Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

len, dem Gedeihen unserer Culturgewächse schädlichen Insekten aufstel
len, um die hierin liegenden Gefahren für den Landbau vorzuführen.
Nach des Herrn Verf. Erfahrungen und Beobachtungen dürfte es
in den meisten Fällen der Feststellung der durchschnittlichen Bodenerträgt
gerathen sein, die Assecuranzprämie für Gebäude, lebendes und todtes
Inventar und alle Vorräthe gegen Feuersgefahr, sowie der Feldfrüchte
—D
sico mit 5 bis 8 pCt. des Bruttoertrages, je nach den örtlichen Erfah
rungen, in Rechnung zu stellen. Daß hierunter die Gefahr der Ueber
schwemmung durch Stroöme, Flüsse und Bäche nicht mitbegrifsen, solche
vielmehr nach den jedesmaligen Umständen noch besonders in Anschlag
zu bringen ist, wenn der Käufer oder Pächter sicher gehen will, bedar“
wohl kaum einer Erwähnung.
Man kann gegen diese höhere Annahme des Risicos beim Land
bau nicht fuüglich einwenden, daß die Fruchterträge nach dem Durch—
schnitt in Mitteljahren gewöhnlich geschätzt würden, mithin die Ausfälle
hierin schon Berichtigung gefunden hätten; denn einmal findet der
Gutskäufer, Pächter oder Taxator selten vollständige Naturalrechnungen
aus einem längeren Zeitraume vor, und ist daher auf sein sachverstän—
diges Urtheil und die zur Begründung desselben eingezogenen meist ober
flächlichen Erkundigungen beschränkt, und sodann ist es selbst für den
in der landwirthschaftlichen Abschätzungskunst schon Geübten sehr schwie⸗
rig, sich bei Würdigung der Bodenerträge das verschiedene Risico ganz
klar zu machen, und noch schwieriger, dasselbe auch nur annähernd zu
bezissern. Anders verhält es sich freilich, wenn die Naturalerträge nach
vollständig geführten Wirthschaftsrechnungen festgestellt werden können,
welche immer die sicherste Grundlage abgeben, vorausgesetzt, daß ein
der natürlichen Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Ackerlandes ent⸗
sprechendes Fruchtanbauverhältniß vorliegt, eine geordnete Wirthschaft
geführt worden und nicht ungewöhnliche, in hervorstechender Intelligenz
des Besitzers oder in überreichlichem Betriebsfond beruhende Hülfsmit—
lel die Bodenerträge künstlich auf ein sonst nicht erreichbares Marimum
gesteigert haben. Allein räfen auch alle diese Voraussetzungen ein, so
würde jenes Fundament der Ertragswürdigung doch nur dann ein siche—

hres sein, wenn die Jährlichkeitsberechnung einen längeren Zeitraum um⸗
faßte. Dies bedarf für den einsichtigen Landwirth keiner weiteren Be⸗
gründung. Unter diesem „längeren“ Zeitraum ist der Durchschnitt von
mindestens 12 Jahren zu verstehen. Das gewöhnliche Verfahren, die
Durchschnittserträge aus einem sechsjährigen Zeitraume zu bemessen,
erscheint als ein durchaus verwerfliches, weil es keine genügende Si⸗
herheit gibt. Die Ernien des letztverflossenen Jahrzehntes unterstützen
diese Behauptung.
Ganz abgesehen von einer Ertragsschätzung könnte, wenn es sich
aur allein um die Tasche des zeitigen Besitzers eines Landgutes han⸗
delte, die Einrede nicht als stichhaltig angesehen werden: daß ja die
mageren Jahre durch hoffentlich nachfolgende fette wuͤrde ausgeglichen
wverden; denn einmal haben wir keine Gewißheit für die „fette“ Folge,
und zum Andern dürften während der mageren Jahre wohl manche
chwache Grundbesitzer oder Pächter zu Grunde gehen, wenn sie beim
stauf oder bei der Pachtung nicht ein angemessenes Risico in Rechnung
zebracht hätten. Wer sich in diesem Puncte nicht sanguinischen Hoffuungen
 hingibt, sondern rechnen will — wenn er zu rechnen versteht —
der wird manches Ungemach von sich abhalten konnen.

Vermischtes.
Um Oele und Fette zu bleichen und zu reinigen, wird em⸗
pfohlen, dieselben mit Petroleumäther zu mischen, sie durch Thierkohle
zu filtriren und dann den Petroleumäther abzudestilliren.

