Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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Kreis-Blatt

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den Kreis Saarbrücken.

M 21.

Sonnabend den 2. April

1864

Amtliches.

ten an die betreffenden Commandos, für welche Adressaten Päckereien
bei dem Relais eingegangen sind. Demnächst wird erwartet, daß die
Abforderung der Sendungen erfolgt, oder daß die geeigneten Mittel
zur Ueberweisung derselben zwischen dem betreffenden Truppen-Com⸗
mando und dem Relais verabredet werden.
Berlin, den 26. März 1864.
General⸗-Post⸗Amt,
Philipsborn.

Bekanutmachung.
Der directe Preußische Posttransport mit Privat-Päckereien
für die in Jütland, Schleswig und Holstein befindlichen
preußischen Truppen wird täglich nach folgenden Relais-Orten
abgefertigt:
Veile, Kolding, Christiansfeld, Hadersleben, Apenrade, Graven
stein, Flensburg, Schleswig, Rendsburg, Eckernförde, Kiel, Hei
ligenhafen, Neumünster.
Mit diejen Transporten werden Privat⸗ Päckereien unter folgender
Bedingungen befordert:
) Die Adresse muß genau ergeben, zu welchem Regimente, welchem
Bataillon, welcher Compagnie (oder sonstigem Truppentheile) der
Adressat gehört, welchen Grad und Charakter oder welches Amt
derselbe bei der Militärverwaltung hat.
Die Signatur auf den Packeten muß wie bei gewöhnlichen Postsendungen
 hergestellt sein; es wird dringend empfohlen,
dieselbe sehr deutlich und haltbar anzubringen:
Ist dem Absender bekannt, in der Nähe welches jener Relaisorte
der Adressat sich befindet, so sind Begleitbrief und Packet mi—
dem Namen dieses Relaisorts zu versehen.
Hat der Absender keinen jener Relaisorte angegeben, so gelang
die Sendung an das Relais in Flensburg.
Der Absender muß sich auf dem Begleitbriefe — möglichst auf
der Rückseite desselben — nach Namen und Wohnort nennen
damit ihm bei eintretenden Zwischenfällen Nachricht gegeben wer—
den kann.
6) Zu dem einzelnen Begleitbriefe kann stets nur ein Packet ge
hören; dasselbe kann bis zu 15 Pfund schwer sein.
7) Eine Werths⸗Declaration ist nicht anwendbar.
8) Der Tarif beträgt ohne Unterschied des Aufgabe-Orts bis zr
einem jener Relais-Orte:
für ein Packet bis 6 Pfund... 5Sgr.
über 6 Pfund bis 10 Pfund. 10 ,
über 10 Pfund bis 15 Pfund 15,
9) Diese Gebühr muß bei der Post Aufgabe frankirt werden.
Die mit Preußischen Postbeamten besetzten Relais an jenen Orten
überweisen, so weit die betreffenden Truppentheile in unmittelbarer
Nähe des Ortes sich befinden, die Sendungen auf dienstmäßigem Wege
an die betrefsenden Commandos. Wenn aber die Relais von jenem
Truppentheile entfernt sind, geben dieselben täglich schriftliche Nachrich

Bekanntmachung.
Warnung!
Die Händler mit Loosen der Preußischen Klassen-Lotterie geben
hren Abnehmern jetzt vielfach anstatt der Originalloose lediglich Be—
scheinigungen darüber, daß sie die betrefsenden Loose in Aufbewahrung
für den Spieler haben. Dem Letzteren erwächst hieraus die Gefahr,
daß der Händler — wie bereits vorgekommen ist — entweder die auf—
bdewahrten Loose anderweit verkauft, oder nicht zu den drei letzten Klas—
sen, ungeachtet der an ihn gezahlten Einsätze, erneuert und letztere un—
terschlägt oder auch die auf Loose erhobenen Gewinne gar nicht oder
doch nicht vollständig zur Auszahlung an die Spieler bringt.
Wir warnen daher das Pubiicum vor der Annahme jener Be
scheinigungen, indem wir hinzufügen, daß aus denselben keine Rechte
gegen die Königliche Lotterie-Verwaltung auf die Erneuerungsloose fol—
gender Klassen und auf Gewinnzahlungen geltend zu machen sind
Vielmehr können die Inhaber solcher Bescheinigungen von uns mi'
ihren Beschwerden immer nur abgewiesen und auf den Weg der
Klage gegen den Händler auf Auslieferung des von ihm einbehalte
nen Looses hingewiesen, so wie den Umständen nach auf die Mög
lichkeit eines gerichtlichen Arrestschlages bezüglich der Erneuerungs
loose folgender Klassen oder hinsichtlich gezogener Gewinne aufmerksam
gemacht werden. Berlin, den 23. März 1864.
Königliche General-Lotterie-Direction.

——————————— —

——

Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem
Schichtmeister der Königlichen Steinkohlengrube Kronprinz Fried—
rich Wilhelm, August Illing, wohnhaft zu Ensdorf, die Mit—
verwaltung der Königlichen Grubenkasse Geislautern, vom 14
dieses Monats ab, übertragen worden ist.
Saarbrücken, den 18. März 1864.
Königliche Bergwerks-Direction. Serlo.

* 2 ⸗
Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirthschaft.
bei so dankbar, ihre Hauptkraft der Nachfrucht zu vererben. Er liebt
besonders Kalk, Gyps, Compost und Mergel, mithin Düngerarten, die
man, ohne den Stallmist anderen Gewächsen zu entziehen, dem Hafer
immer gonnen kann.
In der Reihenfolge der Gewächse kann man dem Hafer jeden
beliebigen Platz anweisen. Er wird gewöhnlich als abtragende Fruch
gewählt, sollte jedoch nicht so ost, als es leider geschieht, dazu miß—
braucht werden, die letzte noch vorhandene Spur von Bodenkraft aus—
zusaugen, was er ührigens sehr aut versteht

Der Hafer.
ESchluß..
Der Hafer wird meist, fast immer ohne Düngung gesäet. Man
glaube indeß nicht, daß der Hafer nicht eben so gern in gut zuberei—
ttem und gedüngiem Lande wachse, wie jede andere Getreideart. „Düngst
du miq, so kleid' ich dich in Seide,“ lautet ein Sprichwort vom Ha—
fer. Er kann oft eine so einträgliche Frucht werden, wie der Weizen
Was durch den geringen Preis derloren geht, ersetzt er durch die Menge
der Körner Eiganer cische Tlnaung 60 benütßt er sie und ist da
            
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