Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

doppelt abzugeben ist. In dem letzigedachten Falle erhalten die Ein
reicher das eine Exemplar des Verzeichnisses mit einer Empfangs
Bescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe
scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons zurückzugeben
In Schriftwechsel kann sich die Kontrolle der Staatspapiere nich
einlassen.
Wer die gedachten Talons an eine Regierungs-Hauptkasse beför—
dern will, hat sie derselben mit einem doppelten Verzeichnisse einzu
reichen. Das eine Exemplar des Verzeichnisses wird dann mit eine
Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist dem
nächst bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den Regierungs Haupt
Kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblätterr
zu bezeichnenden Kassen unentgeltlich zu haben.
Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur
Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Talons ab—
handen gekommen sind. Die Documente sind in diesem Falle an die
Kontrolle der Staatspapiere oder an eine Regierungs-Haupt-Kasse mit—
telst besonderer Eingabe einzureichen. Die Beförderung der Talons
oder der Schuldverschreibungen an die Regierungs-Haupt-Kassen (nich!
an die Kontrolle der Staatspapiere) erfolgt durch die Post bis zum
. Maik. J. portofrei, wenn auf dem Couverte bemerkt ist:
„Talons (Schuldverschreihungen) zu ...... Rthlr. der
Staats-Anleihe von 1848 zum Empfange neuer Coupons.“
Mit dem 1. Maisk. J. hört die Portofreiheit auf und es werder
von da ab die neuen Coupons den Einsendern auf ihre Kosten zuge
sandt. Für solche Sendungen, die von Orten eingehen oder nach Or
sen bestimmt sind, welche außerhalb des Preußischen Postbezirks, abe—
innerhalb des deutschen Postvereinsgebiets liegen, kann eine Befreiun
vom Porto nach den Vereinsbestimmungen nicht statifinden.
Berln, den 13. August 1864.
II. 3313 K). Saupt-Verwaltung der Staatsschulden.
Bekauntmathung.
Die Aufräumung der Rückstände von dem Jahres—
Kassen-Abschlusse betr.
Bei dem bevorstehenden Jahres⸗Kassen⸗Abschlusse werden sämmt
liche von uns ressortirenden Kassen, insbesondere die Steuer—-, Forst
und Strafkassen erinnert, die etwaigen Einnahme-Rüchsstände aus frühe
ren Jahren ohne Verzug und die Gefälle des laufenden Jahre«
zur Verfallzeit einzuziehen, und die erhobenen Beträge vor Ablau
des Monats Januar k. J. an die vorgesetzte Kasse abzuführen, die als
——

Seidenzucht in Sachsen.
Karl Gierth in Dresden muntert in einem Flugblatte zum Sei—
denbau im Köonigreich Sachsen auf. Das Klima Deutschlands und
besonders Sachsens Klima sei der Maulbeerbaumzucht und somit auch
der Seidenproduction sehr günstig. Eines der größten Uebelstände und
Hindernisse der Seidenproduction sei bisher das Selbsthaspeln der
gewonnenen Seide durch die Züchter in Ermangelung einer Central
haspelanstalt gewesen. Auch dies sei heute meist als beseitigt zu be
trachten. Sodann wird die Qualification der sächsischen Bevölkerung
zur Pflege des Seidenbaues nachgewiesen; ebenso die Vortheile, welch
der Betrieb desselben gewährt. Vor allem Andern müsse im Allge
meinen als Norm für den Betrieb der Seidenzucht, wenn er rentiren
solle, verlangt werden, daß er auf dem Grundsatz der Theilung der
Arbeit basirt sei. Denn jeder einzelne Zweig der Seidenindustrie biet
seine besondern Schwierigkeiten, fordere besondere Erfahrung und Ge—
schicklichkeit und allermeist auch große Capitalien, so daß es gewagt er—⸗
scheinen müßte, wenn Jemand mehrere oder wohl gar die genannten
Zweige im Großen zugleich betreiben wolle. „Das erste Erfordernif
zum Betriebe des Seidenbaues“, fährt das vorliegende Flugblatt fort,
„ist Maulbeerlaub. Die Hauptmasse muß von den Gemeinden und
größern Grundbesitzern erzeugt werden. Auch würde es sehr erwünscht
sein, wenn die Staatsregierung zur Anpflanzung größerer Baumschulen
von Maulbeerbäumen mitwirkte. Die Erstern müssen die Dorfstraßen,
Gemeindeplätze, Unland im Dorfe mit Maulbeerbäumen bepflanzen
Wie aroß hierbei der Einfluße des Lehrers auf die Iugend sein muß

