Abdruck erhalten die Herren Bürgermeister und sonstigen Polizei—
hehbrden des Kreises zur gefälligen Kenntnißnahme und genauen Be—
achtung der vorstehend getroffenen Anordnungen.
Saarbrücken, den 17. Dezember 1864.
Der Koͤnigliche Landrath,
v. Gärtner.
Nr. 6488.
Unter Hinweisung auf die in der nächsten Nummer unseres Amts⸗
blatts enthaltene, das Verbot der in Leipzig erscheinenden allgemeinen
deutschen Zeitung betreffende Bekanntmachung des Herrn Ministers des
Innern Excellenz vom 30. v. Mits., beauftragen wir das Königliche
Landraths⸗Amt, die sämmtlichen Polizeibehörden des dortigen Kreises
anzuweisen, die Ausführung dieser Maaßregel mit Strenge zu controli⸗
ren, und etwaige Uebertretungen des Verbots sofort auf Grund des
z. 53 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 zur Anzeige
und Bestrafung zu bringen.
Trier, den 9. Dezember 1864.
Koönigl. Regierung, Abtheilung des Innern,
v. Gärtner.
An
ämmtliche Königliche Landraths.Aemter
des Regierungs-Bezirks.
I. 7935. 8. 2.)
Abdruck erhalten die Herren Bürgermeister und sonstigen Polizei⸗
behörden des Kreises zur gefälligen Kenntnißnahme und genauen Be⸗
ichtung der vorstehend getrossenen Anordnungen.
—AV
Der Konigliche Landrath,
v. Gärtner.
Nr. 6489.)
Das Ardenner Pferd.
Den „bhistorischen Notizen über den Zustand der Landwirthschaft
im Grotzherzogthum Luxemburg“ von E. Fischer, Präsident der Acker—
baukommission, sind nachsteherde interessante Mittheilungen auszugs—
weist uͤber diesen vorzüglichen und verbreiteten Arbeitspferdeschlag ent⸗
rommen.
Die Pferde des Großherzogthums gehören der Ardenner Race an
und haben durch die aus Belgien eingeführten schweren Zugpferde mehr
oder weniger Veränderungen erlitten. Obgleich die reine Ardenner
Race geschätzt ist, so wird sie dennoch nach und nach durch das bel—
gische größere Pferd ersetzt, weil dieses als schweres Zugpferd von den
ausländischen Händlern mehr gesucht ist.
Der Pferdehandel ist einer von den Zweigen des landwirthschaft
lichen Gewerbes, der dem Luxemburger Landwirth am meisten Gewinn
bringt. Außer einer großen Menge Pferde, die man im Lande züchtet,
werden von den Händlern noch viele aus Belgien eingeführt. Diese
erhalten wir gewöhnlich, wenn sie 3 bis 5 Jahre alt sind; sie werden
lbis 2 Jahre zu den Culturarbeiten verwendet, zugleich ausgefüttert
und dann ins Ausland verkauft. Besonders geben sich unsere Müller
und Bierbrauer mit diesem Handel ab. Diese Pferde, die einigermaßen
nur durch unser Land gehen, werden gewöhnlich auf den Märkten von
Tiney, Huy und Tirlemont angekauft; jedoch bleiben auch viele dersel
ben im Lande, die theils zur Arbeit, theils zur Zucht verwendet wer⸗
den. Von der Zeit an, wo der Futterbau Verbreitung gefunden und
die Landwirthschaft sich verbessert hat, haben diese belgischen Pferde
mehr und mehr die Ardenner Pferde, die kleiner sind, ersetzt. Auf diese
Art ist die reine Ardenner Race allenthalben vorschwunden.
Seit undenklichen Zeiten kommen französische Händler in unser
dand, um Pferde zu kaufen. Allein seit einigen Jahren hat die Aus—
'uhr nach Frankreich abgenommen und wurde durch einen großen Aus—
weg ersetzt, den uns Deutschland eröffnete. Vor etwa 15 Jahren lie⸗
ferten wir nur wenige Pferde und von kleinem Wuchse nach Rhein
preußen, während die stärkeren in größerer Anzahl nach Frankreich gin⸗
gen. Die Ausfuhr nach Deutschland hat so zugenommen, daß heute
Pferdehändler aus Württemberg und dem Großherzogthum Baden ihrt
Ankäufe bei uns machen. Wir verkaufen heute viel mehr Pferde nach
Deutschland, als nach Frankreich. In mehreren deutschen Ländern
besenders in Württemberg, stehen die Luremburger Pferde als Zugpferde
in großer Gunst und sind sehr geschätzt.
