Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Bekanntmachung.
Dem Wunsche des beireffenden Publikums entsprechend, habe ich
angeordnet, daß vom nächsten Monate ab das Eichungs-Amt jedt
Woche zweimal, und zwar Dinstag und Sonnabend des Vormittage
von 10 bis 12 Uhr in dem Rathhause zu Saarbrücken, die gewöhn
lichen Eichgeschäfte vornehmen wird.
Saarbrücken, den 18. October 1864.

Konigliches Eichungsungs⸗Amt.
C. Venzel.

Blicke in das Leben des Mittelalters.
Von Otto Bank.
Fortsetzung aus Nr. 107.)
Doch diesen öffentlichen, auf sich selbst gestellten und sehr tief im
Laufe der Jahrhunderte heruntergekommenen Abenteurern standen ir
sehr günstiger Position diejenigen Sänger, Spielleute und Lustigmacher
gegenüber, welche als wirkliche Hofdiener eine feste Anstellung hatten
Man findet sie schon frühe bei den Angelsachsen, und auch Wilhelm
der Eroberer (im 11. Jahrhundert) hatte nach dem Doestaibuch noch
seinen joculator regis. Ebenso hat man in Deutschland und in Frank
reich früher diese lustigen Hofdiener schon gekannt. Schon Karl de
Große, der wahrhafte Begünstiger der Wissenschaften und Sammle'—
der alten Nationalgesänge, soll eine nicht unbedeutende Menge solche—
Sänger an seinem Hofe unterhalten haben. Sicher waren sie schor
im 11. und 12. Jahrhundert weit verbreitet, sowie auch sehr frühe
an den Höfen der schwäbischen Fürsten, zumal auf dem Hohenstaufen
welcher daher einer der Hauptsitze des schwäbischen Minnegesangs wurde
In Frankreich brachte die Gemahlin des Königs Robert, Constanza
schon um das Jahr 1000 dergleichen Spielleute an den Hof, und ir
den Städten kommen sie schon früh als besoldete Stadtpfeifer und
Stadtpauker vor.

Ob sich unter diesen besoldeten Spielleuten und Sängern auch
schon durchschnittlich Frauen befanden, ist wenigstens sehr zweifelhaft
Jedenfalls hat es aber schon frühe Spielweiber (Spielewiba) und bei
Hofe Jungfrauen gegeben, welche Saiteninstrumente spielten und sodanr
Spielmennen, wie im Rosengarten, genannt worden sind. Seit dem
15. und 16. Jahrhundert existirten in den Städten, wie z. B. Augs—
burg und Straßburg, Sängerinnen und Meistersängerinnen, wie im
Norden Skaldinnen.
Die auf den Pfalzen, Burgen, Höfen und Edelsitzen angestellten
Spielleute und Hofdichter wurden zu den Ritterbürtigen gerechnet; sit
waren gewappnet und sowohl die Tischgenossen als steten Begleiter der
Herrschaft. Auf der Reise ritten sie neben ihren Herren und blieser
und spielten ihm eine lustige Reisendte. Außerdem mußten diese Spiel—
jeute durch Erzählungen, durch Schwänke, durch „Schimpf und Spott“
zur guten Unterhaltung beitragen und wurden auch zu Botschaften be—
nutzt wie zur Verbreitung von Nachrichten, wofür ihnen die Culturge
schichte noch oft zu Dank verpflichtet ist.
Wie andere Hofdiener hatten auch die Spielleute und fahrende
Sänger einen eigenen Vorstand. Dieser führte im alten Frankreich
und England die Titel: „König der Minstrels;“ später hieß er dort
„König der Geiger.“ In Deutschland nannte man ihn dagegen der
Spielleutkönig, Spielgraf, Musikgraf, zuweilen auch einen Pfeiferkönig
wie im Elsaß und im Erzstifte Mainz den König der fahrenden Leute
Uater diesem standen alle fahrende Spielleute und Sänger. Es gal
egar einen Erbspielgrafen in Oesterreich und einen Reichsspielleute
koͤnig für das ganze römische Reich. Daher existirte in München unt
Wien ein Spielgrafenamt. Alle fahrenden Künstler mußten dem so—
genannten Pfeiferkönig zum jährlichen Tribut ein Huhn und ein Quan—
wum Hafer entrichten, und keiner durfte sein Gewerbe treiben, ohne in
die allgemeine Genossenschaft aufgenommen zu sein, welche oft aus
drei Brüderschaften, der oberen, mittleren und unteren, bestand, un
zine ordentlich formuirte GBerichtäharkeit gusühe

