Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

dem Unentbehrlichen Mangel leiden und zumal in den Lazarethen der
nöthigsten Pflege entbehrten.
Diese Wahrnehmung drängt zu der Erkenntniß, daß es nament—
lich zur Beruhigung der vielen Familien, deren ängstliche Soxrge sich
einem der Ihrigen auf dem winterlichen Kriegsschauplatze zuwendet,
eben so nothwendig wie zweckmäßig ist, hier darauf aufmerksam zu
machen, daß, wenn zwar bei dem rapiden Vorgehen der verschiedenen
Heerestheile ein augenblicklicher Mangel an einzelnen Verpflegungs⸗
Gegenständen sich, trotz der umfassendsten und sorgfältigsten Fürsorge—
Maßnahmen, nicht immer hat vermeiden lassen, es sich doch immer
nur um schnell vorübergehende, also erträgliche Entbehrungen — wie
sie im Kriege immer vorgekommen sind und immer vorkommen werden —
niemals aber um offenbaren Mangel dauernd gehandelt hat.
Ebenso hat es bisher niemals an den zur Aufnahme und Pflege
der Verwundeten erforderlichen Veranstaltun gen gefehlt.
Bei den preußischen Truppen der verbündeten Armee befinden fich
allein 4, auf je 200 Mann eingerichtete sogenannte leichte Feld-La za—
rethe, welche den Truppen bis in das Gefecht folgen, und 3 schwere,
weiter rückwärts zu etablirende Feld-Lazarethe zu je 600 Kranken. In
Kiel ist außerdem ein stehendes Lazareth von 1000 Stellen — wovon
für jetzt ungeführ 700 Stellen belegungsfähig — in der Einrichtung
begriffen, und endlich ist in den rückliegenden vaterländischen Friedens
Lazarethen dahin Fürsorge geroffen, daß die Räumung der Kriegs-La
zarethe rechtzeitig erfolgen kann.
Für alle diese Lazarethe ist der Bedarf an Lagerstellen, Bettwäsche,
Geräthschaften transportabler Art, Medikamenten, Verbandmitteln,
und Charpie ꝛc. schon vor Beginn der Feindseligkeiten in ausreichender
Weise gewährt und bereit gehalten worden. Die nöthigen Ergänzungen
an Verbandmitteln und Charpie ꝛc. erfolgen seit Etablirung der Laza
rethe in fast unausgesetzten Sendungen von Berlin aus mittelst der
Eisenbahn. Namentlich an Charpie haben die Lazarethe schon über
20 Centner aus Militär-Beständen erhalten und noch besteht für sie
eine disponible Resrrve von 50 Centnern.
Wenn diese Mittheilung hoffentlich ausreicht um die hin und
wieder laut gewordenen Befürchtungen wegen eines Mangels an aus—
reichender Fürsorge für die Verwundeten zu beseitigen, so wird sie auch
voraussichtlich dazu beitragen, denjenigen Patrioten, welche dem Ge—
schicke der preußischen Krieger noch fernerhin ihre Theilnahme zuwen—
den wollen, zur Bethätigung derselben einen mehr förderlichen Weg
zu zeigen und sie zu der Ueberzeugung zu leiten, daß ihre der dank—
barsten Anerkennung würdige Opferwilligkeit fich besser auf solche Gegen—
stände zu richten habe, die den Verwundeten und Kranken gewöhnlich
nicht gewährt zu werden pflegen und ihnen zur besonderen Labung und
Erquickung, oder zur größeren Bequemlichkeit gereichen.
In Ansehung der Erquickung und Labung der Verwundeten ꝛc.
sind zwar dem ordinirenden Arzte nach unseren Reglements keine
Grenzen gesetzt. Er ist vielmehr berechtigt, auf Staatskosten auch an
Speisen und Getränken Alles zu verordnen, was er für nothwendig
hält. Auf dem Kriegsschauplatze wird aber freilich nicht immer Alles
so zur Hand liegen, wie es gerade wünschenswerth erscheint, und man
wird sich oft mit dem Erreichbaren begnügen müssen. Daher werden
Spenden an Tafelbouillon, stärkenden Weinen, eingemachten Früchten.
Industrie, Handel, Gewer
Der Prinz-Gemahl von Eugland und seine Ver—
dienste auf dem Gebiete der Landwirthschaft.
sSchluß.)

