Erscheint Dindtag, Donnerstag und
-zonnabend. Bestellungen sind bei der
ichsten Post-Anstalt oder in der Ex⸗
dedition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
uusertions Gebüͤhren fuͤr die Garmond⸗
zeile ober deren Raum 9 Pf.
Kreis-⸗Platt
r
Der Abonnements⸗Preis
betraͤgt pro Quartal inel. Stempelsteuen
und Traͤgerlohn für Saarbrücken und
St. Johann 12 Silbergroschen.
Fuͤr die durch die Post bezogenen Exen—
plare 15 Silbergroschen.
den Kreis Saarbrücken.
45 89.
Donnerstag den 8. September
1864.
Amtliches.
Nachweisung
der aus dem Kreise Saarbrücken eingegangenen und an das Tandraths-⸗Amt
Behufs Weiterbeförderung abgelieferten Beiträge zur
„Kronprinz-⸗-Stiftung.“
Bekauntmachung.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 30. Mai l. J. — Re⸗
zierungs-Amtsblatt No. 22 — mache ich das correspondirende Publi⸗
um und insbesondere die Landbewohner darauf aufmerksam, daß das
vom 1. Juli d. J. ab auf die Hälfte der frühern Sätze ermäßigte
dandbriefbestellgeld stets auf der Rückseite der Briefe, der Begleilbriefe
»der auf dem Formular zum Ablieferungsscheine — insofern nur die—
es bestellt wird — von der distribuirenden Post-Anstalt mit Rothstift
ersichtlich gemacht sein muß.
Außer diesem Landbrief-Bestellgelde ist für unfrankirte Sendungen
noch das auf der Adreßseite der Briefe oder Begleilbriefe mit blauer
cz Dinte oder Blaustift notirte Porto, resp. das auf den Geld⸗Abliefe—
rungsscheinen angegebene Porto, von dem Adressaten zu entrichten.
Jebder Correspondent ist hiernach im Stande, die Richtigkeit der
uForderung des Landbriefträgers sofort bei der Empfangnahme der Sen—
vdungen selbst zu prüfen.
Trier, den 25. August 1864.
Lauf.
No.
Nähere Angabe über die eingegangenen
Beiträge.
Geldbetrag.
7 N
A. Corporationen.
Von den Kreisständen des Kreises Saar⸗
brücken aus Kreismitteln.....
Von sämmilichen Gemeinden der Bürger⸗
meisterei Gersweilee...
Von der Gemeinde Eiweiler, Bürgermeißerei
Heusweiler...
Von den Gemeinden Völklingen, Fürsten⸗
hausen, Wehrden und Püttlingen der
Bürgermeisterei Völklingen. .
Von den Gemeinden Bischmisheim, Blies—
ransbach und Scheidt der Bürgermei—
sterei Bischmishein.
Von sämmtlichen Gemeinden der Büurger⸗
meisterei St. Arnual........
Von sämmtlichen Gemeinden der Bürger—
meisterei Ludweiler.......
Von der Gemeinde Dudweiler der Bürger—
meisterei Dudweiler......
B. Von Privaten.
Einzeichnungen in die auf dem Landraths—
Amte offen gelegene Liste.....
Sammlungen in der Stadt Saarbrücken.
St. Johann..
in den Ortschaften Malstadt,
Burbach und Rußhuͤtte, Bürgermeisterei
—AD
Sammlungen in den einzelnen Ortschaften
der Bürgermeisterei Heusweiler. ...
Sammlungen in den einzelnen Ortschaften
der Bürgermeisterei Dudweiler . ...
Total.
2
300
3
19
35
ndt
t
Der Ober⸗Post-Director,
Meyer.
30
If
s
13
Bekauutmachung.
Unter Bezugnahme auf den in No. 38 des Kreisblatts veröffent⸗
lichten Aufruf Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen Friedrich
Wilhelm und die hierauf bezügliche Bekanntmachung des hiesigen
sreis⸗Comitées vom 9. Mai c., bringe ich hierdurch zur allgemeinen
Kenntniß, daß neben den Anträgen einzelner Industriellen und Fabri—
kanten des diesseitigen Kreises zur dauernden Aufnahme der in Folge
des dänischen Feldzuges verwundeten und daher theilweise invalide
gewordenen Krieger, auch an mildthätigen Gaben für die Kronprinz—
Stiftung die Gesammt⸗Summe von 1080 Thlr. eingegangen ist, welche
anter'm Heutigen an das Konigliche Kriegs-Ministerium zur weileren
Bestimmung abgeliefert wurde.
Indem ich Namens des Kreis⸗Comités den betreffenden Gebern
ür den neuerdings so reichlich bewiesenen Wohlthätigkeits-Sinn herz—
ichst danke, bringe ich nachstehind die von mir dem Königlichen Kriegs—
Ministerium eingereichte Nachweisung über die von den einzelnen Cor—
porationen und Privaten abgelieferten Beiträge mit dem Bemerken zui
allgemeinen Kenntniß, daß etwaige weitere Gaben von dem Landraths⸗
Amte und den einzelnen Herren Bürgermeistern gerne angenommen und
pon mir demnächst an die Stiftung weiter befördert welden weiden
20
3
10
9
10
11
12
428
83
1814
23
20
14
13
34
2
14
17
63126
J
Eintausend und achtzig Thaler.“
Saarbrücken, den 1. September 1864.
Der Königliche Landrath,
v. Gärtner.
Bezeichnung von Ortsnamen und Unterschriften im
öffentlichen Verkehr.
Ein wesentlicher Fortschritt der Neuzeit ist das Schreiben nach
orrekter Schreibweise, nach einer deutlichen schönen Handschrift. Ueberall
in den verschiedensten Berufszweigen wird darauf gesehen, und man
zmofiehlt sich heut zu Taae von vornherein. wenn man sich mit einen
saubern, guten Handschrift einführt. Und doch vermißt man gerad
da, wo es besonders darauf ankommen sollte, eben jene Deutlichkeit
nämlich bei Namensunterschriften und bei der Bezeichnung von Orts
namen im öffentlichen Verkehr, speziell in und auf Briefen.
Um auf die Folgen solcher Ungenauigkeiten aufmerksam zu machen
will der Verf. aus der Postpraxis einige alltäaliche Beispiele heraue