Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Erscheint Dinstag, Donnerstag und
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
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dedition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
jusertions · Gebuͤhren für die Garmund⸗
zeile oder deren Raum 9 Pf.

9* 9 7 25 Der Abonnements-⸗Preis
⸗ 2 9 ] 58 betraͤgt pro Quartal inel. Stempelsteue⸗
— X 2 ——— und Traͤgerlohn für Saarbrücken uni
9 9 2* — 33 St. Johann 12 Silbergroschen.
— — —— 8 Far die durch die Post bezogenen Exe u
— —
⸗ plare 15 Silbergroschen.

den Kreis Saarbrücken.

33 38.

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Donnerstag den 30. Muͤrz

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1865.

Einladung zum Abonnement.
Zu dem mit dem 1. Aprilec. beginnenden Abonnement des II. Quartals auf das „amtliche Kreisblatt
für den Kreis Saarbrücken“ ladet die unterzeichnete Erpedition mit dem Hinzufügen ergebenst ein, daß das
Zreisblatt auch in dem bevorstehenden neuen Quartale in der bisherigen Weise unvperändert forterscheinen wird.
Saarbrücken, im März 1865.

Die Grpedition,
Oav. Mottmgeu,
gegenüber dem Hauptzollamte.

Amtliches.

Bekanntmachung.
Den im Preußischen Postbezirk bestehenden Sorten Postfreimarken
reten vom 1. April d. J. ab solche zum einzelnen Werthbetrage von
3 Pfennigen hinzu. Diese Marken werden auf weißem Papier in
biolettem Druck hergestellt werden.
Das Publikum wird hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß ge⸗
setzt, daß die neuen Marken vom gedachten Termine ab bei den Post⸗
instalten käuflich zu haben sein werden, und daß bezüglich des Debits
und der Anwendung derselben die hinsichtlich der bereits vorhandenen
Sorten getroffenen Bestimmungen Anwendunag finden.
Berlin, den 8. März 1866.
General-Post⸗Amt.
Philipsborn.

Bekanntmachung.
Die Classification der Reserve- und Landwehr-Mannschaften J. Auf—
gebots findet in diesem Jahre in nachstehender Weise statt:
1. für die Bürgermeistereien Kleinblitjersdorf, Gersweiler und die
Stadtbürgermeisterei St. Johann am 27. Aprilc.;

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Zur Geschichte des Bieres.
Durch den beständigen Genuß von Wein, Bier und gebranntem
Wasser haben ganze Völker nach und nach eine eigenthümliche Körper
zeschaff, uheit und Geistesrichtung bekommen, und so spiegelt sich dieser
Benuß selbst in der Geschichte ab. Wenigstens der deutsche Charakter
vurde durch den beliebten Gerstentrank seit Jahrtausenden im Allgemei—
gen bedingt und modificirt.
Gewöhnlich hält man das Bier überhaupt für eine germanische
Erfindung; mit Unrecht. Schon Jahrhunderte früher hatten die Egyp—
jier ihr Bier, und dies mag wohl auch Schuld gewesen sein an dem
ernsten, ja finstern Charakter jenes Volkes. Herodot sagt, die Egypter
hedienen sich eines aus Gerste gemachten Weines, denn in ihcem Lande
gab es keine Weinstöcke. Nach Manchen ist Osiris selbst der Erfinder
zieses Getränkes. In der alten egyptischen Tempelurkunde findet man
ingemerkt, daß der erwähnte Osiris mit dem Gesichte unterwärts, im
Bierrausche aber rückwärts gefallen sei, womit sich eine Stelle in Aristo
ꝛeles „über den Rausch“ vergleichen läßt, wo es heißt, daß diejenigen,
die vom Gerstenweine, Pinon, berauscht sind, rückwärts umfallen, da
doch jeder audere Betrunkene nach allen Seiten des Körpers hin um—

2. für die Bürgermeistereien St. Arnual, Bischmisheim und Ludwei⸗
ler am 28. April c.;
3. für die Bürgermeisterei Dudweiler am 29. April c.;
1. für die Bürgermeisterei Völklingen am 1. Mai c.;
z. für die Stadtbürgermeisterei Saarbrücken und Bürgermeisterei
Malstadt am 2. Mai c.;
3. für die Bürgermeistereien Heusweiler und Sellerbach am 3. Mai c.
Unmittelbar nach Beendigung der jedesmaligen Musterung der Er⸗
satzpflichtigen der betreffenden Bürgermeisterei wird dieses Geschäft im
Aushebungslocale (Saal des Kaffeewirths Plageny erledigt werden.
Alle Diejenigen, welche nach 8.9 der Ministerial-Instruction vom
26. October 1850 Anspruch auf Zurückstellung machen zu können glau—
ben, werden daher aufgefordert, diese Gesuche bis längstens den 15.
Aprilec.bei ihrer Orisbehörde anzubringen, und sich in den bestimm⸗
ten Terminen hier einzufinden, wobei ich darauf aufmerksam mache, daß
im Falle einer Einberufung jede Reclamation aufhört und unberücksich—
igt bleibt.
Saarbrücken, den 2. März 18686.
Der Königl. Landrath,
v. Gärtner.

zufallen pflege. Uebrigens mögen auch die Egypter nicht die Erfinder
des Bieres, wenigstens nicht die einzigen gewesen sein.
Bier hatten auch die alten Armenier; bei ihnen fand es Xenophon,
als er beim Rück uge der Zehntausend durch ihr Land kam. Er nennt
es gleichfalls Gerstenwein. Auch die Lusitaner und Hispanier brauten
Bier, und zwar aus Weizen: „ein aufheiterndes, berauschendes Getränk.“
Von den Numantinern erzählt eine von der gewöhnlichen Geschichte
bres Unterganges abweihende Tradition, daß sie, als sie beschlossen
zatten, sich selbst mit ihrer Stadt zu vernichten, sich zuvor mit diesem
Hetränke berauscht hätten. Selbst die Griechen hatten ein Bier, wenig⸗
tens muß das Kurmi der Creter eine Art davon und wohl auch die
Ursache von den „faulen Bäuchen“ gewesen sein, die ihnen, wie man
uch aus einem Briefe des Apostels Paulus weiß, einer ihrer Weisen,
sPpiimenides, unter anderen vorwarf. Zythos ist bei den Griechen ver
gewöhnliche Name fur Bier.
Ferner findet man das Bier bei den Dalmatiern, wo es Sabaium
hieß. Kaiser Valens soll es gerne getrunken und deßhalb den Namen
Zabaiarius (was so viel als Bierbruder wäre) erhalten haben. Die
Hallier brauten gleichfalls Bier und von ihnen soll der Name Cerevisia
herrühren, der von den Römern gebraucht wird. Solches Bier scheint
            
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