Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

4 9 —* Der Abonnements⸗Preie
— * —— betraͤngt pro Quartal inel. Stempelsteuer
——* —X — * und Jragerlohn für Saarbrücken unl
—*—5 MA 2 St. Johann 12 Silbergrtoschen.
—— 8 Fuͤr die durch die Post bezogenen Exen
plare 15 Silbergroschen.

Erscheint Dinstag, Donnerftag vnd
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
achsten Post⸗Anstalt oder in der Ex⸗
hedition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
juserti ons Gebuͤhren für die Garmond⸗
ztile oder deren Raum 9 Pf.

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den Kreis Saarbrücken.

3 80.

Donnerstag den 18. August

1861

Amtliches.

und die damit verbundene Ausstellung an Vieh, Maschinen, Geräthen
und Produkten folgende Begünstigungen bewilligt worden:
J. Den zur General-Versammlung reisenden Mitgliedern des Vereint
eine fünftägige Gültigkeit der Retour-Billets 1. u. 2. Klasse
auf der Aachen⸗Düsseldorf-Ruhrorter, der Bergisch-Märkischen
und der Rheinischen Eisenbahn; auf der letzteren haben au—
ßerdem die Billete 3. Klasse für die Vereins-Mtalieder eine
dreitägige Gültigkeit.
Bei der Abstempelung der Retour-Billete haben die
Vereins-Mitglieder auf den betreffenden Stationen hierselbst
durch Vorzeigung der Quittung über ihren Jahres-Beitrag
oder sonstige Bescheinigung der Lokal-Abtheilung als Ver—
einsmitglieder sich auszuweisen.
Für zur Ausstellung bestimmtes Vieh, Maschinen, Geräthe und
Producte ist auf der Hinfahrt der tarifmäßige Satz zu bezahlen;
dagegen wird
l. auf der Aachen⸗-Düsseldorf-Ruhrorter und auf der Bergisch—
Märkischen Bahn
3. für den Rücktransport der Pferde, des Rindviehes, der Schafe
und Schweine nur /3 des tarifmäßigen Satzes und
d. der Maschinen, Geräthe und Erzeugnisse nur soviel nachbe—
zahlt, als erforderlich ist, um die Hinfracht auf 6 Pfg. pro
Centner und Meile zu ergänzen, und
den Begleitern des Viehes, sowohl auf dem Hin⸗ als Rück⸗
transport, die Benutzung der 3. Klasse resp. des Viehwagens
gegen Lösung eines Billets 4. Klasse gestattet.

Bekanntmachung.

Nachdem gegen die in Hannover erscheinende
„Zeitung für Norddeutschland“
viederholt auf Grund des s 50 des Preßgesetzes vom 12. Mai 1851
gerichtich auf Vernichtung erkannt worden ist, wird die fernere Ver—
zreitung dieser Zeitung im Preußischen Staate gemäß 8 52 desselben
Gesebes unter Hinweisung auf die im 8 53 daselbst angeordneten Stra—
en hierdurch verboten.
Berlin, den 23. Juli 1864.

Der Minister des Imern,
Eulenburg.

Bekauntmachung.

Dem katholischen Schulverwalter Bernard Schuhmacher zu
Dudweiler ist die Verwaltung der neu errichteten katholischen Schule
1Wellesweiler, Kreis Ottweiler, commissarisch übertragen worden.
Trier, den 5. August 1864.
Amtéblatt J. 34820. 8. 5.)

Königl. Regierung.

Bekanntmachung.
prüfung eines Bauhandwerkers betreffend.
Dem Maurer-⸗Gesellen Heinrich Bernhard Heß aus Nemagen,
degierungsbezirk Coblenz, jetzt in Saarbrücken wohnend, ist nach be—⸗
andener Meister-Prüfung das Befähigungs-Zeugniß als selbstständiger
Maurermeister ertheilt worden.
Trier, den 6. August 1864.
Amtsbl. J. 3821. S. 3.) Königl. Regierung.

2. auf der Rheinischen und der Köln-Mindener Bahn für den
Rücktransport sowohl des Viehes als der Maschinen, Geräihe
und Producte nichts bezahlt.
Diese Begünstigungen werden nur gewährt, wenn bei der ersten
Aufgabe der Gegenstände der Zweck: „zur landwirthschaftlichen Aus—
stellung“ angegeben wird, die Gegenstände auf dem nämlichen Wege
zurückgehen, und die erfolgte Ausstellung sowie der Nichtverkauf
durch das Ausstellungs-Comite bescheinigt und der Original-FJracht
brief des Hin⸗Transportes beigefügt ist.

General-Vexsammlung und Ausstellung

Indem wir die Vereins-Mitglieder und Ausstellungslustigen hier—
von gefälligst Vermerk nehmen zu wollen ersuchen, laden wir zu—
einer reichlichen Beschickung der Ausstellung ein und verweisen hinsicht
lich der sonstigen Erfordernisse der Beschickung auf die Bestimmungen
des Programms.
Aachen, den 20. Juli 1864.

des

andwirthschaftlichen Vereins für Kheinpreußen in Aachen.

Seitens der verehrlichen Eisenbahn⸗Directionen sind fuür die vom
bis 14. September d. J. in Aachen tagende General-Versammlung

Die Dircction der LocabAbtheilung X- (Aachen).
E. Talbot.

Die Aufzucht des Rindviehes in England.
In England werden die zur Aufzucht bestimmten Stierkälber be—
nders kräftig ernährt, weil eine möglichst schnelle Entwickelung auf die
kommenschaft nicht ohne Einfluß ist 211 pdiesem Omecke 1252

'sie in den ersten 5 bis 6 Wochen saugen, gibt ihnen dann einige Zeit
lang noch unvermischte warme süße Milch zu saufen, indem man saure
Milch als dem jungen Vieh für durchaus nicht zuträglich erachtet. Nach
der Entwöhnung sind Heu und Leinkuchen hauptsächlich das Futter. Im
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