Belauntmachung.
4. Rheinisches Tandwehr-Kegiment Ur. 30. 7. Compagni
(Kreis Saarbrücken).
Dir Kontrollversammlung in Heus weiler findet nicht wie irrthümt
in der Bekanntmachung vom 1. October c. angegeben am 25. Octor
sondern am
s 24 Oetober d. J., Nachmittags 2 Uhr
att.
Saarbrücken, den 13. October 1864.
Adamezick,
Bezirks⸗Felbwebel.

Diese Würden und Aemter sind meistens erst im Laufe des 10
Jahrhunderts abgeschafft, im Elsaß sogar erst im Anfang des nn
Jahrhunderts. In Frankreich wurde das Amt eines Geigerkönig
1773 und in Wien das oberste Spielgrafenamt 1782 annullirt.
An die Stelle der angestellten Sänger, Poeten und Spielleur
traten, nachdem auch ihre Zeit bei Hofe vorüber war, die Hofpoeten
die Hofzwerge und die Hofnarren. Am päpstlichen Hofe machten nod
im 16. Jahrhundert die Poeten und Erzpoeten die Hofnarren. In
ganz Frankreich und Deutschland, sowie am kaiserl. Hofe und an den
Höfen der Reichsfürsten und größeren Grundherrn waren die Hofnar—⸗
ren und Schalksnarren Beamte. Selbst die Fürstinnen liebten dit
Unterhaltung und z. B. die Gemahlin Kurfürst Friedrichs von der
Pfalz konnte nicht leben, wenn sie nicht ihre „feine Närrin und Kurz—
weilerin,“ die lustige Christine, um sich hatte. Wie andere Hofdiene
erhielten auch die Narren und Zwerge eine besondere charakteristisch
Bekleidung.

Die Hoftracht der Hofnarren ist bekanntlich die Schellentrach
zewesen; doch war sie dies erst seit dem 16. Jahrhundert. In früherer
Zeiten markirten nämlich die Schellen eine Auszeichnung, wodurch sich
die geistlichen und weltlichen Großen von den niederen Ständen unter—
schieden. Ohne bis zu den Hohenpriestern in Jerusalem hinaufsteigen
zu wollen, welche bekanntlich 72 Schellen oder Glöckchen an ihrem
Oberrock wugen, wird nur bemerkt, daß auch die christlichen Priesten
schun seit dem 10. und 11. Jahrhundert an ihren Meßgewändert
—A
Großen, die in jener bekannten Hunnenschlacht gefangenen Vornehmen
schon im 10. Jahrhundert und auch die deutschen Reichsfürsten und
die ritterbürtigen Leute an dem Saume ihrer Kleider oder an den Gür
teln, Halskragen, Panzern, Schuhen und Sporen goldene oder silbern
Schellen. Sogar noch im 15. Jahrhundert erschienen unter den bur
zundischen Gesandten am kaiserlichen Hofe zehn Ritter mit goldene
Schellen, und Markgraf Friedrich von Meißen hielt im Jahre 141
seinen Einzug in Constanz mit vielen Adeligen noch in dieser Track
Sehr wahrscheinlich trugen schon die alten Sänger und Spielleut
diese Auszeichnuung. Nachdem jedoch aus ihnen bloße Possenreißer un
Narren geworden waren, wollten die übrigen Hofleute keine Schell
mehr tragen.
Mit jener vorerwähnten muntern Hofhaltung hängen einigermaße
auch die Gecken- und Narrengesellschaften zusammen. Sowie nämlid
die alten Sänger in zunftähnlichen Verbindungen gelebt haben, au—
welchen späterhin die politischen Gesellschaften, insbesondere auch di—
„Fruchtbringende Gesellschaft,“ der „Blumenorden“ ꝛc., hervorgeganger
sind, so wurden nun auch an verschiedenen Höfen Gecken- und Nar
rengesellschaften errichtet, z. B. am Hofe des Grafen von Cleve und
Meurs entstand schon im 14. Jahrhundert ein Geckenorden. Und al—
auch ihre Zeit an den Höfen dahin ging, blieben sie wenigstens noc
in den Städten und Dörfern bis auf unsere Tage als Geckengerichte

(Fortsetzung folgt.)
            
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