Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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Zonnabend. Bestellungen sind bei der
rächsten Post-Anstalt oder in der Ex⸗
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zeile oder deren Raum 9 ppf.

—— 3 — P 7
—34 — 45 —6

Der Abonnemenls⸗Preit
Letraͤgt pro Quartal inel. Stemperftsney
und Tragerlohn für Saarbrücken und
St. Johann 12 Silbergroschen.
Für die durch die Post bezogenen Exeun
pPlare 15 Silberaroschen.

ir

den Kreis Saarbrücken.

AM 84.

Sonnabend den 27. August

185

Amtliches.

Abschrift theile ich der Königlichen Regierung in Verfolg meiner
Erlasse vom 12. und 27. Aprilc, No. 2762 und 3292, zut gefälli⸗
gen Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung ergebenst mit.
Coblenz, den 8. August 1864.
Der Ober⸗Präsident der Rheinprovinz,
gez.: von Pommer⸗Esche.
An die Königliche Regierung zu Trier. No. 6317.
Abschrift vorstehenden Ober-Präsidial-Erlasses erhält das König—
liche Landraths-Amt in Verfolg unserer Verfügungen vom 26. April
d. J. J. 400. S. 4. und 10. Mai ej. a. J. 455 S. 4. zur Kenntnißnahme.
Trier, den 16. August 1864.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
v. Gaärtner.

Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 3 der Verordnung über den Betrieb der Bau—
handwerke vom 24. Juni 1856, haben wir den Müller unt Mühlen—
hauer Jakob Klein zu Grumbacher Mühle (Bürgermeisterei Bisch—
nisheim) zum Mitgliede der Prüfungs-Commission für Muͤhlenbauei
zu Saarbrücken, für die Kreise Saarbrücken, Saarlouis, Merzig, St.
Wendel und Ottweiler ernannt.
Trier, den 18. August 1864.
I. 8. III. 4089.)

Königl. Regierung.

Bekaunntmauchung.
Unter den in dem gefälligen Schreiben vom 4. d. M. vorgetrage—
nen Verhältnissen wird der Endtermin, bis zu welchem die der „Rhei—
nischen Stiftung für Preußens Krieger“ unter dem 29. Februar und
2. Aprilec. bewilligte Collekte in der Rheinprovinz durch Deputirte
abzuhalten ist, für die Regierungsbezirke Coblenz und Trier bis
um 1. December curr. hierdurch verlängert. Die betreffenden Kö—
niglichen Regierungen sind hiervon in Kenntniß gesetzt.
Coblenz, den 8. August 1864.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
An den Pfarrer Herrn H. G. Esch Hochwürden zu Budberg, Kreis
Moers.

An
saämmtliche Koönigliche Landraths⸗Aemter
des Regierungs-Bezirks.
II. 898. 8. 4

Abdruck vorstehender Verfügung sämmtlichen Herren Bürgermei
stern des Kreises, unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 3. Maic
No. 2513, Kreisblatt No. 36, sowie vom 17. Mai c., No. 2739 —
streisblatt No. 41 — zur gefälligen Kennmißnahme und Beachtung
Saarbrücken, den 23. August 1864.
Der Königliche Landrath, abw.
J. V.:
Der Kreissecretair
J. Fischer.

Uer. 4477)

Das Veredeln alter Obstbäume, besonders der
Aepfel und Birnen.

zungen ein besonderes Behagen daran fänden, minder guten oder wohl
gar anerkannt schlechten Sorten, oft wohl nur aus dem Samen ent⸗
standenen Bäumen die besten Plätze zu gönnen. Die Früchte solcher
Bäume haben oft einen so geringen Werth, daß es nicht einmal der
Mühe lohnt, sie abzunehmen, sondern man überläßt dies der Jugend.
Der Anblick solcher nutzlosen Bäume führt zu der Vermuthung, daß
die Besitzer sie nur aus Unkenntniß der Sache dulden, indem sie nicht
vissen, was sie zur Verbesserung derselben thun können, und weil es
hnen auch leid thnt, einen alten, noch kräftigen, aber nuzloen Baum
durch Ausroden zu beseitigen.
Diese Wahrnehmungen haben den Herrn Verf. veranlaßt, auf ein
Verfahren aufmerksam zu machen, wodurch alte Bäume nicht nur erh al⸗
ten, sondern auch veredelt werden können, so daß sie in nicht allzu lan⸗
ger Zeit wieder befriedigende Ernten hinsichtlich der Quantität liefern.
Sein Vorschlag ist anf das Umpfropfen alter Bäume, besonders der
Aepfel- und Birnenbäume gerichtet (bei Pflaumen und Kirschen dürfte
diese Operation keinen besonderen Erfolg haben, um den Besitzern sol⸗
her Bäume den Kummer um das Umhauen zu ersparen), und ihnen
bald wieder eine Ernte und zwar eine viel bessere, werthvollere zu ver—
schaffen.
Um alte Birnen- und Aepfelbäume mit schlechten Früchten mit gu⸗
tem Erfolge zu veredeln, ist es Hauptbedingung, daß der Baum⸗ so⸗

Von Bouché, Inspektor des Königl. botan. Gartens in Berlin.

Es unterliegt gewiß keinem Zweifel, welchen Nutzen die beiden ge⸗
nannten Obstgattungen in volkswirihschaftlicher Hinsicht haben, und welche
oedeutenden Vortheile den Besitzern guter Obstsorten erwachsen. Dies
tichtig erkennend und würdigend, sind auch bei den durch den Verein
—DDD
zerufenen pomologischen Versammlungen und Obstausstellungen seit 10
Jahren viele Obstsorten geprüft, deren Namen berichtigt und die vor⸗
üglichsten mit Angabe ihrer Nußbarkeit empfohlen worden,
Haben auch jene großen Bemühungen der deutschen Pomologen
hereins zu den erfreulichsten Resultaten geführt und namenilich viele
Baumschulenbesizer veranlaßt, nur gute Obstsorten zu vermehren und
unter richtigen Namen in den Handel zu bringen, so gewahrt man doch
oft mit großem Bedauern, daß jene verdlensilichen Bemühungen unste—
ser angesehensten Pomologen fast nur von Sachkennern Würdigung und
Nachahmung gefunden, um besseren Obstsorten Eingang und Verbrei—
iung zu verschaffen. Betrachtet man die Obstbäume, namentlich Aepfe—
und Birnen, in den bäuerlichen Hausgärten und an öffentlichen We
gen, so scheint es bisweilen, als ob die Besitzer und Leiter solcher Pflan
            
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