Irscheint Dinstag, Donnerstag und
Zonnabend. Bestellungen sind bei der
oͤchsten Post-⸗Anstalt oder in der Ex⸗
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——4 ih Fur die durch die Post bezogenen Cxem⸗
plare 15 Silbergroschen.
*
den Kreis Saarbrücken.
2 128.
Donnerstag den 9. Dezember 1864.
Amtliches.
28. Januar d. J. die Abhaltung einer einmaligen Kirchencollecte im
Umfange der Rheinprovinz für den Neubau der evangelischen Kirche
min Wipperfürth gestattet. Für die Erhebung dieser Collecte ist Seitens
des Koniglichen Konsistoriums zu Coblenz der 4. Advents⸗-Sonntag,
der 18. Dezember d. J. festgesetzt. Wir veranlassen demnach die Kgl.
Steuer-Kassen, die eingesammelten Erträge anzunehmen und an die
hiesige Communal-Instituten-Kasse abzuführen. Die Kreis-Ertrags⸗
Nachweisungen sind uns bis längstens den 15. Januar k. J. einzureichen
Trier, den 23. November 1864.
I. 3468 8. 8) Königl. Regierung.
Bekanntmachung.
Empfehlung einer Wandkarte zum Schulgebrauch.
Von dem Seminarlehrer Fix zu Söst ist in dem Verlag von C. F.
Amelang in Leipzig eine Wandkarte von Rheinland und Westphalen
herausgegeben worden, welche wir um so mehr zur Beschaffung für die
Schulen empfehlen, als es bisher an einem Unterrichtsmittel der Art
gefehlt hat. Die Karte ist durch jede Buchhandlung zu beziehen und
ostet unaufgezogen (in Umschlag) 22/3 Thlr.; aufgezogen aber mit
Ringen, unten mit Stab versehen, 32/3 Thlr., oben und unten mit
Stab versehen, 4 Thlr.
Trier, den 21. November 1864.
IJ. o321 8. 5.) Königl. Regierung.
Bekanutmachung.
Evangelische Kirchencolleete.
Der evangelische Ober-Kirchenrath hat im Einverständnisse mit
dem Herrn Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten durch Erlaß vom
Bekauntmachung.
Concessionirung eines Chirurgen-Gehülfen.
Der Militär-Krankenwärter Michel Lermen zu Altenkessel ist nach
bestandener Prüfung als chirurgisch⸗-ärztlicher Gehülfe und Krankenwär
ter für die Ortschaften Altenkessel und Neudorf concessionirt worden.
Trier, den 23. November 1864.
I. 5337 8. 5.)
Königl. Regierung.
einem Querstrich eingeeggt, gerieth so gut, wie bis dahin nie geschehen,
wo Kartoffeln die Vorfrucht waren.
Dieser Fall, sowie die oftmals gemachte Bemerkung, daß auf allen
Feldern dort, wo durch öfteres Wenden der Pferde beim Eggen oder
durch andere Umstände die Ackerkrume dicht gemacht war, die junge
Saat rascher und gleichmäßiger aufging, kräftiger gedieh, und nament⸗
ich nicht ausgestoßen wurde, führten zu den Versuchen, den lockeren
Acker vor der Aussaat festzuwalzen. Es war dieses stets von den besten
Erfolgen und namentlich, anderen nicht gewalzten Aeckern gegenüber,
‚on den augenscheinlich wirksamßen Erfolgen gekrönt. — Im vergan⸗
gjenen Herbste hat der Verf. seine sämmiliche Wintersaat in solcher
Weise in die Erde gebracht. In vielen Fällen hat er das Saatkorn
nach vorhergegangenem tüchtigen Eggen ausgestreut und dann mit der
Troskillwalze in die Ackerkrume gebracht, ohne ein Eggen nachfolgen
u lassen, indem diese Walze, nebst Dichtmachung der Krume vermöge
hres Gewichtes, dieselbe gleichzeitig obenauf etwas lockert. Das Re—
ultat eines solchen Falles war folgendes. In's Brachfeld ausgesäeter
saps mißrieth im vorigen Sommer derartig, daß eine Umbestellung
zöthig war. Das Feld wurde umgepflügt, tüchtig geeggt, dann Weizen
»arauf gesäet, der mit der Croskillwalze in die Krume hineingedrückt
vurde, ohne ein Eggen nachfolgen zu lassen. Die Ernte ergab eine
räftig und dicht bestandene Weizenfrucht. In anderen dem Verf. be⸗
annten Fällen, wo Weizen in ein umgepflügtes, aber nicht zugewalztes
Rapsfeld ausgesäet wurde, fand man den Weizen nahezu mißrathen,
ramentlich in Folge Ausstechens durch den Wurm.
