ingung, wenn man gute Pferde erhalten wil. Unsere alten Landwirthe
jaben Recht, wenn sie sagen, daß die Pferde, die man ehemals im
Broßherzogthum züchtete, bessere Beine hatten und ausdauernder wa
ten, als die heutigen; unter dem Einflusse der landwirthschaftlichen
Weidewirthschaft bei uns aufgezogen, wurden sie durch die Requisitionen
zer ersten französischen Republik und des ersten französischen Kaiserreichs
ecimirt. Obgleich die Pferde, die man heute bei uns züchtet, mehr
Bewicht, mehr Körper haben und zu höheren Preisen verkauft werden,
veil die Industrie dieselben so verlangt, so sind sie doch nicht so gut,
ils die alten Ardenner Pferde.
Die jungen Pferde werden gewöhnlich zu den Pflugarbeiten ver—
vendet, und zwar, wenn sie 2 Jahre alt sind; jedoch läßt man sie an⸗
'angs nur kurze Zeit arbeiten: Man hat gefunden, daß die jungen
pferde unlenksamer, sogar bösartig werden, wenn man länger dami;
vartet, sie an die Arbeit zu gewohnen. In diesem Alter fängt man
zuch an, sie zu beschlagen. Hierbei werden oft viele derselben verdor—
zen, weil bei uns die guten Hufschmiede selten sind. Die Nothställe,
die schon den Römern bekannt waren, haben bei uns noch viel zu we—
nig Verbreitung gefunden.
Gewöhnlich läßt man die Hengste, die man nicht zur Fortpflanzung
estimmt, wenn sie 2 bis 3 Jahre alt sind, schneiden. Diese Opera—
ion geschieht immer ohne nachtheilige Folgen.
Die Pferde werden immer in das Kummet gespannt; der Luxem—
zurger Landwirth, im Gegensatz zum Lothringer, will nichts vom Zug—
»latt wissen. Man sieht heute allgemein, daß nur 2 Pferde neben—
einander an den Pflug gespannt und vom Pflüger selbst geleitet werden,
während ehemals und bis gegen 1840 hin die Gewohnheit 3 Pferde
hintereinander zu spannen und einen besondern Treiber beizugeben, noch
illgemein verbrritet war.
Die Pferde werden erst mit dem 3. oder 4. Jahre zur Begattung
ingelassen. Eine Verordnung der Generalverwaltung des Landes vom
28. Dez. 1849 über die Veredelung der Pferderacen schreibt vor, daß
ein Hengst zur Beschälung fremder Stuten dienen kann, wenn er nich
uvor durch eine zu diesem Behufe von der Regierung ernannten Di—
tricts-Commission angenommen und bezeichnet worden ist. Diese Ver—⸗
»xdnung wird ziemlich gut ausgeführt. Bei der Ankörung der Beschä—
er, die jährlich einmal in den ersten 14 Tagen des Monats Janua
in den Districtshauptorten vorgenommen wird, werden in jedem Di—
tricte den schönsten Beschälern Preise zuerkannt. Diese Prämien wech
eln von 75 bis 300 Franken an Betrag, die Zahl derselben aber je
nach der Anzahl der Pferde, die sich bei der Viehzählung in jedem Di—
tricte ergibt. Diese Concurse haben bisher ziemlich gute Resultate her⸗
porgebracht und geben sogar bei dieser Veranlassung zu einer Art Markl
ür Zuchtpferde Gelegenheit. Nicht selten sieht man, daß Hengste zu
1000 bis 1500 Fr. verkauft werden.
Die zur Beschälung fremder Stuten zugelassenen Hengste betrugen
n den Jahren
1850 72 Stück 1857 78 Stück
1851 1888 45,
1852 .8539 48,
1853 860 46
1854 6 1861 77
1855 709 1862 90
1886 81, 1863 84,
Von 1859 an wurde das Reglement über die Veredlung der
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ügung neuer Verordnungen vervollständigt. Bei den District-Concursen
die in Folge der Errichtung des Districts Mersch auf vier erhöht wur
den, wurde die Zahl und der Betrag der den Beschälern zuzuerkennen⸗
den Prämien vermindert. Da seit langer Zeit Klagen im Lande erho—
»en wurden, daß die Hengste, die man im Lande herumführt, zu vielt
Stuten beschälen, so traf die Regierung eine Maßregel, dahin zielend,
Beschäler mit festen Stationen zu haben. Zu diesem Ende bewilligte
ie den Befitzern der schönsten Beschäler, die dieselben an festen Sta—
ionen halten wurden, eine jährliche Entschädigung von 500 oder 700
Fres. Diese Entschädigung beträgt wenigstens 500 Fres. für einer
dengst von reiner Ardenner-Race und wenigstens 700 Fres. für einer
dercheronhenast. Die Anzahl der Stationen im Lande darf 15 bis
—
20 nicht übersteigen; jedoch können an derselben Stationen und bei
zemselben Inhaber zwei Hengste stehen. Jeder Canton darf, je nach
»er Größe desselben und der Anzahl der darin befindlichen Stuten,
nur zwei bis drei Beschäler mit fester Station haben.
