Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Polizei-Behoörden hiermit anzuweisen, daß die erwähnte Sperre durch
die Verordnung vom 28. v. M. vom 1. August ab als aufgehoben zu
betrachten, und gegen die Besitzer von Hunden, welche Letztere schon
jetzt mit den vorgeschriebenen, sogenannten Berliner Maulkorben verse—
hen seien, auch schon vor dem 1. August c. nicht weiter zu protokob
liren sei.

Saarbrücken, den 11. Juli 1864.
Der Königl. Landrath,
v. Gärtner.

Nr. 3745.)

Bekanntmachuug.

Die Konigl. Artilleriewerkstan zu Deutz ist höhern Orts autor sir
worden, die ältern Mannschaften zu entlassen, und zum Ersatze dersel
den Frriwillige zu engagiren. Tischler und Schlosser, welche ihrer Mi
litärpflicht durch dreijährigen freiwilligen Eintritt bei den Handwerks—
Compagnieen der Rheinischen Artillerie-Brigade No. 8 zu genügen dit
Absicht haben, werden hiermit veranlaßt, sich unter Vorlage
1) der Einwilligung des Vaters, event. Vormundes,

Das Verfahren bei der Grünfütterung
Will der Landwirih und Viehzüchter die Sommerstallfütterung mit
Nutzen und Vortheil, gleichviel, ob mit diesen oder jenen Futterpflan—
—A
zu beobachten, damit das Vieh bei dieser Fütterung gedeihe und er
selbst seine Rechnung finde

Vor Allem muß der Landwirth auf eine geschickte Auswahl unt
einen zwedmäßigen Anbau der Futterpflanzen Bedacht nehmen, so daf
die Grünfütterung frühe beginnen, ununterbrochen fortdauern und mög—
lichst lange andauern kann. Dieselbe wegen Mangel an Grünfutten
unterbrechen zu müssen, ist fehlerhaft und der Gesundheit des Viehes
nachtheilig. Man baue deshalb nur solche Futterpflanzen und Grün
futter an, die dem vorhandenen Boden und der sonstigen Oertlichkeit
angemessen sind, sicher gedeihen und reichliche Mengen von Grünfutten
liefern, Gewöhnlich bercchnet man die Grünfütterung zu 150 Tagen,
von der Mitte des Mai bis zur Mitte des October.
Der Uebergang von der Dürr⸗- zur Grünfütterung muß allmählich
geschehen. Zu diesem Uebergange eignet sich ganz vortheilhaft der Futter⸗
roggen, zumal wenn derselbe mit Stroh vermischt und zu Häcksel ge—
schnitten wird. Ueberhaupt füttere man zu Anfang der Grünfütterung
die Futterstofsfe nicht ohne Strohbeimischung, zumal jungen, quatter
Kopfllee, von dem das Vieh leicht aufläuft. Auch nasses, bei Regen—
wetter eingebrachtes Futter vermische man mit Stroh. Aber auch dann
wenn das Grünfutter ungemischt gereicht werden darf, entziehe man
dem Rindvieh das Stroh nicht. Die grünen Futterpflanzen, insbeson
dere die jüngeren, enthalten eine bedeutende Menge Wassers und das
Vieh würde durch den reichlichen Genuß des Grünfutters eine zu große
Flüssigkeit in sich aufnehmen, die seinem Gedeihen nicht forderlich ist.
Man reiche deshalb täglich mindestens einmal, am besten des Abends
zum Abfüttern, den Thieren etwas gutes Stroh, damit sie ihr Verlan⸗
gen nach trockener Nahrung befriedigen können. Das Schneiden
der grünen Futterpflanzen ist sehr vortheilhaft und empfehlenswerth,
indem hierdurch dem Verschleudern des Futters, das sich beim Vorlegen
der ganzen Futterpflanzen, zumal bei Belästigung des Viehes von Flie—
gen nicht gut vermeiden läßt, vorgebeugt und dadurch viel Futter er
spart wird. Das Schneiden und Vermischen der grünen Futterpflanzen
mit Stroh dürfte als das vortheilhafteste und billigste Verfahren ber
der Sommerfütterung gelten. Freilich wird hiergegen noch oft gefehlt
und diese vortheilhafte Maßregel wenig beachtet; man wirft dem Vieh
das Futter hin, wie man eben dazu kommt. Es ist dann auch kein
Wunder, wenn bei vielen Landwirthen die grünen Futterpflanzen in
Stall unter dem Vieh höher als dag Streustroh liegen, und diese—
edyt 2uf werssallen künnte NRu sal Mirafeen wirn anunc

2) eines Zeugnisses ihrer Orts⸗ oder Polizeibehorde über
tadelhafte Führung und Moralität
bei mir persönlich zu melden.
Saarbrücken, den 10. Juli 1864.
Der Königliche Landrath
v. Gaärtner.