Großbritannien importirt alljährlich für etwa 100 Millionen Thlr.
ausländische Hölzer, außerdem schlägt und verbraucht es etwa um
30 Millionen Thaler Holz, das auf seinem eigenen Boden gewachsen
st.

im Büreau des Unterzeichneten portofrei abzu—
geben und wird demnächst die Eröffnung im
Beisein der etwa erschienenen Submiitenten er—
folgen.
Die Lieferungsbedingungen können entweder
auf vorgedachtem Büreau eingesehen, oder aber
Jegen Erstatiung der Copialgebühren abschrift
lich bezogen werden.
Louisenthal, den 9. Sept. 1864.
Der Ober⸗Schichtmeister,
W. Posth.

Bekanntmachung.
Die Anlieferung der pro 1865 erforderlichen
Sturz- und Resselbleche
in verschiedenen Dimensionen für die Koönigliche
Bergfactorei Kohlwaage soll im Wege der Sub—
mission vergeben werden.
Die Lieferungs-Bedingungen, auf welche in
den Offerten ausdrücklich Bezug zu nehmen ist,
liegen bei unterzeichneier Stelle zur Einsichi
offen, können auch gegen Erstattung der Copia⸗
ien abschriftlich bezogen werden.
Die Offerten sind versiegelt, francirt und mit
entsprechender Aufschrift versehen, spätestens bis
um 17. Okto ber c. Vormittags 10 Uhr, der
Bergfactorei einzusenden, wo dieselben um diese
Zeit in Gegenwart der etwa erschienenen Sub—
nittenten erbffnet werden.
Kohlwaage bei Saarbrücken, 9. Sept. 1864
König liche Bergfactorei.
Belkanntmachung.
Mittwoch den 3. October d. J., des
Nachmittags um 2 Uhr, bei dem Wirthe Joh.
Adam Schroöder zu Riegelsberg, werden auf
Anstehen des Knappschafts-Vorstandes zu Saar⸗
brücken 16 demselben eigenthümlich gehörende,
in der Colonie Pflugscheid, Gemeinde Sel—
lerbach, in Flur 5 gelegene, sämmtlich auf den
durch die Mitte der Colonie führenden Weg
toßenden Ackerparzellen öffenslich für eigen
eersteigert.

**

Special⸗Tarif

für
grobe Eisenhütten-Fabrikate
aller Art
nach Frankfurt und Castel.
Von jetzt ab tritt im Verkehre diesseitige
Stationen Trier, Conz, Burbach, Saar—
brücken, Forbach und Neunkirchen nach
Frankfurfa. M. und Castel ein Speeial
Tarif für grobe Eisenhütten-Fabrikan
aller Art, als: fabrizirtes Eisen, Eisenbahn
chienen ꝛc., in Kraft, von welchem Tarifs
Tremplare bei unsern genannten Güter⸗Expedi
ionen gratis zu haben 'sind.
Saarbruͤcken, den 2. September 1864.
Königl. Eisenbahn-Direection.

Grummetgrasversteigerungen
Frau Wittwe Georg Philipp Korn
Rentnerin zu Saarbrück, äßt an den hier nach
bezeichneten Tagen und Orlen ihre Wiesen au
den Bännen von Kleinblittersdorf, Auersmacher
Rilchingen, Hanweiler, Bübingen und Gübin
jen in diesjährigen Grummetgenuß öffentlich
erpachten, nämlich:
Mittwoch den 21. September d. J.
Vormittags 9 Uhr, bei Wirth Peter Doul
zu Kleinblitlersdorf, die Wiesen au
den Bännen von Kleinblitiersdorf, Auers
macher, Rilchingen und Hanweiler,
und
Donnerstag den 22. September d. J.
Vormittags 9 Uhr, bei Wirth Peter Scha
fer zu Bübingen die Wiesen Buübdin—
ger Bannes, und
Nachmittags 2 Uhr, zu Güdingen be
Gastwirih Fischer, die Wiesen Güdin
zer Bannes auf der Güdinger Saarseite.
Artyhois. Notar

J p
Bekauntmachung.
Die Anlieferung von 12 Stüg Blechträger
u Kohlenrättern für Grube Gerhard Prin,
Wilhelm soll im Wege der Submission veirdun
jen werden.
Die mit entsprechender Aufschrift versehener
Offerten sind bis zuͤm Submissionstermine:
am 29. September c. Nachmittags
3 Uhr

UArtois Notar
            
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