Diese Maßregel wird den verlangten Zweck nur unvolllommen
erreichen, da, wie bereits oben bemerkt, diese Racen in ihrer Reinheit
so zu sagen nicht mehr bestehen und folglich die Maßregel auf keiner
sicheren Grundlage beruht. Von einem anderen Gesichtspunkte aus
aufgefaßt, hat sie indessen ihr Gutes: sie führt uns mehr gute Pferde
zu, welche die Eigenthümer ihres eigenen Vortheils wegen nicht in's
Ausland verkaufen. Diese Einrichtung, für die Beschäler auf festen
Stationen Prämien auszuwerfen, wird im Gegensatz mit der Gewohn⸗
heit, die Hengste im Lande herumzuführen, allgemein gebilligt, und was
die zu absolute oder ausschließliche Bezeichnung der Racen betrifft, so
vird diesem Mißstande theilweise dadurch abgeholfen, daß die betreffen⸗
den Commissionen zur Ankbrung der zur Beschälung geeigneten Hengste
ohne Unterschied alle Zuchthengste, mögen sie als Percheron oder Ar—⸗
denner vorgeführt sein, anzunehmen scheinen, die als Beschäler einen
Einfluß auf die Verbesserung der inländischen Pferdezucht versprechen
lkönnen.
Die zu Luxemburg abgehaltenen Concurse des Acker⸗ und Garten—
bauvereins des Großherzogthums haben bewiesen, daß das gegenwärtige
System zur Veredlung der Pferde im Großherzogthum gute Resultate
liefert und dasselbe, um vollkommen zu werden, nur vervollständigt zu
verden braucht. Noch nie hat man so schöne und so ausgezeichnete
Pferde bei einander gesehen, als bei Gelegenheit der Concurfse der drei
etzten Jahre.
Der Gesundheitszustand der Pferde ist ziemlich befriedigend. Mit
Ausnahme der gutartigen Influenza, sind alle jene seuchenartigen,
nanchmal tödtlichen Krankheiten, die in allen Ländern so furchtbare
Verheerungen anrichten, bei uns unbekannt. Zu häufig ist jedoch die
periodische Augenentzündung; sie befällt oft diejenigen Pferde, welche
die Influenza haben oder kürzlich davon geheilt wurden. Ich habe
oft die Meinung aussprechen hören, die periodische Augenentzündung
vürde hervorgerufen durch die Fütterung von Wiesenheu, besonders
durch das nahrhafle Heu der fetten Wiesen des Röserthales. — Eine
Besichtigung aller Pferde, die mir im Jahre 1846 aufgetragen wurde,
hat mir das Gegentheil bewiesen. Der Canton Esch an der Alzette,
der eine sehr große Menge sehr guter Wiesen besitzt, hat im Verhältniß
zu seiner Anzahl Pferde weniger blinde, als der Canton Capellen, wo weit
wveniger Wiesen und dieselben noch dazu von sehr mittelmäßiger Güte sind.
Seit etwa 20 Jahren hat das seuchenartige Verfohlen in mehre—
ren Ortschaften, besonders in nassen Jahren, der Pferdezucht großen
Nachtheil verursacht.
Eine Krankheit, die auch noch zu häufig bei den Pferden des
Großherzogthums vorkommt, obgleich die Zahl, die jährlich von dersel⸗
ben weggerafft wird, nicht beträchtlich ist, ist der Rotz. Es scheint, daß
seit sehr langer Zeit unsere Pferde eine gewisse Empfänglichkeit für
diese Krankheit haben, die fast immer ansteckend und unheilbar ist.
Verordnungen vom 22. August 1730 und vom 10. Juni 1737 schrei⸗
ben bereits Maßregeln zur Verhütung des Umsichgreifens des Rotzes
unter den Pferden des Großherzogthums vor.
Vermischtes.
Die Cailiard-Kartoffeln. Das „Journ. d'agric. prat.“
beschreibt eine neue Kartoffel, welche von einem Schiffscapitün aus
Chile nach Frankreich gebracht und von dem französischen Landwirth
Cailiard Gdaher Cailiard's-Kartoffel genannt) angebaut worden ist. Diese
neue Kartoffel soll außerordentlich fruchtbar, sehr groß, von vorzüglichem
Geschmack sein und der Krankheit gut widerstehen. Die Knolle ist
mehr rund als lang, zuweilen etwas abgeplattet, die Schale graugelb,
etwas rauh, das Fleisch sehr fest und gelb. Der Ertrag dieser Kar—⸗
offel soll um 50 pCt. höher sein, als der aller anderen Kartofselsorten.