uneinziehbar sich herausstellenden Quoten aber in den vorgeschrieben
Terminen zur Niederschlagung anzumelden.
Zugleich erinnern wir denjenigen Theil des Publikums, wela
an die Königl. Kassen Zahlungen zu leisten hat, solche zur Vermeidu
von Zwangsmaßregeln prompt abzuführen, und fordern auch sämn
liche Beamten, Pensionäre und sonstige Empfangs-Berechtigte auf,
ür das laufende Jahr ihnen zustehenden festen Beträge zur Verfa
zeit bei den betreffenden Königl. Kassen zu erheben, so wie alle diejenigt
velche bei den uns untergeordneten Kassen Gebühren für amtliche V
richtungen zu beziehen oder Forderungen für Lieferungen ꝛc. zu mad
haben, veranlaßt werden, dieselben bis spätestens den 10. Januarf
in vorschriftsmäßiger Weise zur Liquidation zu bringen, widrigenie
die Anweisung derselben bis nach Beendigung der Jahres⸗Kan
Abschluß-Arbeiten (18. Febr. k. J) ausgesetzt werden müßte.
Trier, den 14. November 1864.
II. 12290 K.) Königl. Regierung

Bekanntmachung.
Saarburger Kreis-Obligationen.
Bei der heute auf Grund des Gesetzes vom 21. Januar 1*
durch die ständische Kreis-Commission bewirkten Ausloosung der,
das Jahr 1864 zu amortisirenden Obligationen des Kreises Saarb'
sind gezogen worden:
Litt. C. à 200 Thlr.:
Nr. 47.
Litt. D. à 100 Thlr.
Nr. 91, 139 u. 177.
Lãätt. B. à 50 Thlr.:
Nr. 1, 27, 28, 35, 58, 145 u. 191.
Die Besitzer dieser Obligationen werden aufgefordert, deren K—
pitalbeträge nebst den bis zum 31. Dezember d. J. fällig werdende
Zinsen gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst Talons un
den Zinscoupons für die Jahre 1865 und 1866 bei der Kreis-Con
munal⸗Kasse hierselbst vom 2. Januar k. J. ab zu erheben. Mit der
131. Dezember d. J. hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligati—
nen auf.
Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapm.
abgezogen.
Saarburg, den 25. October 1864.
Der Königliche Landrath,
Mersmann.

ist unberechenbar; diese wird dadurch schon in der Kindheit zu Seide
züchtern herangebildet, wie es in Frankreich und Italien geschiel
Wer sich die Mühe nehmen wollte, ein Dorf, und wenn es das kleint
wäre, behufs der Anpflanzungen von Maulbeerbäumen durchzumuster
würde erstaunen, wie viel unbenutzter Raum sich vorfindet, auf der
recht gut ein Baum von 20 Fuß Höhe und 10 bis 12 Fuß Kronen
durchmesser gedeihen könnte. Die Hausbesitzer sind zu ermuntern, ih
Gärten, Häuser ꝛc. statt mit kostspieligen Latten- und Bretterzäunen eir
zufassen, mit lebenden Hecken von Maulbeersträuchen zu umgeber
Maulbeerlaub auf diese Weise gewonnen, wächst dem Besizer fast gan
umsonst zu, wenn man die Kosten der Pflanzungen und der Pflegei
den ersten Jahren dem Nutzen entgegenstellt, welche lebendige Zäun
an und für sich gewähren. Das Holz selbst alter Stämme liefert ei
ganz besonderes Nutzholz, namentlich sogenanntes Schirrholz. Wa
nun die Grundbesitzer anlangt, so werden für deren Anpflanzunge
von Maulbeerbäumen die Vorbilder ebenfalls in Italien und in Franl
reich zu suchen sein. Dort wird das Laub als Nebenproduct bei mög
lichst geringer Beschränkung anderer Bodenculturen erzeugt, also sceb
billig. In der Lombardei und in Sardinien sieht man durchgäng!
Feldwege, Grabenränder und sogar Aecker und Wiesen mit Maulbeer
bäumen bepflanzt. Hieraus ist zur Genüge ersichtlich, daß es sehr gi
möglich ist, ein hinlängliches bedeutendes Quantum Maulbeerland?
gewinnen, ohne die Ackercultur oder den Obstbau zu beeinträchtigern
Was nun die Raupenzucht betrifft, so ist diese vorzugsweise von de
sogenannten kleinen Leuten zu betreiben, welche den Pacht für da
Lauhß mit dver Halfte oder dem Drittel der Jewonnenen Eocons veraülter
            
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