Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

eit Dinstag, Donnerstag und
anabend. Bestellungen sind bei der
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— plare 16 Silbergroschen.

1

den Kreis Saarbrücken.

3100.

Dinstag den 4. Oetober

1864.
Collecte zum Besten des evangelischen Stiftes St. Martin in Coblenz
für dieses Jahr auf deu 19. Sonntag post Trinit., den 2. October c.
angeordnet worden. Unter Bezugnahme auf die Amisblatts-Bekannt—
machung vom 28. Juli v. J. J. S. V. 3502 weisen wir die Steuer⸗
kassen hierdurch an, die eingesammelten Erträge anzunehmen und in ge—
wöhnlicher Weise an die hiesige Communal⸗Instituten-⸗Kasse abzuführen.
Die Kreis⸗Ertrags-Nachweisungen sind uns bis längstens den 10. No—
vember c. einzureichen.
Trier, den 17. Septembor 1864.
I. 4878. 8. 5.)

Amtliches.

Personal⸗Chronik.
Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Adolph Salm, bisher
Vebern im Kreise Merzig, hat sich in Heusweiler, Kreises Saarbruͤcken, nieder—
lassen.

Bekanntmachung.
In der am heuligen Tage öffentlich bewirkten Verloosung von
Schuldverschreibungen der A prozentigen Preußischen Staatsanleihen
er Jahre 1848, 1854, 1855 A. 1857 und 1859 sind die in der An—
age des Amtsblattes der Konigl. Regierung zu Trier vom 29. Sept.
erzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit dem Bemerken gekündigt, daß
ie in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1.
Aprilek. J. ab täglich, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der
u den monatlichen Kassen⸗Revisionen nöthigen Zeit, in den Vormit⸗
agsstunden von 9 bis 1 Uhr enweder bei der Staaisschulden⸗Til gungs⸗
tasse hierselbst, Dranienstraße Nr. 94, oder bei einer der Königl. Regie⸗
rungs⸗Hauptkassen gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibun⸗
zen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. April 18685 fälligen Zins⸗
Toupons nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mitabzuliefernden
Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbbehalten.
Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen
unentgeltlich verabreicht.
Die Staatsschulden Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel
nit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung
ücht einlassen.
Zugleich werden die Inhaber der in der Anlage bezeichneten, nicht
nehr verzinslichen Schuldverschreibungen der Anleihen aus den Jahren
348, 1850, 1852, 1853, 1854, 1855 A. 1857 und 1859, welche
a den früheren Verloosungen (mit Ausschluß der am 14. März d. J.
zattgehabten) gezogen, aber bis jetzt noch nicht realisirt sind, an die Er⸗
ebung ihrer Kapitalien erinnert.
In Betreff der am 14. März d. J. ausgeloosten und zum 1. Oc⸗
ober c. gekündigten Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1848
vird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Be—
ug genommen, welches bei den Regierungs-Haupikassen, den Kreis-⸗,
»en Steuer⸗ und den Forstkassen, den Kämmerei⸗ und anderen größeren
Tommunal-⸗Kassen, sowie auf den Büreaux der Landräthe und Magi—
rate zur Einsicht offen liegt.
Berlin, den 10. September 1864.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden,
II. 10327. K.) von Wedell. Löwe.

önigl. Regierung.

1. Rheinisches sandwehr-Kegiment Ur. 30.
2. Bataillon. 7. Kompagnie.
Xreis Saarbrũcken.
Höherer Bestimmung gemäß erfolgt die Einstellung der zu den
resp. Regimentern designirten Militärpflichtigen Mitte October d. Is.
und haben die Desfallsigen, welche zum Militair bestimmt sind, ihrer
Einberufung Anfangs d. M. entgegen zu sehen.
Saarbrücken, den 1. October 1864.

Adamezick,
Bezirks⸗-Feldwebel.

Märkte
in den Ortschaften des Kreises Saarbrücken und der benachbarten
Kreise Saarlouis, Ottweiler und St. Wendel während
des Monats October c.

Baumholder. 7. und 31. Ociober Kram⸗ und Viehmarkt.
Berschweiler. 4. October desgl.
Breungenborn. 13. desgl.
Dillingen .. 28. desgl.
Freisen. ..11. desgl
debach ..13. Viehmarkt.
Mambächel. . 12. Kram⸗ und Viehmarkt.
Neunkirchen . 11. desgl.
Dberkirchen .19 desgl.
Ottweiler .. 2 Viehmarkt.
Nehlingen . ..* Kram⸗ und Viehmarkt.
Saarbrücken. 4. desgl. (2 Tage.)
Sien.. .14. desgl.
Tholey... 5. Viehmarkt.
—A und am 20. October Kram—⸗
und Viehmarkt.

Belanntmachung.
Nach einer Verfügung des Köoniglichen Consistoriums zu Coblen:
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