Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Abschrift erhält das Königliche Landraths-Amt unter Bezugnahme
anf die Amtsblattsbekanntmachung vom 24. August v. J. ad Nr. 4139
8. 5. J. zur Kenntnißnahme.
Trier, den 15. Februar 1864.
Konigliche Regierung, Abtheilung des Innern,
v. Gärtner.

nwwollenes Sacktuch, nicht gezeichnet. 3) Eine weiße leinene Schürze
»hne Zeichen. 4) Ein Dienstbuch, ausgestellt vom Bürgermeisterei-Amte
u Waldmohr. 5) Ein Gesindebuch, ausgestellt vom Polizei⸗-Amte da—
hier unterm 13. November 1863.
Der Verdacht dieses Diebstahls fällt auf einen Jungen von 15—216
Jahren, etwa 4 Fuß 10 Zoll groß, bekleidet mit einem blauen abge—
ragenen Kittel, welcher in dem fragl. Hause bettelte. Ich ersuche
Jedermann, der über den Dieb oder den Verbleib der gestohlenen
Begenstände Auskunft geben kann, dieses mir oder der nächsten Polizei—
Behörde anzuzeigen.
Saarbrücken, den 25. Februar 1864.
Der Königl. Ober⸗-Procurator,
v. Ammon.

An
jämmtliche Königl. Landraths-Aemter
und das Buͤrgermeisterei-Amt hier,
(J. 807. 8. 5.)

Abdruck vorstehender Verfügung erhalten die Herrn Bürgermei
ster und Ortsvorstände des Kreises zur gefälligen Kenntniß- und No—
tiznahme.
Saarbrücken, den 20. Februar 1864.
Deer Königl. Landrath,
(Ar. 4172) v. Gärtner.

Bekanntmachung.
Nach 8. 11 der Vorschriften für die Königliche Bau-Akademie
vom 18. März 1855 können Studirende des Baufaches, welche die
Prüfungen für den Preußischen Staatsdienst nicht ablegen wollen.
zuch zu Ostern in die Bau-Akademie eintreten. Die desfallsige Mel
dung muß bis zum 1. April schriftlich bei dem Unterzeichneten erfolgen,
derselben auch Zeugnisse und Zeichnungen, aus denen hervorgeht, daß
der Aufzunehmende hinreichende Kenntnisse und Uebung besitzt, um den
Anterricht mit Erfolg benutzen zu können, beigefligt werden. Von
Baugewerksmeistern wird nur die Vorlegung ihres Meisterattestes ge
fordert.
Die Vorschriften für vie Königliche Bau-Akademie vom 18. Mär—
855 sind im Sekretariat der Anstalt käuflich zu haben.
Berlin, den 20. Februar 1864.
Der Geheime Ober-Bau⸗Rath und Direktor der
Königl. Bau-Akademie,
Busse.

Bekanntmachung.
Am 6. Februar c. wurden aus einem verschlossenen Hofe zu
Mahlstadt, zwei Paar weiße wollene Strümpfe gestohlen. Ich er—
suche Jedermann, der über den Verbleib dieser Gegenstände oder über
den Dieb Auskunft geben kann, dieses mir oder der nächsten Polizri—
Behörde anzuzeigen.
Saarbrücken, den 25. Februar 1864.
Der Königl. Ober-Procurator,
v. Ammon.

—M

Bekanutmachung.
Am 21. Februar c. wurden aus einem bewohnten Hause zu
Saarbrücken, folgende Gegenstände gestohlen: 1) Eine rothe Plüsch—
tasche mit gelben Blumen, von mittlerer Größe. 2) Ein weißes baum

Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirthschaft.
Womit soll man neben dem Stallmiste düngen? sen — das Letztere, um das Bodencapital in einen rascheren Um
auf zu setzen.
fZe sich um Bereicherung des Bodens handelt, wird der Land
virth besonders auf das Kali, die Phosphorsäure und die Schwefel
säure Bedacht zu nehmen haben, und glaube ich, daß die Letztere bis
her zu wenig berücksichtigt worden ist, was vielleicht mit eine Haupt
ursache für die schon so oft eingetretene Erscheinung der Kleemüdigkei
st, wenn ich mich auch früher (Jahrgang 61 unserer Zeitschrift) dar
iber anders ausgesprochen habe. Als bereichernde Düngemittel wer
den namentlich neben dem Stallmiste der Kloaken-Dünger, der Baker
Buano, das Knochenmehl, die Holzasche, der Gyps ꝛc. wichtig sein.
Als kurzes Resume aus dem Ganzen, werden ungefähr folgend
allgemeine Regeln aufgestellt werden können:
Auf einem gut cultivirten, humosen Poden werden neben den
Stallmiste nur solche Düngemittel eine hervortrretende Wirkung äußern
deren Werth überwiegend darin liegt, daß sie den Boden mit wichtigen
nineralischen Pflanzen-Nährstoffen bereichern, z. Beder Backer-Guant
das Knochenmehl, die Asche ꝛc
Auf einem schlecht cultivirten, humusarmen Boden, müssen neber
den letztgenannten noch solche Düngemittel von guter Wirkung sein
ind angewendet werden, welche die chemische Wirkung des Humut
ersetzen, z. B. Peru-Guano, Chili-Salpeter ꝛc. und solche, welche aud
den Humusbestand im Boden vermehren, z. B. Gründüngung, Torfꝛ
In jedem Falle wird es lohnend und zweckmäßig sein, den Stall
nist zu gypsen.
Außerdem werden noch für jeden Boden zur Bewahrung resp. zu
Verbesserung der physikalischen und der chemischen Verhältnisse desselbe
o wie zur Befbrderung der Humus-Verwesung periodisch wiederkeh
rende Düngung mit Actz-Kalk oder mit Mergel ꝛc. neben dem Stal
miste erforderlich sein.
St. Nicolas, den 12. Juli 1863.
Weidenhammer,
Secretär der Lokal⸗Abtheilung Grevenbroich.

(Schluß.)
Den letzten Zwed kann der Landwirth auf die Dauer durch den
Stallmist allein niemals vollständig erreichen; die beiden ersteren Zwecke
wird er nur dann in genügender Weise mit dem in seiner Wirthschaf!
gewonnenen Stallmiste auf die Dauer bewirken, wenn seine Wirth⸗
schaft einen sehr erheblichen Reichthum an fruchtbaren, natürlichen,
bewässerbaren Wiesen hat, deren Produkte nicht verkauft werden; son⸗
dern vermöge der Viehhaltung dem Ackerlande zu Gute kommen.
Ein viertes Ziel, welches der Landwirth bei der Düngung noch
häufig wird in's Auge fassen müssen, ist die physikalische Verbess erung
des Bodens durch Zufuhr von Thon, Sand oder Mergel.
Fassen wir nun die Zwecke der Düngung ebenso in's Auge, wie
wir dies mit den Bodenverhältnissen gethan haben, so geht daraus
hervor, daß in den meisten Verhältnissen neben dem Stallmiste eines—
theils noch solche Düngemiktel angewendet werden müssen, welche der
Boden mit mineralischen Pflanzen⸗Nährstoffen bereichern, und ferner
solche, welche die physikalischen und die chemischen Verhältnisse des Bo—
dens verbessern, und es erscheint eine Unterscheidung der Düngemitte
in diesem Sinne zweckmäßig. Da aber viele Düngemittel 2 oder 3
der genannten verschiedenen Zwecke zugleich zu erfüllen vermögen, wenn
auch den einen mehr, den andern weniger, so dürfte es im Interesse
—00 die Düngemittel eintheilte
) In solche, die überwiegend dahin wirken, daß sie den Boden mit
mineralischen Pflanzennährstoffen bereichern und
2) In solche, die überwiegend dahin wirken, daß sie die physikalischen
oder die chemischen Verhältnisse des Bodens, oder auch beide zu—
gleich verbesseren.
Der Landwirth wird sich also, bevor er zur Wahl eines neben
dem Stallmiste anzuwendenden Düngemittels schreitet, zunächst immer
erst klar sein müssen: ob er eine Bereicherung seines Bodens damit
erzielen will, und welche Pflanzen⸗Nährstoffe sein Boden bedarf, oder
ob er eine Verbesserung der physikalischen resp. chemischen Verhältnisse
des Bodens hervorzubringen für nothwendig findet. Das Erstere wird
nothwendig sein, um die dauernde Ertragsfähigkeit des Bodens zu

BCCCt
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.