Belanntmachung.
Bewerbung um Landbriefträger⸗2c. Stellen betreffend
Im Bezirke der hiesigen Ober⸗-Post⸗Direction sind von Zer
Zeit Landbriefträger⸗, Postboten⸗ und Eisenbahn⸗Packetträgerstellen
Lohnungen bis zu 12 Thalern monatlich zu besetzen.
Versorgungsberechtigte, welche im Stande sind, eine Cautiona
50 Thalern in Staatsschuldscheinen zu leisten und welche auf w
solche, gegen Contract zu verleihende Stelle reflectiren, werden auf
fordert, sich zur Notirung bei der Ober⸗Post⸗Direction persönlich o
schriftlich zu melden.
Den Versorgungsberechtigten, welche dergleichen Stellen übern
men, bleibt es unbenommen, sich außerdem um eine Anstellung
Pohlunlerbeamie x. zu bewerben. Trier, den 1. Juli 1864.
Der Ober⸗Post-Direetor.

lich auch noch einmal so viel Futter verbraucht als wie in einer
—V
Die Futterpflanzen, namentlich Klee, Luzerne zc. lasse man ni
zu alt werden. Von zu alt gewordenem Klee fressen die Th
nur Bluüͤthen und Blätter, schieben die harten, holzigen Stengel
Seite und treten sie in den Mist, wodurch viel Futter verloren u
Man gebe ferner das Futter öfter, aber in kleineren Portionen, m
bekommt das Vieh zu viel Futter auf einmal, so tritt dasselbe, vord
tich in ungeschnintenem Zustande, einen Theil unter die Füße, oder
erwärmt es durch seinen Athem und verschmäht es dann. Fernet
dafuͤr zu sorgen, daß das Grünfutter täglich entweder früh Morge
frisch abgemäht und noch vor dem Eintritt der Mittagshitze oder Abent
ringebracht und an einem kühlen Orte in der Nähe des Viehstalles
dünn als möglich ausgebreitet aufbewahrt werde, damit dasselbe
nicht erhitze. Erhitztes und befallenes Grünfutter sollte gar
verfüttert werden, denn es verursacht leicht Krankheiten. Ist man
nder Umstände wegen hierzu gezwungen, so muß erhitztes Futter an
Luft gebracht und ausgebreitet werden, befallenes ist dagegen sorgfi
zu waschen und zu reinigen. Welke Futterstoffe können ebenfalls lu
schädlich werden, auch frißt das Vieh solches Futter nicht gern. E
so gefährlich ist das Verfüttern solchen Grünfutters, unter dem sich
Feldmohn befindet, indem die Thiere nach dem Genusse desselben
fälle von Wuth bekommen können. Wenn daher Feldmohn in gro
Menge unter dem Grünfutter vorkommt, so muß derselbe ausgel
werden. Wird Wiesengras mit zur Fütterung verwendet,“
man besonders vorsichtig und sehe recht sorgsam nach, damit nich
giftige Hahnenfuß, die Herbstzeitlose und deraleichen schädliche Pfla
darunter sind.

—r

In Bezug auf das Tränken gilt die Regel, daß man niemals
der Grünfütterung, sondern stets vor derselben wränkt, indem hierd'
das Auflaufen des Viehes verhindert wird.
In nassen, regnerischen Jahrgängen kann die Fütterung miter
Futter leicht Seuchen und Krankheiten unter dem Viehe verurso
In diesem Falle sind folgende Vorsichtsmaßregeln zu treffen.
nasse Futter muß in der Scheuer oder an einem anderen dazu
neten Orte möglichst dunn ausgebreitet und Läden und Thüren ge
werden, damit Zugluft entsteht und die Nässe verdunstet. Des
gens gebe man als erste Futtergabe dürres Futter von gutem Heu
unterlasse nicht, den Thieren öfter eine Gabe Salz zu reichen.
empfehlenswerth ist es, Wachholdermehl mit dieser Salzgab
oermischen. Da ferner nasses Futter nicht so kräftig nährt wien
rufgewachsenes, so ist ein Zusatz von Schrot. Oelkuchenmehl und
            
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