Bekanntmachung.
Am 3. d. Mis. wurde aus einem bewohnten Hause in hiesi
Stadt eine silberne Cylinderuhr mit Goldrand, weißem Zifferbla
deuischen Zahlen und der Fabriknummer 12684 im Innern des Decdh
gestohlen. An der Uhr befand sich eine dünne Keite von Golddr—
und an dieser ein goldener Uhrschlüssel.
Ich ersuche Jedermann, welcher über den Verbleib der gestohle
Uhr oder den Dieb Auskunft geben kann, dies mir oder der nächt
Polizeibehörde anzuzeigen.
Saarbrücken, den 12. Dezember 1864.
Der Ober⸗Procurator
v. Ammon.
Bekauntmachung.
Am 2. d. Mis. wurde aus einem bewohnten Hause hiesiger Sta
ein Paletot von braunem Winterstoffe, mit Seide gefüttert, mit schwa
zem Kragen, zwei Seiten⸗ und einer Brusttasche und mit aufgenäh
Aermelklappen gestohlen.
Ich ersuche Jedermann, welcher über den Verbleib des gestot
Inen Paletots oder den Dieb Auskunft geben kann, dies mir oder b
nächsten Polizeibehörde anzuzeigen.
Saarbrücken, den 12. Dezember 1864.
Der Ober⸗Procurator,
v. Ammon.
In Rheinhessen und Rheinbayern zieht man die Ardenner Hengs
den Percherons vor. Herr F. Villeroy, ein Pferdekenner, der mit Req
rines sehr großen Rufes genießt und seit langer Zeit Landwirth un
Pferdezüchter in Rheinbayern ist, hat mir mitgetheilt, „daß das Gestb
oon Zweibrüden Percher und Ardenner besitzt, die zusammen angespann
werden. Die Ardenner sind billiger im Futter und widerstehen den An
strengungen am besten. Die Percher sind große Haferfresser. In eine
VBersammlung von Pferdezüchtern, welche im Jahre 1860 statt fand
vurde beschlossen, daß in den Gestüten der Ardenner Race als Zu⸗
pferde der Vorzug gegeben werden soll.“
Der Transport der Stein⸗ und Holzkohlen, des Eisenerzes, d
Bergfahrt der Schiffe auf den Leinpfaden der Mosel und Sauer, en
lich die Industrie und der Handel im Allgemeinen verbrauchen seit
bis 20 Jahren eine große Anzahl Pferde im Großherzogthum selb
Zu allen diesen Transportfuhren verwendet man bei uns nur die Pferd
da, wo man das Rindvieh zur Arbeit heranzieht, geschieht es nur fu
den Ackerbau.
Die Rahrung, welche man den zur Landwirthschaft verwendete
Pferden reicht, ist genügend. — Selten sieht man jetzt ein Pferd au
der Weide. Der Gebrauch, die Pferde des Nachts auf die Weide
ühren und sie sodann ohne weiteres Futter des Morgens an den Pfluꝑ
u spannen, dauerte bis zu Ende des ersten Viertels des jetzigen Jahr
hunderts. Die Stallfütterung derselben im Sommer besteht in Grün
utter, so viel sie fressen wollen, und ein wenig Hafer; im Winter da
gegen erhalten sie Heu, Stroh, Hafer und Möͤhren. Im Winter, wem
die Tage kurz sind, werden sie nur zweimal gefüttert. Viele Land
virthe, die Branntwein aus Roggen brennen, nähren oder mästen ihr
pferde mit den Träbern. So wie für das Rindvieh, wird auch manch
nal, obgleich selten, das Salz als Futterzubereitung und Zugabe ar
zewendet und zu diesem Behufe verkauft der Staat dasselbe zu herab
gesetztem Preise.
Das Füllen wird mit seiner Mutter in einen abgesonderten Stal
gesetzt, wo es 4 bis 6 Monate lang an derselben nach Willkür sauger
kann. Die Mutetr wird nur 8 Tage vor und eben so lange nach de
Geburt von der Arbeit befreit gelassen. Wenn das Füllen abgebunden
ist, wird es in Bezug auf die Nahrung nicht genug gepflegt. Beson
ders begeht man den Fehler, daß man dasselbe in diesem Alter nich
frei in einem eingeschlossenen Platze herumlaufen läßt; dadurch würde'
unsere Laudwirthe viel stärkere, viel ausdauerndere und besonders mues
kelkräftigere Pfeede aufziehen. Die Bewegung ist eine unerläßliche Be