gricheint Dinsstag, Donnerstag und
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
rachsten Post⸗Anstalt oder in der Er⸗
zedition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
ynsertions Gebuͤhren für die Garmond⸗
zeile oder deren Raum 9 Vf.
9 —— FJ Der Abonnements⸗Preis
4 7 — ] * betraͤgt pro Duartal inel. Stempelstene⸗
53 — X AVF und Traͤgerlohn für Saarbruͤcken und
—An —5 St. Johann 12 Silbergroschen.
—— 4* — Far die durch die Post bezogenen Exen
⸗ vlare 15 Silbergroschen.
5*
den Kreis Saarbrücken.
M 40.
Dinstag den 4. April
1863.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die diesjährige Kreis-Ersatz, Commission wird am 27., 28., 29.
April und 1., 2. 3. u. 4. Mai c. im Saale des Kaffeewirthes G. Pla—
ger hierselbst jedesmal Morgens 7 Uhr zusammentreten und ihre Ope—
rationen in nachfolgender Weise vornehmen:
1. Am Donnerstag den 27. April c.
Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei Kleinblittersdorf
b. 7 F Gersweiler,
„Stadtbürgermeisterei St. Johann
2. Am Freitag den 28. Aprilec.
a. Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei St. Arnual,
b. Bischmisheim.
c. Ludweiler.
3. Am Samstag den 29. Aprilc.
Musterung der Ersatz flichtigen der Bürgermeisterei Dudweiler.
4. Am Montag den 1. Maic.
Musterung der Ersatzpflichtigen der Buͤrgermeisterei Völklingen.
5. Am Dinstag den 2. Mai c.
a. Musterung der Ersatzpflichtigen der Stadtbürgermeisterei Saarbrücken
d. „Buürgermeisterei Malstadt.
6. Am Mittwoch den 3. Mai c.
3. Musterung der Ersatzpflichtigen der Bürgermeisterei Heusweiler,
. Sellerbach.
7. Am Donnerstag den 4. Mai c.
Loosung der laufenden Altersklasse.
Abweichend gegen die früheren Jahre wird die Klassifikation der
Reserve- und Landwehrmannschaften J. Aufgebois am Schlusse der jedes
maligen Musterung stattfinden uud zwar wird dieses Geschäft sich an den
einzelnen Tagen nur auf diejenigen Bürgermeistereien beschränken, de
ren Ersatzpflichtige gemustert worden.
Bezüglich der weitern desfallsigen Bestimmungen nehme ich Bezug
auf meine besondere diesfällige Bekanntmachung vom heutigen Tage.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltenden zur Gestel—
ung verpflichteten Militärpflichtigen werden hiermit vorgeladen, an den
»orbezeichneten Tagen am Gestellungsorte pünktlich zu der angegebenen
Stunde — sauber gewaschen und mit reiner Kleidung versehen — vor
der Königl. Kreis-Ersatz⸗ Commission zur Musterung zu erscheinen, sofern
eine für dieses Jahr gültige Entbindung von der persönlichen Gestel—
ung vor den Erxrsatzbehörden fur sie erfolgt ist.
Ich mache sodann darauf aufmerksam, daß die Militärpflichtigen
resp. deren Angehoörige in den Fällen, in welchen durch häusliche Ver—
zältnisse eine zeitweise Zurückstellung oder gänzliche Befreiung vom Mi—
itärdienste begründet werden soll, gehalten sind, solche Gesuche und die
dafür geltend zu machenden Gründe schon vor der Kreis-Ersatz-Com—
nission vorzubringen, sowie daß die Väter derjenigen Ersatzpflichtigen,
velche wegen angeblicher Arbeitsunfähigkeit auf Zurückstellung oder
Befreiung ihrer dienstpflichtigen Sohne antragen wollen, persönlich er⸗
cheinen müssen, damit deren Arbeitsunfähigkeit durch die Commission
ꝛestgestellt werden kann. Ebenso müssen die im Hause der Eltern be⸗
indlichen Söhne über 16 Jahre, sowie die eingeheiratheten Schwieger⸗
ohne sich in diesem Falle vor der Kreis⸗-Ersatz-Commission gestellen.
Personal⸗-Chronik.
Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Mathias Reis, bisher
— Kreises Saarbrücken, niedergelassen.
Bekanntmachung.
Hauscollecte für den Kölner Dombau—
Unter Bezugnahme auf die Amtsblatts-Bekanntmachung vom 4.
Mai 1860 J. 3270 8. 5, beauftragen wir die betreffenden Behörden
inseres Verwaltungsbezirkes, die nach der Allerhöchsten Cabinets⸗Ordre
bom 12. Januar 1842 bewilligte katholische Hauscollecte zum Fortbaue
des Domes zu Köln auch für das laufende Jahr zur geeigneten Zeit
in vorschriftsmäßiger Weise abhalten zu lassen, und auf einen möglichst
ꝛeichen Ertrag hinzuwirken. Die eingegangenen Beträge sind wie ge⸗
vöhnlich an die Steuerkassen, und von diesen an die hiesige Communal⸗
Instituten⸗Kasse abzuführen. Die Ertrags⸗-Nachweisungen sind uns
bis spätestens den 15. October c. einzureichen.
Trier, den 15. März 1865.
I. 1108 8. 5.
*9
Bekauntmachung.
Katholische Haus-Collecte.
Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten der Rheinprovinz vom
4. dieses Monats Nr. 1959 ist gestattet worden, daß für den Bau
ziner katholischen Kirche zu Quirschied, Kreis Saarbrücken, eine Haus—
ollecte bei den katholischen Einwohnern des diesseitigen Bezirks durch
Deputirte bis zum 1. Juli c. abgehalten werde, was hierdurch zur
Kenntnißnahme der betheiligten Einwohner gebracht wird.
Trier, den 20. März 1865.
Königl. Regierung.
Bekanntmachung.
Evangelische Hauscollecte.
Mittelst Erlasses vom 7. d. Mts. hat der Herr Ober-Präsident
zur Aufbringung der Kosten für den Bau einer evangelischen Kirche
zu Merzig die Abhaltung einer evangelischen Haus-Collecte in der
Rheinprovinz durch Deputirte der Gemeinde in dem Zeitraum vom
. Juni bis Ende dieses Jahres gestattet, was hiermit zur Kenntniß
»er evangelischen Einwohner unseres Verwaltungsbezirks gebracht
vird.
Trier, den 23. März 1866.
IJ. 1305 8. 5.)
Königl. Regierung.
Bekanntmachung.
Taxpreis eines Blutegels
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß durch Ver—
ügung des Herrn Ministers der geistlichen-, Unterrichts- und Medi—
inal-Angelegenheiten vom 24. d. Mts. Nr. 1558 M. der Tarpreis
eines Blutegels für die Zeit vom 1. April bis ultimo September
d. J. auf zwei Silbergroschen zwei Pfennige festgesetzt ist.
Trier, den 27. März 1865.
I. 1536 8. 51
Königl. Regierung.