Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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den Kreis Saarbrücken.

B 60.

Sonnabend den 2. Juli

1864.

Amtliches.

meistereien ofsen legen lassen, aus denen die Stellen genau ersehen wer
den konnen, für welche eine Prämienbewilligung statt finden soll.
Die Prämie wird nur für solche Neubauten bewilligt werden, mi
denen von jetzt ab begonnen wird und deren Anmeldung auf der Schicht
meisterei vor dem Beginn des Baues unter Einreichung eines Kataster
auszuges von der Baustelle erfolgt ist.
Bauvorschüsse aus der Knappschaftskasse koönnen zu diesen Bauten
jedoch nicht in Aussicht gestellt werden.
Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß der bauendt
Bergmann beim Empfang der Prämie die Verpflichtung eingehen und
durch Hypothekarinscription auf das neu erbaute Haus sicher stellen
muß, daß letzteres zehn Jahre lang vom Empfang der Prämie an ge—
rechnet von einer Bergmannsfamilie, deren Haupt im activen Dienste
der Koniglichen Gruben steht, bewohnt werden muß und daß die Prä—
mie rückforderbar ist, sobald dieser Verpflichtung entgegengehandelt wird.
Saarbrücken, den 12. Juni 1864.
Königliche Bergwerks-Direktion.

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Bekanntmachung.
Von mehreren in fremden Bade⸗ und Kurorten sich aufhal⸗
enden Preußen ist die Anfrage hierher gerichtet worden, ob es statthaf
ei, Feldpostbriefe an Preußische Militairs in Jütland,
Schleswig und Holstein, da ein Bestimmungsort nich
ingegeben werden könne, dem Preußischen Ober-Post-Amte in
hamburg unter Couvert zu übersenden, damit dasselbe die Ueberweisung
irekt auf die Preußische Feldpost besorge. Mit Bezug darauf wirt
ur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß es den im Auslande sich
uufhaltenden Absendern unbedenklich gestattet ist, Feldpost-Briefe fün
Preußische Militairs in Jütland, Schleswig und Holstein unter Cou
vert an das Preußische Ober⸗Post-Amt in Hamburg zur weiteren Be—
orgung zu übersenden. Dergleichen Zusendungen vom Auslande an
as Preußische Ober-Post-Amt in Hamburg müssen frankirt werden.
Has genannte Ober-Post-Amt wird die unverzügliche Weiterspedition
orgen und über die betreffenden Einlagen selbst Notiz führen. Auf
che Weise können auch Feldpost-⸗Briefe ohne nähere Angabe des Be—
nmungsorts mit deklarirtem Werth⸗Inhalt unter und bis 50 Thaler
n Absendern im Auslande an das Preußische Ober⸗Post-Am
Hamburg unter Couvert und mit Werths-Deklaration frankirt über
esen werden; bei solchen Sendungen wird das Ober-Post-Amt ir
amburg dem Absender, wenn derselbe sich nach Namen und Aufent
iltsort genügend bezeichnet, eine Benachrichtigung zugehen lassen, wann
er Gelvbrief von Hamburg per Feldpost weitergesandt worden sei.
Dieselbe Benachrichtigung an den Absender erfolgt, wenn derselbe be
er Zusendung eines gewöhnlichen Feldpost-Briefes durch jene Ver—
nittelung davon Gebrauch macht, die Sendung an das Ober-Post-Am
n Hamburg rekommandirt aufzugeben. Die Feldpost-Briefe selbst kön—
nen nach der Natur des Betriebes nicht rekommandirt werden.
Berlin, den 27. Juni 1864.

Bekanntmachung.

Assifen zu Saarbrücken⸗
Die Eroöffnung der gewöhnlichen Assisen im Bezirk des Königl.
dandgerichts zu Saarbrücken für das III. Quartal 1864 wird hiermit
auf Montag den 26. September IL. J. festgesetzt. und der K—
nigliche Appellations-Gerichts⸗Rath Herr Meurer zum Präsidenten
derselben ernannt.
Gegenwärtige Verordnung soll auf Betreiben des Königl. Herrn
General⸗Prokurators in der gesetzlichen Form bekannt aemacht werden
Coln, den 18. Juni 1864.
Der erste Präsident des Königlichen Rheinischen
Appellations⸗Gerichtshofes,
(gez) Broicher.
Für gleichlautende Ausfertigung:
Der Ober-Sekretair,
Wallraff.

General⸗Post⸗Amt.
Philipsborn.

Bekanntmachung.
Der Herr Minister für Handel, Gewerbe und össentliche Arbeiter
»at bestimmt, daß von jetzi ab bis auf Weiteres auch für solche Berg⸗
iannswohnungen, welche innerhalb eines im Allgemeinen auf 500 Ru
hen anzunehmenden, von der Bergwerks-Direction aber für jede Grube
besonders festzusetzenden Umkreises von den Königlichen Steinkohlen
gruben Gerhard von der Heydt, Duttweiler, Sulzbach.
Altenwald, Friedrichsthal, Reden, König und Heinit
außerhalb der bergmännischen Colonien neu erbaut werden, eben—
falls eine Prämie von 250 300 Thlr. gezahlt werden soll, vorausge
sebt, daß die Bauenden sich im Uebrigen nach den für die Prämien
wilgung bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Große der Häuser
Sicherstellung des Zweckes der Prämie u. s. w. richten.
Die Bergwerks-Direktion wird binnen kürzester Frist für jede der
denanmen Gruhben Uebersichtskarten anfertigen und auf den Schicht

Bekanntmachung.
1) Nikolaus Stehbach, Steinhauer zu Alstingen (Frankreich
2) Philipp Buschbacher,
3) Johann Buschbacher, „ n n J
Jaben sich der wegen Nothzucht, resp. Hülfeleistung dazu, gegen sie ein⸗
zeleiteten Untersuchung durch die Flucht entzogen.
Auf Grund eines durch den Königlichen Untersuchungsrichter hier—
selbst gegen die Vorgenannten erlassenen Vorführungsbefehls ersuche ich
die resp. Behörden, auf dieselben zu vigiliren, sie im Betretunasfalle
zu verhaften und mir vorführen zu lassen.
Saarbrücken, den 28. Juni 1864.
Der Königliche Obervprokurator
ADno

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