Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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plare 15 Silbergroschen.

1—

den Kreis Saarbrücken.

814.

Donnerstag den 17. Mürz

1864.

— —— —

Amtliches.

Bekauntmachung.
Der Pfarrer Roöbenacke zu Bischmisheim ist von uns zum
Pfarrer der evangelischen Gemeinde zu Kleinrechtenbach ernannt wor⸗
deu. Die dadurch erledigte Pfarrstelle zu Bischmisheim (Synode
Saarbrücken) wird demnächst durch uns wieder besetzt werden. Mel⸗
dungen um dieselbe werden wir bis zum 1. April d. J. annehmen.
Coblenz, den 24. Februar 1864.
Königliches Consistorium.
Bekanntmachung.
Die alten Banknoten à 50 Thlr. auf gelbem Grunde mit blauen
Randzeichnungen vom 31. Juli 1846 sind bereits seit mehreren Jahren
wnufgerufen, um sie außer Cirkulation zu setzen. Nichts destoweniger
befindet sich noch ein beträchtlicher Theil im Umlaufe, und fordern wir
daher zur schleunigen Einreichung derselben an die Bankkassen auf, da
nus der weiteren Zurückhaltung dem Inhaber Weiterungen und Nach—
heile drohen.
Berlin, den 24. Februar 1864.
Königl. Preuß. Haupt-⸗Bank-Direktorium.

Bekauntmachung.

In Nr. 5 des diesjährigen Amisblattes ist eine Bekanntmachung
der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatss chulden vom 16. Januar
c. über die an diesem und dem vorhergehenden Tage stattgehabte Att
Verloosung der Staats-Prämien-Anleihe vom Jahre 1855 abgedruckt,
und sind Exemplare der Prämien-Liste sowohl dem Amtsblatte beigefügt,
als auch in dem Kassenlokale unserer Hauptkasse und auf den Bureaur
der Herren Landräthe, Bürgermeister, Steuer- und Gemeinde⸗Einneh⸗
ner und Forst- und Strafkassen⸗Rendanten zur Einsicht des Publikums
ausgelegi.
Die Betheiligten werden hierauf mit der Aufsorderung aufmerksam
zemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die Erhebung des Kapi⸗
— rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Inhaber der früher verloosten und bis jetzt
noch nicht realisirten Schuldverschreibungen der gedachten Anleihe,
welche gleichfalls in der Eingangs erwähnten Nummernliste verzeichnet
sind, erinnert, dieselben zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes nunmehr
ungesäumt bei unserer Haupt-Kasse zur Erhebung der Kapitalbeträge
zu präsentiren.
Trier, den 4. März 1864.

Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Amtsblatis-Bekanntmachung vom 4.
März v. J. I. 1127 8. 5 beauftragen wir die betrefsfenden Behörden
unseres Verwaltungsbezirks, die nach der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre
vom 12. Januar 1842 bewilligte katholische Hauscollecte zum Fortbau
des Domes zu Cöln auch für das laufende Jahr zur geeigneten
Zeit in vorschriftsmäßiger Weise abhalten zu lassen und auf einen
nöglichst reichen Ertrag hinzuwirken. Die eingegangenen Erträge sind
vie gewöhnlich an die Steuerkassen und von diesen an die hiesige
Tommunal-⸗Institutenkasse abzuführen. Die Ertrags-Nachweisungen sind
uns bis spätestens den 15. October c. einzureichen.
Trier, den 3. März 1864.
Amtsbl. J. 1864. 8. 5.) Königliche Regierung.
—* * — ⸗
Industrie, Handel, Gewebe und Landwirthschaft.
2 stimmung gewiß nicht als eine zweckmäßige bezeichnen können, besonders
Internarionale F ‚der Maaße und man bedenkt, daß das Platin ein Metall ist, das nicht immer
von gleicher Beschaffenheit erhalten wird, daher die zu verschiedenen
Zeiten dargestellten Platinstäbe nicht alle, denselben Ausdehnungs-Coeffi⸗
cienten besitzen können. Außerdem ist dies Metall zwar wegen seiner
inveränderlichkeit in chemischer Beziehung sehr empfehlenswerth, da es
bber nicht besonders hart ist, so eignet es sich für ein Normalmaaß
uur für den Fall, daß die Länge dieses Maaßes durch Striche auf
dem Stabe bezeichnet wird, nicht aber wenn diese Länge durch einge⸗
chraubte Spitzen, gegen welche Fühlhebel sich anlegen, gemessen wer—
»en soll. Diese letztere Methode ist indeß von Bessel angewendet und
als die vorzüglichere bezeichnet worden. Deshalb erscheint es zweifel—
zaft, ob es zweckmäßig sein möchte, bei einer bevorstehenden Einführung
des metrischen Systems die Normalmaaße aus Platina zu verfertigen,
owie ob es nicht vorzuziehen sein möchte, statt der Temperatur von O0
eine solche zu wählen, bei welcher die Vergleichung von Normalstäben

II. 1468. X.

Vorstehendes wird zur Kenntniß der Kreis-Eingesessenen mit dem
Bemerken gebracht, daß obenerwähnte Prämien-Listen bei den betreffen—
»en Steuerkassen und den sonst öffentlichen Bürcaus seit heute zur
EFinsichtnahme offen liegen.
Saarbrücken, den 14. März 1864.

Nr. 1612)

2) Das Meier ist gesetzlich festgestellt gegen die im Jahre 1735
zerfertigte und von Condamine und Bouguer bei ihren Messungen in
Südamerika benutzte Toise, welche bekannt ist unter dem Namen der
Toise du Perou. Von dieser Toise befindet sich eine durch die Herren
F. Arago und Zartmann in Paris verglichene Copie auf der Stern—
warte zu Königsberg, wo sie von Bessel zu seinen Pendelmessungen,
sowie später hier zur Feststellung des preußischen Längenmaaßes benutzt
worden ist. Nach der in Frankreich erlassenen gesetzlichen Bestimmung
soll das Meter gleich 443, 063 Linien dieser aus Eisen gefertigten Toise
bei der Temperatur von 16,250 0. sein. Der normale Meterstab aber
ist von Platin und bildet die Einheit des Maaßes bei der Tempera—
tur von Od (vergleiche Bass mélrique Ul. 642). Man wird diese Be—
            
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