Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Erscheint Dinstag, Donnerstag und
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
aͤchsten Rost⸗ Anstalt oder in der Ex⸗
pedition des Blattes zu machen.
Anzeigen portofrei einzureichen.
iserti ons · Gebuͤhren fůr die Garmond⸗
zeile oder deren Raum Pf.

Kreis⸗Platt

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Der Abonnemenib⸗Preis
betraͤgt pro Quartal inel. Stempelstener
und Traͤgerlohn für Saarbrücken und
St. Johann 12 Silbergroschen.
Fuͤr die durch die Post bezogenen Exem
»lare 15 Silbergroschen.

den Kreis Saarbrücken.

B 56.

Donnerstag den 23. Juni

1864.

Einladung zum Abonnement.
Zu dem mit dem 1. Juli c. beginnenden neuen Abonnement des 3. Quartals auf das „amtliche Kreisblatt für den Kreis
Saarbrücken“ beehrt sich die unterzeichnete Expedition mit der Mittheilung ergebenst einzuladen, daß das Kreisblatt auch in dem
hevorstehenden neuen Quartale in der bisherigen Weise unverändert forterscheinen wird.
Saarbrücken, im Juni 1864.

Die Expedition:
Reumann'sche Buchhandlung,
gegenüber dem Haupt⸗Zoll⸗Amte.

Bekanntmachung.
Die vorjährige Haus- und Kirchen-Kollekte zum Besten der vier
unter der Leitung des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums stehen
den Taubstummen-Anstalten der Rheinprovinz hat folgende Reinerträge
geliefert:

Amtliches.

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Von den 17 Ausgeschiedenen sind 2 gestorben — am Nervenfie⸗
ber und an der Bräune —, für 2 wurde ihrer Kränklichkeit wegen die
Rückkehr in ihr elterliches Haus nothwendig und 1erwies sich als
bildungsunfähig; die übrigen 10 haben den ordnungsmäßigen Cursus
durchgemacht und zum Theil sogleich Unterkunft als Handwerkslehrlinge
gefunden.
Hat sich hiernach im Jahre 1863 die Zahl der in den Taubstum⸗
men⸗Anstalten befindlichen Zöglinge gegen das Vorjahr um 4 ver⸗
mehrt, so ist der Wunsch um so gerechtfertigter, daß die Kollekte, wel—
sche, wie vorstehend angegeben, im Jahre 1863 gegen das Vorjahr um
150 Thaler zurücksteht, in diesem Jahre einen um so reichlicheren Er—
trag liefern werde und ergeht an die Bewohner unserer gesegneten
Provinz die dringende Bitte, möglichst allseitig und nach Kräften hier—
zu mitzuwirken.
Coblenz, den 25. Mai 1864.
Der Ober⸗-Präsident der Rheinprovinz.

Indem wir vorstehende Bekanntmachung zur allgemeinen Kennt⸗
niß bringen, sprechen wir die Erwartung aus, daß die Haus-Kollekte
überall von den Ortsbehörden genau nach den Vorschriften (Amts—
—9 No. 12 de 1822) abgehalten werden wird, und zwar so zeitig,
daß die aufgekommenen Beträge bis zum 10. October c. an die Kö—
niglichen Steuerkassen und von diesen bis zum 20. October c. an dit
shiesige Communal-Institutenkasse abgeführt werden können. Die Kreis—
Ertrags-Nachweisungen, bei welchen die in unserer Verfügung vom 6
Juli 1854, J1, 1815, S. 5, ertheilten Vorschriften pünktlich zu beob
achten sind, haben die Königl. Landraths-Aemter bis zum 20. October
einzureichen.
Trier, den 7. Juni 1864.
(Amtsblatt J. 2604. S. 5.) Königl. Regierung.

Bekanntmachung.
Bei den in der Eingabe vom 6. d. M. angeführten Verhältnissen
will ich hierdurch den Termin zur Abhaltung der miitelst meiner Ver
fügung vom 20. März pr. zur Aufbringung der Kosten für den Bar
eines evangelischen Bet⸗ und Schulhauses in Euskirchen bewilligter
evangelischen Haus-Kollekte in der Provinz, bis Ende Auaust d. .
verlängern.
Die Königlichen Regierungen sind hiervon in Kenntniß gesetzt
Coblenz, den 9. Juni 1864.
Der Ober-Präsident der Rheinvrovin:;
An den Herrn Pfarrer Woise Hochehrwürden zu Flammersheinp
            
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