Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

iescheint Dinstag, Donnerstag und
mnabend. Bestellungen sind bei der
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sedaton des Blattes zu machen.
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ztile ober deren Raum 9 Pf.

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5—— —J——— und Traͤgerlohn für Saarbrücken und
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68 Fuͤr die durch die Post bezogenen Exen
plare 15 Silbergroschen.

für

den Kreis Saarbrücken.

3 78.

Sonnabend den 13. Augus

1864

Amtliches.

Genexal-VYexsammlung und Ausstellung
des

Bekanntmachung.
ßerlegung eines Marktes zu Baumholder.
Der diesjährige auf den 16. August festgesetzte Kram- und Vieh—
zarkt zu Baumholder wird wegen des auf diesen Tag fallenden Mark.
s zu Cusel, in Rheinbayern, am 17. August er. abgehalten werden.
Trier, den 23. Juli 1864.
Amtsbl. J. 3638. S. 3.)

Candwirthschastlichen Vereins für Rheinpreußen in Aachen.

Seitens der verehrlichen Eisenbahn-Directionen sind für die vom
11. bis 14. September d. J. in Aachen tagende GenerabbVersammlung
und die damit verbundene Ausstellung an Vieh, Maschinen, Geräthen
und Produkten folgende Begünstigungen bewilligt worden:
J. Den zur General-Versammlung reisenden Mitgliedern des Vereins
eine fünftägige Gültigkeit der Retour-Billets 1. u. 2. Klasse
auf der Aachen⸗-Düsseldorf-Ruhrorter, der Bergisch⸗-Märkischen
und der Rheinischen Eisenbahn; auf der letzteren haben au—
ßerdem die Billete 3. Klasse für die Vereins-Mitglieder eine
dreitägige Gültigkeit.
Bei der Abstempelung der Retour-Billete haben die
Vereins-Mitglieder auf den betreffenden Stationen hierselbsi
durch Vorzeigung der Quittung über ihren Jahres-Beitrag
oder sonstige Bescheinigung der Lokal-Abtheilung als Ver—
einsmitglieder sich auszuweisen.
II. Für zur Ausstellung bestimmtes Viech, Maschinen, Geräthe und
Producte ist auf der Hinfahrt der tarifmäßige Satz zu bezahlen
dagegen wird
1. auf der Aachen⸗Düsseldorf-Ruhrorter und auf der Bergisch—
Märkischen Bahn
4. für den Rücktransport der Pferde, des Rindviehes, der Schaft
und Schweine nur !/z des tarifmäßigen Satzes und
der Maschinen, Geräthe und Erzeugnisse nur soviel nachbe—
zahlt, als erforderlich ist, um die Hinfracht auf 6 Pfg. pre
Centner und Meile zu ergänzen, und
. den Begleitern des Viehes, sowohl auf dem Hin⸗ als Rück—
transport, die Benutzung der 3. Klasse resp. des Viehwagene
gegen Lösung eines Billets 4. Klasse gestattet.
auf der Rheinischen und der Köln-Mindener Bahn für den
Rücktransport sowohl des Viehes als der Maschinen, Geräthe
und Producte nichts bezahlt.
Diese Begünstigungen werden nur gewährt, wenn bei der ersten
Aufgabe der Gegenstände der Zweck: „zur landwirthschaftlichen Aus—⸗
stellung“ angegeben wird, die Gegenstände auf dem nämlichen Wege
zurückgehen, und die erfolgte Ausstellung sowie der Nichtverkauj
durch das Ausstellungs-Comite bescheinigt und der Original-Fracht⸗
brief des Hin⸗Transportes beigefügt ist.
Indem wir die Vereins-Mitglieder und Ausstellungslustigen hier⸗
von gefälligst Vermerk nehmen zu wollen ersuchen, laden wir zu
einer reichlichen Beschickung der Ausstellung ein und verweisen hinsicht—
lich der sonstigen Erfordernisse der Beschickung auf die Bestimmungen
des Programms.
Aachen, den 20. Juli 1864.
Die Direction der Local-Abtheilung Xa (Aachen
E. Talbot

Königl. Regierung.

Bekanntmachung.

Bei den in der Eingabe vom heutigen Tage angeführten beson
zeren Verhältnissen, will ich den, in der Verfügung vom 6. Februar
ur Abhaltung der Kollekte für das Magdalenen-Aspyl bewilligten Ter
nin, noch bis zum 1. November d. J. hierdurch verlängern.
Coblenz, den 19. Juli 1864.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
in den Verwaltungs-Rath des Magdalenen⸗Asyls
Bethesda zu Boppard.

Abschrift mit Bezug auf die Verfügung vom 6. Februar c. zur
zälligen Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung.
Coblenz, den 19. Juli 1864.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
gez: von Pommer⸗Esche.
An die Königliche Regierung zu Trier. No. 5813.

n.

Abschrift empfängt das Königliche Landraths-Amt unter Bezug
ahme auf die Verfügung vom 15. Februar c., ad No. 807. J. S.5
ur Kenntnißnahme.
Trier, den 2. August 1864.

Koͤnigliche Regierung, Abtheilung des Innern,
v. Gärtner.

An
»as Köͤnigliche Landraths-Amt
zu Saarbrüͤcken.
I. 3467. 8. 3*

Abdruck sämmtlichen Herren Bürgermeistern des Kreises, unter
Bezugnahme auf meine Verfügung vom 20. Februar c., No. 1172
zur gefälligen Kenntnißnahme.
Saarbrücken, den 9. August 1864.

Der Königl. Landrath,
v. Gärtner
            
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