Erscheint Dinstag, Donnerstag und
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9 betraͤgt pro Quartal inel. Stempelste ue
9— —X —* * und Tragerlohn fuͤr Saarbruͤcken ur
—B — St. Johann 12 Silbergroschen.
— 8* — 7— Für die durch die Post bezogenenjCxen⸗
vlare 15 Silbergrofchen.
den Kreis Saarbrücken.
M 46.
Dinstag den 18. April
1865.
Amtliches.
Ich ersuche Jedermann, welcher uͤber den Verbleib der gestohlenen
Bäumchen oder den Dieb Auskunft geben kann, dies mir oder det
nächsten Polizeibehörde anzuzeigen.
Saarbrücken, den 13. April 1865.
Der Ober⸗Procurator,
v. Ammon.
Bekanntmachung.
In Folge des gefälligen Randberichts vom 17. d. Mis. J. V. O.
1266 wird der Termin zur Abhaltung der durch meinen Erlaß vom
21. September v. J. No. 7553 Behufs Beschaffung der Kosten für
die Erweiterung der katholischen Kirche zu Ruhrort, bewilligten katho—
liischen Haus⸗Collecte bis zum 1. August d. J. verlängert, wonach die
Konigliche Regierung das weiter Erforderliche verfügen wolle.
Den übrigen Koniglichen Regierungen der Provinz habe ich hier—
von Kenntniß gegeben.
Coblenz, den 28. März 1865.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
An die Königl. Regierung zu Düsseldorf.
Bekanntmachung.
Die diesjährige Kreis⸗-Ersatz«Commission wird am 27., 28., 29.
April und 1., 2., 83. u. 4. Mai c. im Saale des Kaffeewirthes G. Pla⸗
ger hierselbst jedesmal Morgens 7 Uhr zusammentreten und ihre Ope⸗
rationen in nachfolgender Weise vornehmen:
1. Am Donnerstag den 27. Aprilec.
a. Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei Kleinblittersdorf,
b. Gersweiler,
* „Stadtbürgermeisterei St. Johann
—A —
a. Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei St. Arnual,
b. * Bischmisheim,
o. / Ludweiler.
3. Am Samstag den 29. April.
Musterung der Ersatz oflichtigen der Bürgermeisterei Dudweiler.
4. Am Montag den 1. Maisc.
Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei Völklingen.
5. Am Dinstag den 2. Maisc.
a. Musterung der Ersatzpflichtigen der Stadtbürgermeisterei Saarbrücken
b. * F— „Burgermeisterei Malstadt.
6. Am Mittwoch den 3. Maisc.
a. Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei Heusweiler,
b. F — — Sellerbach.
7. Am Donnerstag den 4. Mai e.
Loosung der laufenden Altersklasse.
Abweichend gegen die früheren Jahre wird die Klassifikation der
Reserve⸗ und Landwehrmannschaften J. Aufgebots am Schlusse der jedes⸗
maligen Musterung stattfinden uud zwar wird dieses Geschäft sich an den
einzelnen Tagen nur auf diejenigen Bürgermeistereien beschränken, de⸗
ren Ersatzpflichtige gemustert worden.
Bezüuglich der weitern desfallsigen Bestimmungen nehme ich Bezug
auf meine besondere diesfällige Bekanntmachung vom heutigen Tage.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltenden zur Gestel⸗
ung verpflichteten Militärpflichtigen werden hiermit vorgeladen, an den
vorbezeichneten Tagen am Gestellungsorte pünktlich zu der angegebenen
Stunde — sauber gewaschen und mit reiner Kleidung versehen — vor
der Königl. Kreis-Ersatz⸗« Commission zur Musterung zu erscheinen, sofern
keine für dieses Jahr gültige Entbindung von der persönlichen Gestel—⸗
lung vor den Exsatzbehörden für sie erfolgt ist.
Ich mache sodann darauf aufmerksam, daß die Militärpflichtigen
resp. deren Angehörige in den Fällen, in welchen durch häusliche Ver—
hältnisse eine zeitweise Zurückstellung oder gänzliche Befreiung vom Mi⸗
litärdienste begründet werden soll, gehalten sind, solche Gesuche und die
dafür geltend zu machenden Gründe schon vor der Kreis⸗Ersatz⸗ Com⸗
mission vorzubringen, sowie daß die Väter derjenigen Ersazzpflichtigen,
welche wegen angeblicher Arbeitsunfähigkeit auf Zurüchstellung oder
Befreiung ihrer dienstpflichtigen Soöhne antragen wollen, persönlich er⸗
Abschrift theile ich der Königl. Regierung in Verfolg meines Er
lasses vom 29. September v. J. No. 7553 zur gefälligen Kenntniß—
nahme und weiteren Veranlassung ergebenst mit.
Coblenz, den 28. März 1865.
Der Ober⸗Präsident der Rheinprovinz,
gez. v. Pommer⸗Esche.
An die Königl. Regierung zu Trier. (Xr. 2366.)
Abschrift erhält das Königl. Landraths-Amt unter Bezugnahme auf
unsere Amtsblattsbekanntmachung vom 5. October pr. J. 4579 8. 5
Amtsblatt Seite 229) zur Kenntnißnahme.
Trier, den 4. April 1865.
Konigl. Regierung, Abtheilung des Innern,
v. Gärtner.
An
aͤmmtliche Konigliche Landraths⸗Aemter
und das Bürgermeisterei⸗Amt hier.
IJ. 1656 8. 5.)
Abdruck sämmtlichen Herren Bürgermeistern des Kreises zur ge—
älligen Kenntnißnahme.
Saarbrücken, den 12. April 1866.
Der Königliche Landrath,
v. Gäartner.
Ne. 222.)
——— —
H
In der Nacht vom 8. zum 9. Aprilc. wurde aus einem umschlosse—
zen Garten zu St. Johann ein daselbst aufgehängter großer Frauen⸗
shawl von schwarzem Grunde mit sehr breiten bunten Kanten ge⸗
stohlen.
Ich ersuche Jedermann, welcher über den Verbleib des gestohlenen
Gegenstandes oder den Dieb Auskunft geben kann, dies mir oder der näch—
sten Polizeibehörde anzuzeigen.
Saarbrücken, den 11. April 1865.
Der Ober⸗Procurator,
v. Ammon.
In den letzten Tagen des Monats März und den ersten Tagen
des Monais Aprilel. J. wurden zu drei verschiedenen Malen we
junge frisch gepflanzte Zwetschenbäume aus einer zum Aschbacherho
gehörenden Wiese gestohlen.
—F