ommenstenerpflichtig und 1 klassensteuerpflichtig und aus 2 Mitgliedern der
Bemeinde-Eingesessenen, wovon ebenfalls, soweit dieses angänglich, 1 ein—
kommensteuerpflichtig und 1 klassensteuerpflichtig sein müssen.
Bei der Einschätzung einer juristischen Person hat dasjenige Mitglied,
welches bei den Betriebs-Resultaten durch Actien-Besitz oder in sonstiger
Weise interessirt ist, sich der Abstimmung zu enthalten. Der Bürgermeister
oder der von ihm delegirte Beigeordnete führt in dieser Commission den Vor⸗
sitz ohne ein anderes Stimmrecht, als bei Stimmengleichheit und werden dem—
seiben alle sonstigen amtlichen Nachrichten mitgetheilt, welche zur Aufklärung
dienen können.
8d. 5.
Die nach vorstehendem Paragraph stattfindende Einschätzung bildet die
Mutterrolle zur Gemeinde-Einkommensteuer, auf deren Grund, nachdem das
Beitrags-Verhältniß zu den Gemeinde-Bedürfnissen durch Beschluß der Ge—
meindevertretung unter eventueller Genehmigung Königlicher Regierung
estgestellt ist, der Bürgermeister die Heberolle anfertigt, waͤhrend 14 Tagen
zur Einsicht offen legt und demnächst vollstreckbar erklärt. Jedem Steuer⸗
pflichtigen wird außerdem von dem Gemeinde-Empfänger ein Auszug aus
der Heberolle, welcher den ihm daat hepien Steuersatz enthält, zugefertigt.
Die Gemeinde-Einkommensteuer ist an die Gemeindekasse nach Zwölfteln
und ¶ in den ersten 8 Tagen eines jeden Monats praenumerando zu
entrichten.
z. 7.
Reclamationen gegen den Steua anschlag müssen binnen einer Präclusiv⸗
frist von 3 Monaten nach der in 8. 5 vorgeschriebenen Bekanntmachung der
Heberolle oder bei Veranlagung im Laufe des Jahres binnen einer gleichen
Frist nach erfolgter Benachrichtigung des Steuerpflichtigen von dem Steuer—
betrage bei dem Bürgermeister eingebracht werden.
Nur insofern, wenn nachgewiesen werden kann, daß durch den Verlust
einzelner Einnahmequellen das veranschlagte Gesammt-Einkommen eines
Steuerpflichtigen um mehr als den vierten Theil vermindert worden, darf
eine verhältnißmäßige Ermäßigung der veranlagten Steuer zu jeder Zeit ge—
fordert werden.
Erlöscht ein steuerpflichtiges Einkommen durch den Tod seines Inhabers
oder in anderer Art gänzlich, so ist die ganze davon veranschlagte Steuer in
Abgang, im ersten Falle aber sind die Erben, so weit es nach den gesetzlichen
Bestimmungen und den Borwaragradbe zulässig ist, in Zugang zu stellen.
Die Zahlung der veranschlagten Steuer darf durch die Reclamation nicht
aufgehalten werden, muß vielmehr mit Vorbehalt der spätern Erstattung des
etwa zu viel Bezahlten, zu den bestimmten Terminen (8. 6) erfolgen.
8. 9.
Die Reclamationen, welche bei dem Gemeindevorsteher oder Bürgermeister
eingehen, werden in ein darüber zu führendes Register eingetragen, welches
nach Ablauf der dreimonatlichen Präclusivfrist geschlossen wird.
Dieselben werden demnächst der gleich nach Ablauf dieser Präclusiofrist
zu versammelnden Einschätzungs-Commission (d. ) zur Begutachtung vorgelegt.
Der Bürgermeister entscheidet sodann auf Grund des Gutachtens der Ein⸗
chätzungs⸗Commission. Gegen diese Entscheidung steht dem Reclamanten der
Die moderne Landwirthschaft.
Von R. Pohlenz.
ESchluß.)
Man hat diese Frage bejaht, und zur Begrundung dieser Bejahung
hingewiesen auf die Erschöpfung derjenigen Länder, welche untergegan⸗
gene Culturvölker bewohnten, auf die Erschöpfung durch eine Raub⸗
ruliur, wie solche in den östlichen Staaten Nordamerikas sattgefunden
habe, und auf die Erschöpfung, denen unsere eigenen Fluren allmälig
aber unaufhaltsam entgegengehen.
Denken wir uns einen Bach, welcher einen sandigen Wiesengrund
durchströmt und solchen jährlich im Frühjahr und nach dem Johanni⸗
regen im Sommer überfluthet. — Fruchtbarkeit ist das Bild, welches
sich unserem Auge darbietet. — Die üppigsten Gräser gewähren dem
fleißigen und glücklichen Besitzer jährlich zwei und drei reiche Ernten;
— denken wir uns nun den Bach abgeleitet, oder das Klima trockener
geworden, und das Wasser im Bach versiegt. — Welches Bild haben
wir jetzt vor uns? — eine Sandwüste, auf welcher ärmliches Gestrüpp
und magere Gräser gedeihen.
Die Culturvolker, welche die Ebenen zwischen Euphrat und Tigris
bewohnten, fanden die Fruchtbarkeit ihres Bodens gebunden an die
Feuchtigkeitsverhälmisse, welche ihnen jene beiden Flüsse gewährten (noch
ganz gleich ist es heute in Aegypten). Die physikalischen und klima⸗
sischen Verhälinisse änderten sich, das Wasser versiegte und mit ihm die
Fruchtbarkeit des Bodens. Es war nicht der Boden, welcher an sei—
nen pflanzennährenden Bestandtheilen erschöpft war, und von dem die
Unsruchtbarkeit ausging, sondern es war der Wegfall der Bedingnisse,
welche die Losung der Pflanzenernährungsmittel im Boden unter dor—
ligen Klimaverhälmissen gestatteten.
