Erscheint Dinstag, Donnerstag und
Eonnabend. Bestellungen sind bei der
nachsten Post-Anstalt oder in der Ex⸗
pedition des Blattes zu machen.
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Infertions Gebüͤhren fuͤr die Garmond⸗
zeile oder deren Raum 9 Pf.
Kreis⸗Platt
füůr
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den Kreis Saarbrücken.
35 121.
Dinstag den 22. November
1864.
Die auszuschmückende Wandfläche, welche sich über den Sitzen der
Richter erhebt, ist mit Einschluß des zur Umrahmung zu bestimmenden
Raums 13 Fuß 10 Zoll hoch und 40 Fuß 6 Zoll lang. Es bleib
dem Künstler überlassen, diese Wandfläche nach seinem Ermessen in
einem oder mehreren Gemälden für die Darstellung zu verwenden.
Die Wahl des Gegenstandes, welcher zu der ernsten Bestimmung
des Saals in angemessener Beziehung stehen muß, ist ebenfalls dem
Künstler anheimgegeben.
Die einzureichenden Entwürfe von mindestens 15 Zoll Höhe und
44 Zoll Länge müssen so ausgeführt sein, daß die Intention des
Künstlers in Bezug auf Form und Farbe vollkommen deutlich zu er—⸗
kennen ist. Es genügt demnach auch eine Zeichnung von der vorge—
schriebenen Größe unter Hinzufügung einer kleineren Farben⸗Skizze.
Die eingegangenen Enwürfe werden in dem hiesigen Akademie—
gebäude öffentlich ausgestellt werden.
Der nach Prüfung Seitens einer Kommission gekrönte Entwurf
wird mit 100 Friedrichsd'or honorirt und geht nebst dem ausschließ—
lichen Vervielfältigungsrecht in das Eigenthum des Staats über.
Nach Ertheilung des Preises bleibt wegen der Ausführung des
gekrönten Entwurfs durch den erfindenden Künstler besondere Beschluß—
nahme und Verabredung vorbehalten. Sollten sich deshalb nicht zu
beseitigende Anstände ergeben, so bleibt es der Staatsregierung unbe—
nommen, einen anderen Künstler mit der Ausführung eines anderen
Entwurfs zu beauftragen.
Der Preis des Kunstwerks wird nicht unter 7000 Thlr. betragen.
Eine Zeichnung der Lokalität kann bei den Königlichen Kunst—
Akademieen in Berlin, Düsseldorf und Königsberg in Empfang ge—
nommen werden.
Berlin, den 8. November 1864.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- u. Medizinal-Angelegenheiten
v. Mühler.
Amtliches.
Statut
betreffend die Stiftung einer Kriegs-Denkmünze
für den Feldzug 1864.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.
haben, im Verein mit Unserm hohen Verbündeten, des Kaisers von
Oesterreich Majestät, beschlossen, zur Erinnerung an den beendigten
Krieg gegen Dänemark eine Kriegs-Denkmünze zu stiften.
Diese Denkmünze besteht für Kombattanten aus Bronze eroberten
dänischer Geschütze, für Nicht-Kombattanten aus Stahl und zeigt au
der Vorderseite Unseren, so wie den Namenszug des Kaisers vor
Oesterreich Majestät, mit den darüber befindlichen Kronen. Die Rück
seite trägt auf der für Kombattanten bestimmten Denkmünze die In
schrift: „unsern tapfern Kriegern 1864*, umgeben von einem Lorbeer
Kranze; — auf der für Nicht-Kombattanten bestimmten Denkmünze be
findet sich in einem Eichen-Kranze die Jahreszahl 1864. Die Denk
münze wird an einem schwarzen von einem weißen und einem gelben
Streifen durchzogenen Bande auf der Brust getragen.
Die Kriegs-Denkmünze erhalten alle diejenigen Offiziere, Unter
offiziere und Soldaten, so wie diejenigen Militär-Aerzte, Geistlichen
und Beamten, welche seit der Eröffnung der Feindseligkeiten, also vom
1. Februar d. J. an, bis zum Abschluß der Friedens-Präliminarien,
am 2. August d. J. in dienstlicher Function die südliche Grenze von
Holstein überschritten oder zu der Besatzung der aus Veranlassung des
dänischen Krieges, in der Ostsee in Dienst gestellten Schiffe, oder zuw
Nordsee-Geschwader gehört haben.
Ausgeschlossen von der Verleihung der Kriegs-Denkmünze sind
diejenigen Individuen, welche zur Zeit des Feldzuges unter der Wir—
kung der Ehrenstrafen standen, oder seitdem unter dieselben getreten und
bis zum 2. August nicht rehabilitirt sind.
Die für den Verlust der Orden und Ehrenzeichen gegebenen Be—
stimmungen gelten auch für diese Kriegs-Denkmünze.
Diese Denkmünze verbleibt bei dem Tode der Inhaber in dem
Besitz inrer Familie.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei—
gedrucktem Koniglichen Infiegel.
Geaeben Berlin, den 10. November 1864.
I. 8.) Wilhelm.
v. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon.
Graf v. Itzenplitz. v. Mühler. Graf zur Lippe.
v. Selchow. Graf zu Eulenburg.
Bekanntmachung.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zins—
coupons Serie V. zu den Schuldverschreibungen der
freiwilligen Staats-Anleihe vom Jahre 1848.
Zu den Schuldverschreibungen der freiwilligen Staats-Anleihe
vom Jahre 1848 werden die neuen Coupons Serie V. Nr. 1-8 über
die Zinsen für die vier Jahre vom 1. October 1864 bis dahin 1868
nebst Talons vom 19. September d. J. ab von der Kentrolle der
Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92 unten rechts, täglich in
den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn—
und Festtage und der drei letzten Tage jedes Monats, ausgereicht wer—
den. Die Coupons können bei der gedachten Kontrolle selbst in Empfang
genommen oder durch Vermittelung der Königlichen Regierungs-Haupt—
Kassen bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die Talons
vom 13. März 1860 mittelst eines Verzeichnisses, zu welchem Formu—
lare bei der Kontrolle und in Hamburg bei dem Preußischen Ober—
Postamte unentgeltlich zu haben sind, bei der Kontrolle persönlich oder
durch einen Beauftragten abzugeben. Genügt dem Einreicher eine nu—
merirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur
einfach einzureichen, wogegen dasselbe von denen, welche eine schriftlich
Pescheinigun üsber ie AaJ. » 85Tolons uf erkalten wünschen⸗—
Einladung zur Konkurrenz
wegen Ausschmückung des Schwurgerichts-Saals zu
Elberfeld.
Es wird beabsichtigt, den Schwurgerichts-Saal im Landgerichts—
gebäude zu Elberfeld künstlerisch aus zuschmücken.
Preußische oder in Preußen domicilirende Künstler werden einge
laden, Entwürfe hiezu unter Angabe ihres Namens bis spätestens der
15. Maitsk an den unterreick neten Miniser pinisens