe: Von 40 Landbeschälern
vurden 37 aus inländischen Privatzuchten und zwar 15 aus der
Prov. Preußen, 5 aus Pommern, J aus Posen, 4 aus Brandenburg,
zaus Schlesien, 8 aus Sachsen, 2 aus Westphalen und 1 aus der
Rheinprovinz stammend, erkaust. Mit Ausnahme von 3 älteren Be—
schälern standen diese Hengste in einem Alter von 31, bis 52/ Jah—
—V—
Pferdezucht in Bayern. Im Jahre 1862 waren 978
Hengste aufgestellt; 300 im Landgestüt und 664 bei Privaten. Die
geringste Entwickelung der Pferdezucht zeigt sich in Ober- und Unter—
tranken, die stärkste in Niederbayern.

Post-Anweisungen.

Vom 1. Januar d. J. ab können bekanntlich Zahlungen bis zum
Betrage von 50 Thlr. einschließlich im Wege der Post-Anweisungen zwi—
schen den Orten des Preußischen Postgebiets vermittelt werden. Zu den
Jervortretenden Vortheilen dieser neuen Einrichtung gehört insbesondere,
daß die postmäßige Verpackung der baaren Geldbeträge bis 80 Thlr.,
sei es in Briefen oder in Packeten, jetzt nicht mehr erforderlich ist. Wie
umständlich die Couvertirung, die Adressirung, die Versiegelung und na-P.



Der jährliche Pachtzins ist auf Einhundert
und Achtzig Thaler festgesetzt, und wird
ohne Rücksicht auf etwaige höhere Gebote event.
der Zuschlag erfolgen. Die freie Auswahl un—
ter sämmtlichen Bewerbern, so wie das Recht,
alle Offerten abzulehnen, bleibt der Königlichen
Sisenbahn-Direction zu Saarbrücken vorbehal—
en. Heizung und Beleuchtung der Wartesäle
zat Pächter auf seine Kosten zu bewirken.
Die Bedingungen können auf meinem Büreau
o wie auf der Station Oberstein eingeschen,
auch auf portofreie Ersuchen bezogen werden.
Zur Eröffnung der versiegelt, portofrei und
nit der Aufschrift:
„Offerte zur Pachtung der Bahn—
hofs⸗Restauration Oberstein“
nir einzureichenden Offerten, welchen etwaige
Atteste über Qualification und Cautionsfähigkeit
beizufügen sind, ist Termin auf den 20. April
z J. Vormittags 10 Uhr, in meinem
Büreau hierselbst anberaumt.
In diesem Termin wird die Eröffnung der
Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗
mittenten stattfinden.
Der Zuschlag oder die Ablehnung erfolgt spä⸗
sestens bis zum 28. d. M., bis wohin die Bie—
er an ihr Gebot gebunden bleiben. Diejenigen
Bewerber, welche innerhalb dieser Frist keinen
Bescheid erhalten, haben ihre Offerte als abge⸗
ehnt zu betrachten.
Creuznach, den 12. April 1865.
Der c. Betriebs⸗Inspechor.—
Jeh.

PuMICuMuuM.

Fuhläeandum.

Unterm 1. März c. ist eine neue Redaction
»es Vereins-Güter-Reglements des deutschen
kisenbahn-Verbandes erschienen, von dem
Exempläre zum Preise von 19/, Sgr. bei un
jseren Hauptstationen käuflich zu haben sind.
Saarbrücken, den 6. April 18685.
Königliche Fisenbahn- Dixeckion.

Die zum Verein Deutscher Eisenbahn-Ver
oaltungen gehörenden Eisenbahn-Verwaltun
en haben ein
„Vereins-Reglement für die Beför
derung von Personen, Reisegepäck
Leichen, Fahrzeugen und lebender
Thieren“
dereinbart, welches vom 15. April d. J. al
mn deutschen Eisenbahn-Vereins-Verkehre zur
Anwendung kommt und zum Preise von IIa/
3gr. pro Exemplar bei unseren Hauptstationer
äuflich zu haben ist.
ZSaarbrücken, den 6. April 18665.
Königliche Sisenbahn-Direckion.
senbahn.

8
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch in Erinnerung gebracht
)aß laut Tarif-⸗-Reglement vom 10. Septembeir
1862 die Zweigbahn Ensdorf — Grube Gries—
born — außer dem Kohlen-Verkehr auch fin
den Güter-Verkehr offen steht und sowohi Gü—
er nach der Grube per Bahn transportirt wer—
den, als auf der Grube zur Versendung auf—
gegeben werden können.
Saarbrücken, den 8. April 1866.
Königliche Fisenbahn-Direckion.

htin-*

 u 8 Seo —
Verpachtung der Bahnhofs-Restauration
 Oberstein.
Vom 1. Mai 1868 soll die Restauration au
dem Bahnhofe Oberstein neu verpachtet werden
            
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