Denken wir uns einen üppigen, Kehnenene alten Urwald. Wir
sehen vor uns die weißen und braunen Leichen alter Stämme, selbst
Recurs an die competenten Aufsichtsbehörden binnen einer Präclusivfrist
sechs Wochen, vom Tage der Zustellung des Bescheides an, zu.
8. 10.
Auf Grund der über Zu⸗ und Abgänge zu führenden Notizen we
von dem Bürgermeister im Anfange der Monate Juni und Dezember die
und Abgangslisten angefertigt und der Gemeinde-Kasse zur Erhebung
Zugänge und Verrechnung der Ausfälle zugefertigt.
8. 11.
Ueber die Behandlung der die Gemeinde-Einkommensteuer betressent
Ab- und Zugänge und Reklamationen kommen, in so fern gegenwärtiges
qulativ nicht ein Anderes vorschreibt, die Bestimmungen der Ministern
Instruktion vom 19. Juni 1851 (M.«Bl. S. 149) zur Anwendung.
Scheidt, den 17. August 1864. Brebach, den 26. October 1864.
(Folgen die Unterschriften.)
Borstehendes Regulativ wird genehmigt.
Trier, den 16. November 1864.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
IJ. 7338. 8. 2, 7339. 8. 2. (gez.) v. Gärtner.
Bekanutmachung.
Aufforderung zur Zurücknahme unbestellbarer Sendu
gen und vorgefundener Gegenstände.
Die unbtkannten Absender der nachstehenden Sendungen werdt
hierdurch aufgefordert, sich wegen Zurücknahme derselben innerhalb—
Wochen bei der Ober⸗Post-Direction zu melden; andernfalls, nach Ab
auf dieser Frist, der Inhalt der Sendungen öffentlich versteigert um
der Erlös, sowie das in den Briefen befindliche baare Geld dem Post
Armen⸗Fonds überwiesen werden wird: 1) eine goldene Brosche, in
Wagen der Post zwischen Hermeskeil und Türkismühle aufgefunden
2) 1 Brief an Dr. Bräser in Ahrweiler mit 1 Thlr. Kassen⸗Anweisun,
in Hillesheim am 18. September zur Post gegeben; 3) 1 Brief an den
—AV
beim hiesigen Postamte am 14. Sept. c. 11 -12 Uhr Morgens aufgt
iefert; 4) 1 recommandirter Brief an Peter Willecker in Heidelber—
am 28. Sept. c. 425 Uhr Nachm. hier zur Post gegeben; 5) 2 Re—
zenschirme, 1 wollener Shawl, 1 Kittel, 2 kleine Bilder (zurückgelasse
nes Passagiergut).
Trier, den 7. Dezember 1864.
Der Ober⸗Posi⸗Direetor.
schon zerfallend, gebettet auf den weichen Rückständen vor ihnen bereitt
vergangener Waldgenerationen und dazwischen die Schößlinge ihres üp
pigen Nachwuchses neben noch in mächtiger Fülle dastehender Altere
zenossen. — Die Cultur des Menschen bemächtigt sich des Urwaldet
sie verbrennt die Stämme, mengt die Rückstände mit der darunter lit
zenden Erdkrume und baut nun darauf in jahrelanger ununterbrocht
ner üppiger Folge Tabak, Weizen, Mais. Allmälig verringert sich dr
Fruchtbarkeit, die Ernten vermindern sich, bis schließlich, nehmen w
dies an, weder Tabak noch Weizen und Mais gedeihen. Sind hi
die Naturkräfte des Bodens erschöpft worden? eines Bodens, d
oielleicht eine Mächtigkeit von 10 Fuß besitzt, wovon kaum die obe
strume zu einem halben Fuß Tiefe bearbeitet wurde —! oder habe
ich diejenigen Nebenumstände geändert, durch welcht die Kräfte di
Bodens in Bewegung gesetzt wurde? —
Nehmen wir an, ein Einwanderer, genügend mit Kapital verseher
rwirbt die so erschöpften Ländereien. Derselbe drainirt den Boden
im ihm Luft zuzuführen und überflüssige Feuchtigkeit aus ihm abn
ühren; wendet den Dampfgrubber an und lockert ihn auf 18 80
Tiefe, baut Klee, düngt vazu mit Kalk und baut danach Weizen. Wirn
der Klee, wird der Weizen mißrathen? Schafft der Einwanderer ferne
die Bedingnisse, die Löosung der Bodenbestandtheile, die Mischung vo
gegetabilischen und animalischen Stoffen, welche wir im Stallmist e
zeugen, in ausreichender Menge herbei, wann hat dann die Fruchtbar
keit des Bodens ihre Grenzen? wann hört sie auf? Ist es hier nid
wiederum die Lösung der Bodenbestandtheile, wodurch hauptsächlich du
Fruchtbarkeit, resp. die Ertragsfähigkeit der Aderkrume bedingt wird
Ist es denn überhaupt denkbar, daß die Ackerkrume, welche in me
oder minder mächtigen Schichten auf dem Kern der Erde, dem Fel
lagert und von welcher wir erst einige Zoll oben in ihrer obersten Obe
Jaäche ritzten und nützten, in meßbaren Zeiträumen an Mineralstofit