zesch eint Dinstag, Donnerstag und
Zonnabend. Bestellungen sind bei der
aͤchsten Post⸗Anstalt oder in der Ex⸗
„edition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
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n** plare 15 Silberaroschen.
rij
1
den Kreis Saarbrücken.
A yy.
Dinstag den 27. September
1864.
Sinladung zum Wonnementl.
Zu dem mit dem 1. October c. beginnenden Abonnement des IV. Quartals auf das „amtliche Kreisblatt für den
Kreis Saarbrücken“ beehrt sich die unterzeichnete Expedition mit der Mittheilung ergebenst einzuladen, daß das Kreis—
»latt auch in dem bevorstehenden neuen Quartale in der bisherigen Weise unverändert forterscheinen wird.
Saarbrücken, im September 1864.
Die Expedition:
Neumann'sche Wuchhandlung
gegenüber dem Haupt-Zoll-Amte.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom
l. d. Mis. zu befehlen geruht, daß der Rheinische Provinzial-Landtag
jur Erledigung von Geschäften auf den 2. Oktober d. J. nach Düs—
eldorf einberufen werde.
Zum Landtags-Marschall haben Allerhöchstdieselben den Königl.
Schloßhauptmann von Coblenz, Kammerherrn, Diracctor der Rheinischen
Provinzial⸗Feuer⸗Societät, Ritterhauptmann der Rheinischen ritterbür⸗
tigen Ritterschaft, Freihern von Wald bott-Bassenheim-Born—
heim, zu dessen Stellvertreter den Königlichen Kammerherrn, Landrath
a. D., Freiherrn Raitz von Frentz-Garrath und zu Allerhöchstih—
em Commissarius den Unterzeichneten Allergnädigst zu ernennen geruht.
Coblenz, den 16. September 1864.
Amtsbl. IJ. 1432. 8. 1)]
Der Ober⸗Präsident der Rheinprovinz,
v. Pommer-Esche.
Bekanntmachung.
Zufolge Mittheilung der Direction der Diaconissen⸗Anstalt vom
d. Mis. hat die diesjährige Haus-Eollecte für diese Anstalt durch
ie damit beauftragten Deputirten nicht in allen evangelischen Gemein—
»en unseres Verwaltungsbezirks abgehalten werden können.
Wir veranlassen daher das Königl. Landraths-Amt diese Collecte
winmehr durch die betrefsenden Ortsbehörden bei den evangelischen
Blaubensgenossen des dortigen Kreises abhalten zu lassen und vas
Resultat spütestens binnen 5 Wochen anzuzeigen.
Die Erträge sind innerhalb dieser Frist an die hiesige Communal—
Instinuten⸗Kasse abzuführen.
Durch die Agenten ist die fragliche Collecte bereits abgehalten
vorden in Bischmisheim und Fechingen, Carlsbrunn und Naßweiler,
Coln, Dudweiler, Friedrichsthal und Bildstock, Gersweiler, Heusweiler,
Malstatt und Rockershausen, Saarbrücken, Scheidt, St. Arnual und
Güdingen, St. Johann, Sulzbach, Altenwald, Volklingen und Wehrden
Trier, den 14. September 1864.
Königl. Regierung, Abtheilung des Innern,
v. Gaärtner.
An —
das Königliche Landraths-Amt
zu Saarbrücken.
(I.4316. 8. 5.)
Abdruck sämmtlichen Herren Bürgermeistern des Kreises zur gef.
Kenntnißnahme und mit dem Auftrage, ohige Collecte bei den evange⸗
lischen Glaubensgenossen derjenigen Ortschaften abhalten zu lassen, in
welchen dies bis jetzt nach obigen Angaben noch nicht geschehen ist.
Der Einsendung der Ertrags⸗-Nachweisen sehe ich bis zum 15.
October c. entgegen.
Saarbrücken, den 24. September 1864.
Der Königliche Landrath,
J. V.
Der Kreis-Secretair,
J. Fischer.
Bekauntmachungen.
Der katholische Lehrer Friedrich Tinnes II. zu Ottweiler ist zum
tommissarischen Verwalter der III. Schulklasse in Dudweiler, Kreises
Saarbrücken, berufen worden.
Trier, den 12. September 1864.
Amtsbl. J. 4268. 8. 5)
Die commissarische Verwaltung der neu errichteten Mädchenklasse
an der evangelischen Pfarrschule zu St. Arnual, Kreises Saarbrücken
ist der Schulamts-Candidatin Mina Müller übertragen worden.
Trier, den 14. September 1864.
4
(Amtsblatt J. 4301. S. 5.).
Königl. Regierung