Nächst so manchen anderen Thatsachen sind es hauptsächlich fol⸗
zende Punkte, welche nach mehrjährigen Erfahrungen des Herrn Verf.
für das Festwalzen des Ackers vor der Aussaat sprechen:
1) Das Festwalzen des Ackers vor der Aussaat verhütet, daß das
Saatkorn zu tief in die Ackerkrume hineinfällt. Wird der Acker vor
dem Ausstreuen des Saatkorns erst gewalzt, so verbleibt das Saatkorn
heim Hineineggen in der Oberfläche der Ackerkrume, wo es rascher
und gleichmäßiger aufgehen kann und der jungen Pflanze dann Gele—
Das Festwalzen des Ackers vor der Saat.
Von Herrn v. Brochhausen, Gutsbesitzer.
Die Nothwendigkeit, daß der Acker nach vorhergegangener tüchtiger
Bearbeitung und Auflockerung zur Aussaatzeit sich gehörig wieder ge—
setzt habe, d. h. fest und dicht geworden sei, war stets anerkannt. In
dem Kreise Beckum, wo der Herr Verf. wohnt, gilt die von dem Vater
zuf den Sohn übergegangene Regel: „rühre den Brachacker in letzter
Zeit vor der Aussaat nicht mehr auf und gieb demselben bei der letz
en Umwendung eine flache Saatfurche.“ Es bezweckt dieses ganz das
elbe, was das Walzen vor der Aussaat bewirken soll, nänilich: daß
die Ackerkrume sich gehörig setze. Man überlicß dieses der Zeit und
den Elementen, statt hierzu die Walze zu benutzen, welches Letztere den
zroßen Vortheil gewährt: 1) unter allen Umständen, selbst bei anhal—
end trockenem Wetter, der Ackerkrume die nothige Geschlossenheit zu
zeben, 2) den Acker dennoch, wo es nützlich ist, bis zum Tage der
Aussaat nach Belieben zu bearbeiten und tief aufzulockern.
Zur Erzielung eines guten Ernteertrages ist die Geschlossenheit der
Ackerkrume unbedingt nöthig. Es ist z. B. eine bekannte Thatsache,
haß der Weizen namentlich eine zur Aussaatzeit alte Furche liebt, eben
)eßhalb, weil der Acker sich durch langzeitige Lagerung gehörig geschlos⸗
en hat. Andererseits ist es ebenso bekannt, daß auf einem durch Auf—
nahme der Kartoffeln spät und viel gerührten Acker die Winterfrucht
aur selten gut geräth. Wo einmal Ausnahmen davon stattfinden, da
ind die Ursachen vorausgegangen, welche die Geschlossenheit der Acker⸗
krume bedingten. Davon führt der Herr Verf. nachstehend ein Beispiel
an. Vor etwa 10 Jahren wat sofort nach dem letzten Umpflügen sei—
nes Kartoffelfeldes, zu Anfang October, eine 14tägige Regenperiodt
nit heftigen Regengüssen ein, wodurch die Krume des aus sandigem
dehmboden bestehenden Ackers so dicht wie ein Bret zusammengeschla—
gen wurde. Der Verf. war bedenklich, dieses Feld, sowie es dalag,
mit Wintersaat zu bestellen. Indessen Roggen mit einem Lanag⸗ und