Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

ist nun wohl die große düngende Substanz des Knochenmehls nachge
wiesen, und es entstebt nun noch die Frage, in welcher Form soll das
Knochenmehl angewandt werden? Ob dasselbe in aufgeschlossenem oder
in natürlichem Zustande zu verwenden sei? Nach allen vergleichenden
Versuchen und Berechnungen ist man zu dem Resultat gelangt, daß
dem aufgeschlossenen Knochenmehl den unbedingten Vorzug zu geben
sei, und zwar aus folgenden Gründen:
Eine geringe Menge aufgeschlossenes Knochenmehl wird das er—
forderliche Quantum Phosphorsäure für eine Erndte liefern; ist es aber
nicht aufgeschlossen, so muß eine größere Menge Knochenmehl aufge—
bracht werden, um der einen Erndte das erforderliche Quantum Phos
phorsäure zu liefern. Dagegen wird das unaufgeschlossene Knochenmeh
durch die eine Erndte nicht erschöpft werden, sondern es wird für meh
rere Erndten ausreichen. Bei dem aufgeschlossenen Knochenmehl finde
also eine eigentliche Düngerersparung nicht statt, aber der Landwirt!
kann auch durch das Aufschließen den Vortheil des raschen Kapital.
umlaufs gewinnen. Ferner kommt dem aufgeschlossenen Knochenmeh
noch den Vortheil zu Statten, daß ich es momentan den Früchten als
Düngungsmittel geben kann, die gerade Phosphorsänre besonders be—
dürfen; dann kommt dem aufgeschlossenen Knochenmehl noch die rasche
und sichere Wirkung zu gute, wohingegen die Wirkung des roher
Knochenmehls sehr von den Witterungsverhältnissen abhängt. Ich
glaube durch dieses ist die Evidenz des Vortheils der Anwendung dee
aufgeschlossenen Knochenmehls hinreichend bewiesen.
In letzterer Zeit sind aber bei uns so viele Niederlagen vor
Knochenmehl und Superphosphat gegründet worden, daß wohl be
manch Einem mit Recht der Gedanken auftauchen muß, wie können all
diese Fabriken bestehen? Diese Frage ist sehr leicht zu beantworten
Viele Fabriken oder Unterhändler bestehen nur durch Betrug! Mir selbs
ist es hier im Köllerthale vorgekommen, daß mir Superphosphat zum
Kauf angeboten wurde, welches 25 pCt., sage ein Viertel, werthlos
Substanzen, als feingeschlagene Kieselsteine, feine Steinkohlenasche und
Glas enthielt, Gegen solchen gröblichen Betrug kann sich aber ein
Jeder verwahren, wenn er meinem Rath folgen und sich einer kleinen
Mühe unterziehen will. Wer Knochenmehl auf seine Reinheit unter—
suchen will, nehme eine alte Kaffetasse, wiege ganz genau 1 Loth Kno
chenmehl oder Superphosphat hinein, kaufe sich dann für 2 Sgr
doppelte englische Schwefelsäure und schütte den vierten Theil hiervon
auf das Knochenmehl; lasse dieses unter mehrmaligem Umrühren 12
Stunden stehen, schütte dann die Tasse voll Wasser und lasse sich alles

ruhig setzen. Hierauf wird alle Flüssigkeit behutsam abgeschüttet, der
Rückstand sorgfältig getrrocknet und dann wieder mit Schwefelsäure wie
ßorhin bearbeitet und dieses noch zweimal wiederholt. Zuletzt wird
der Rückstand in trockenem Zustande gewogen, und dies ist unbedingt
ein ganz werthloser Bestand. Auf dicse einfache Art habe ich schon,
wie gesagt, von 100 Pfd. Superpposphat 25 Pfd. als Dünger werth—
lose Masse herausgefunden. Ein noch viel einfacheres und sicheres Mit—
tel, gutes Knochenmehl oder Superphosphat zu beziehen, möchte das
sein, daß Niemand dasselbe kaufe, ohne sich auch eine Garantie der
chemischen Bestandtheile geben zu lassen. Der ehrliche Fabrikant oder
Unterhändler wird und muß sehr gern darauf eingehen, wenn nur die
Consumenten an diesem Grundsatz festhalten.
Hieran knüpften sich noch mehrere Fragen und Erörterungen, und
wurde dann beschlossen, in der nächsten Sitzung zu den vegetabilischen
Düngemitteln überzugehen. FB.