Kein Charakterzug des Prinzen verdient mehr Nachahmung und
Theilnahme sowohl vom Grundherrn als vom Pächter, als sein gro—
ßes Interesse für die Lebenslage des Arbeiters. In seinen Reden, die
in der Servent Providents Society bei Eröffnung der Armenschulen
oder bei den großen Versammlungen der Benelsit Societies hielt, zeigte
er sich als ein eifriger Anwalt dieser Angelegenheit. Er führte die
von ihm proclamirten Grundsätze und Vorschläge auf seinen Besitzun—
gen praktisch durch. „Es war sein Wunsch,“ sagt Hr. Morton, „daß
jeder Arbeiter zweckmäßige und behagliche Wohnung hätte innerhalb
einer englischen Meile von der Stelle entfernt, wo er arbeitete; aus
diesem Grunde wurden Arbeiterwohnungen auf seinen Besitzungen und

Fruchtsäften ꝛc., vielleicht auch Cigarren, besonders wohlthätig witles
uind vor Allem willkommen sein. — Eben so erscheinen in Betreff der
Haben zur größeren Bequemlichkeit Matratzen und Polster von Rohp
haar, Luftkissen in ganzer oder Kranzform, feiner weißer Flanell in
Janzen Stücken, fertige Hemden zum öfteren Wechseln der Leibwäsch
alte und neue Leinwand besonders geeignet.
Die Militär-Verwaltung wird solche Gaben freundlicher Fürsorz
auch ferner mit dem wärmsten Dank annehmen und wie bisher mil
zewissen hafter Sorgfalt verwenden; auch die Namen der Geber g
offentlichen Kenntniß bringen.
Endlich hat fich die edle Opferwilligkeit der Nation in vielen Fällen
auch in theilweise reichen Geldspenden erwiesen, bestimmt theils zupr
Anterstützung folcher Verwundeten, welche aus den Lazarethen als Ithe
alide entlassen werden, theils zur Aufhülfe für Hinterbliebene gefallener
Krieger.
Für die Invaliden und für Hinterbliebene von Gefallenen hat de
Staat bestimmte, durch Gesetze und Etats vorgesehene Verpflichtunge
Bewährungen über diese hinaus sind daher ein offenes Gebiet für der
Patriotismus der Privaten. Die Militairverwaltung erachtet es fü
hre Pflicht, auch Gaben zu diesen edlen Zwecken mit dankbarer Bereit
villigkeit anzunehmen, den von den patriotischen Gebern kundgethaner
Absichten gemäß zu verwenden und darüber öffentlich Rechenschaft ab—
ulegen.
Im Interesse der Vereinfachung des Geschäftsganges wird schließ⸗
ich noch anheimgestellt, etwaige fernere Geldspenden zu den letztgedachten
Zwecken direkt an die „Invaliden-Abtheilung des Kriegs-Minispe
riums,“ alle übrigen Gaben aber direkt an das unterzeichnete Depa⸗
ement einsenden zu wollen, wiewohl es auch fernerhin Jedermann un⸗
yerschränkt bleiben wird, nach Belieben die allgemeine Adresse de
driegs-Ministeriums oder des Herrn Kriegs-Ministers dazu zu wähle
Berlin, den 15. Februar 1864.
Kriegs⸗Ministerium. Militär-Oekonomie-Departement.
Hering. Krienes.

Bekanntmachunmg.“
Erwerbung des zur Canalisirung der Saar an
dem Banne von Püttlingen erforderlichen
Grundeigenthums.
In Gemäßeit des Art. 6 des Gesetzes vom 8. März 1810, liegen
die Pläne und Register über dasjenige Grundeigenthum, welches 3ʒ
der durch Allerhöchsten Erlaß vom 23. April 1862 genehmigten Ca
nalisirung einer Strecke der Saar auf dem Banne von Puͤttlin gen
erfordert wird, sowie das Register der Eigenthümer nebst dem in Ge⸗
mäßheit des Art. 3 des gedachten Gesetzes vom 8. März 1810 er'
Jangenen Allerhöchsten Erlasse und dem desfallsigen Beschlusse der Konigl
Regierung zu Trier vom 20. Februar c, J. 879. 8. 3. 4. Ang. vor
)eute ab, während 8 Tagen auf dem hiesigen Bürgermeisterei-Amte zu
Jedermanns Einsicht offen.
Völklingen, den 5. März 1864.
Der Bürgermeister,
RKiühlwein.

be und Landwirthschaft.
Farms gebaut. Die Baupläne dazu wurden zum Theil nach Angab
—
ihn auf das Sorgfältigste überwacht.“
Es wurden auch nur sehr mäßige Pachtzinsen gezahlt, „weil nick
die Erhöhung der jährlichen Einkünfte, sondern die Begründung eind
gesunden, guisituirten Arbeiterbevölkerung für den wahren Vortheil einte
Brundstücks gehalten wurde.“ Diese Bestrebungen des Prinzen, min
relst gesunder und zweckmäßig errichteter Arbeiterwohnungen auf seine'
Besitzungen eine frische und gutsituirte Arbeiterbevölkerung zu haben
wurden von dem besten Erfolge gekrönt. Nach den Mittheilungen einci
Herrn Chadwick soll die Sterblichkeit unter den arbeitenden Classer
uuf der OsborneHerrschaft nunx im Verhältniß von 12 zu 1000 ge
vesen sein, während das Verhältniß von ganz England 23 zu 100
ind in den besten Ländergebieten etwa 17 zu 1000 ist. Aber nich
zur in der Verbesserung der Behausungen der arbeitenden Classen a«
            
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