kirscheint Dinstag, Donnersta g und
zeunabend. Bestellungen sind bei der
ichsten Post-Anstalt oder in der Ex⸗
»edition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
msertions Gebüͤhren für die Garmond⸗
zeile ober deren Raum 9 Ff.
9 9 * —1— Der Abonnements⸗Preis
* —* —— betraͤgt pro Quartal inel. Stempelstener
—7 — J I und Traͤgerlohn fuͤr Saarbrücken und
— *9 — — * —— St. Johann 12 Silbergroschen.
—S 0 —— 8 Fur die durch die Post bezogenen Exen⸗
plare 15 Silbergroschen.
1
den Kreis Saarbrücken.
—4890.
Dinstag den 13. September
1864.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Prüfung eines Bauhandwerkers betreffend.
Dem Schiefer- und Ziegeldeckergesellen Jakob Kopper aus Sulz—
bach ist nach bestandener Meister⸗ Prüfung das Befähigungs-Zeugniß
—
Trier, den 1. September 1864.
Amtsbl. J. 4269. 8. 3. Königl. Regierung.
Bekauntmachung.
Besetzte Provinzial-Synodal-Candidatenstelle betreffend.
Der Predigtamts-Candidat Wilh. Lichtenberger in St. Johann
st von uns zum evangel. Provinzial-Synodal-Candidaten in der Rhein—
rovinz ernannt worden.
Coblenz, den 22. August 1864.
Bekanntmachung.
Verlegung des Bürgermeisterei-Amtslokals zu Klein⸗
blittersdorf betreffend.
Wir haben die Verlegung des Bürgermeisterei-Amislokals zu Klein⸗
blittersdorf in das dem Winzer Johann Nikolaus Henz zugehörige,
mit No. 118 bezeichnete Wohnhaus daselbst genehmigt und erklären
dasselbe hiermit als Gemeindehaus, woselbst vom Tage der Verlegung
ab die Civilstandsakten aufzunchmen. und die Eheverkündigungen ge—
setzlich zu publiziren sind.
Trier, den 26. August 1864.
Amtsblatt J. 5579 S. 2.) Königl. Regierung.
Königliches Consistorium.
Bekauntmachung.
ermin zur Anmeldung von Gewerbeschein-Gesuchen
betreffend.
*
Unter Hinweisung auf den 8 10 des Hausir-Regulativs vom 28.
pril 1824, nach welchem von den Personen, die ein Gewerbe im Um⸗
eerziehen berreiben, die Erneuerung ihrer Gewerbescheine für das nächst⸗
olgende Jahr wenigstens 3 Monate vor dem Schluß des laufenden
zahres bei der Polizeibehörde ihres Wohnorts (dem betreffenden Bür⸗
zermeister) nachgesucht werden muß, bringen wir diese gesetzliche Be—
immung wiederholt mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß
zer vorgeschriebene Anmeldungstermin pünktlich einzuhalten ist, bei einer
Bersäumniß aber die betreffenden Hausirer unter Umständen es sich selbst
eizumessen haben, wenn sie beim Jahresschlusse noch nicht im Besitze
er nachgesuchten Gewerbescheine sich besinden und dadurch an der Fort—
etzung ihres Gewerbebetriebes gehindert werden.
Trier, den 1. September 1864.
Amtsbl. II. 9688.)
Bekaunntmachung.
Der gußeiserne Briefkasten, welcher in St. Johann bisher an dem
Hause der Frau Wittwe Ph. Korn angebracht war, ist heute nach
dem Hause des Herrn Adolph Köhl — No. 18, Ecke des Markwlatzes —
oerlegt worden.
Saarbrücken, den 6. September 1864.
Konigliches Postamt.
In Vertretung:
Wagner.
Königl. Regierung.
Einige Worte über Pferdestall-Einrichtungen.
halten lassen, selbst wenn sie einen größeren Durchmesser haben, äußersi
mühsam zu reinigen sind und einen beliebten Schlupfwinkel für Ratten
und anderes Ungeziefer abgeben. Wer daher den Fußboden eines Stal⸗
les verbessern will, lege die Einrichung mit dem Gefäß an; die trockene
und geruchlose Luft, wenn sonst für Ventilation gesorgt ist, wird das
Praktische der Vorrichtung am ersten beweisen. Wir kennen einen klei
nen Musterstall mit einer ähnlichen Anlage, wo jedoch die Gefäße aus—
zepumpt werden. Es stehen 8 Pferde in einem Minimum von Raum
frotzdem ist die Atmosphäre bei der sorgsamen Auffangung der Feuchtig
keiten dort so rein, wie iu unserm eignen Zimmer.
Eine zweckmäßige Ventilation, welche für die Gesundhei
des Pferdes durchaus nothwendig, wird leider eben so häufig vernach
lässigt. Je niedriger ein Stall ist, desto mehr muß auf die Fortschaf:
fung der faulen Duͤnste und den freien Zutritt frischer Luft geseher
werden. Im Allgemeinen hält man eine offene Thüre oder ein auf—
gerissenes Fenster für vollständig genügend. An einem heißen Tage
an welchem wir nach Abkühlung verlangen, ist ein offenes Fenster gan
Schluß.)
Bei Anbringung des Gefäßes im Stande selbst hat man keinerlei
Ausdünstung zu befürchten, da dieselbe ohne den Zutritt von Luft un—
nöglich ist, man muß nur darauf achten, daß kein Ueberfließen statt⸗
indet. Der Vortheil dieser einfachen Vorrichjung besteht in ihrer Rein—
ichkeit, Einfachheit und Billigkeit. Sobald das Gefäß ausgegossen,
folgt eine gründliche Reinigung, die bei Canälen, sie mögen offen oder
bedeckt sein, zum Theil nur sehr mangelhaft ausgeführt werden kann
Alle Feuchtigkeit wird sofort abgeleitet, der Stand ist deshalb stets
trocken und der, der Gesundheit des Pferdes schädliche Zug, welche'
oei Canälen unvermeidlich, hierbei vollständig beseitigt. Eine offent
Bosse ist ganz schlecht, die Flüssigkeit verdunstet im Stall, durchnäß!
die Streu, auf welcher fich das Pferd unnöthig beschmutzt, und mach!
einen sauberen und gesunden Siall fast unmoöͤglich. Bedeckte Canal—
haben den Nachtheil, daß sie theuer in der Anlage sind, sich schwer offen