Neber ein neues, leichtes, ökonomisches Verfahren,
um die thierischen Substanzen an freier Luft zu
eonserviren.
Von Pagliari.
Der Herr Verf. theilte der (französischen) Akademie (durch Herrn
Pasteur eingereicht) ein sehr einfaches neues Verfahren zum Conser⸗
viren der thierischen Substanzen mit. Die Flüssigkeit, welche er zu die—
sem Zwecke anwendet, ist eine Composition von Alaun, Benzoe und
Wasser, wenig verschieden von seinem blutstillenden Wasser (eau he—
mostatique). Eine duͤnne Schicht der fraglichen conservirenden Flüssig—
keit, auf der thierischen Substanz aufgetragen, welche man dann an
freier Luft liegen läßt, reicht hin, um dieselbe gegen Veränderung zu
schützen. Diese Thatsache erklürt sich Pagliari auf folgende Weise.
Die conservirende Flüssigkeit, welche mit der zu conservirenden thie—
rischen Substanz in Berührung gebracht wurde, setzt auf letzterer ein
dem bloßen Auge unsichtbares Gewebe ab, welches als antiscepfisches
Filter wirkt, indem es nur der reinen Luft den Zutritt gestattet; dieses
Gewebe bildet eine Art Hülle, welches sich nach Pasteur's schönen Un—
tersuchungen der Einwirkung der thicrischen und vegetabilischen Fermente
widersetzt, während die Verdunstung ungehindert stattfinden kann. Solche
thierische Substanzen, welche in die conservirende Flüssigkeit eingetauch;
sind, werden sich beliebig lang conserviren lassen. (Mach dem Comt. rend.

Lieferung
der Oeconomie-Naturalien &c. für das Justiz
Arresthaus und das Rantons-Gefängniß zu
Sadarbrücketn pro 1865

timmt ausgesprochene Preise als Gebote berücke!
sichtigt werden.
c. Wo mehrere Gegenstände unter einer Num
mer aufgeführt sind, muß fich das Gebot auf allt
diese Lieferungsgegenstände erstrecken, für einzelnt
Lite wird ein solches nicht angenommen.
d. Die Submission muß die Erklärung enthal.
ten, daß der Submittent von den Eingangs er
wähnten Bedingungen Kenntniß habe und siä
denselben unterwerfe.
e. Die Erbrechung der Submissionsschreiben
erfolgt in Gegenwart der etwa erschienenen Sub
nittenten am 2. November c., Vormiitags 10 Uh
n meiner Kanzlei, worauf den Interessenten dae
Weitere eröffnet werden wird.
f. Sämmtliche Submittenten sind bis zum Ein.
Jange der Entscheidung Königl. Regierung zu
Trier an ihr Gebot gebunden. Unter den 3 Min
destfordernden bleibt die Wahl und insbesonder
in Betreff der sub 1 bis inch. 6 nachfolgend be
eichneten Liefexungsgegenstände vorbehallen, den
Anerbieten auf die ganze Lieferung oder mehrer
Theile derselben selbst dann den Vorzug zu geben
venn ein Theil derselben zu geringerem Preis—
ngeboten werden sollte.
Nachweisung der muthmaßlichen
Bedarfsgegenstände.
1) 29,140 Portionen Gemüse incl. Früh
stück und Krankenkost,
Ma. 37,500 Pfd. Schwarzbrod,
J 400 „ Gemischtbrod
—

3) 60 Quart Milch,
4) 780 Ctr. Steinkohlen,
5) a. 430 Pfd. RNüböl,
b. 80 , gereinigtes Oel,
6) 90 Etr. Stroh,
7) Dach-Reparamren.
Saarbrücken, den 8. October 1864.
Der Königliche Landrath
v. Gaertner.

Die Lieferung des unten aufgeführten Bedarf
an Oeconomie-Naturalien u. s. w. für das Ju
stiz-Arresthaus dahier pro 1865 soll im Weg
der Submission an den Mindestfordernden aus
geboten werden, und wird zu diesem Ende un
ter Hinweisung auf die in meiner Kanzlei zu'
Einsich offen siegenden Bedingungen hiermit Fol
gendes zur Kenntniß und Beachiung der Juͤte
ressenten bekannt gemacht:
a. Diejenigen, welche geneigt sind, sich auf das
dieferungsgeschäft einzulassen, haben ihre Offer
sen für das Ganze oder einzelne Theile des an
zebotenen Bedarfs auf einem Stempelbogen von
*Sgr. abzugeben, diese zu versiegeln und mi
der Aufschrift:
ʒSubmission zu der Lieferung für das Justiz
Arresthaus zu Saarbrücken pro 1865
längstens bis zum J. Novemberse. unte
nochmaligem Couverte an mich porlofrei einzu
enden.
Später als am 1. November e. eingehend
Ofserten sowie etwaige Nachgebote können nich
verücksichtigt werden.
b. Die Erbietungen müssen die niedrigste!
Preis⸗Ansätze in preußischem Gelde und Maͤuß
esp. Gewichte für jeden zu bezeichnenden Liefe
inas⸗(GHegenstand gennen ung ftneß vorß

Pfennig⸗Tarif
für SaarKoöhlen und Saar, Coaks nach
Masserbillig und Trier.
Ab 1. October 1864 tritt ein Pfennig—
e für Saar-Kohlen und Saar-Coaks
von sämmtlichen Saar-Geuben nach den Sta—
tionen Wasserbillig (Luxemburgische Grenze) und
Trier, bei Extrazügen von mindestens 5000
Etr. in Kraft.
Tarif. Exemplare sind bei uns und unseren
ohlen⸗Expeditionen gratis zu haben.
Saarbruͤcken, den 30. September 186
SFöäniasiche Giceuhasha-Dinασν
            
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