Frscheint Dinstasg, Donnerstag und
konnabend. Bestellungen sind bei der
achsten Post-Anstalt oder in der Ex⸗
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zeile oder deren Raum 9 Pf.
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F J— 3 — betragt pro Quartal incl. Stempelstener
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—* —AM En. gJohann i2 Silbergrofchen.
— 526 —* —— Fuͤr die durch die Post bezogenen CGrem
vlare 15 Silbergroschen.
den Kreis Saarbrücken.
M 47.
Donnerstag den 2. Jun.
1864.
Amtliches.
und zur Vorbeugung von Unglücksfällen in dem ausgedehntesten Um⸗
fange schleunigst zu treffen.
Wir ordnen daher, und zwar auf Grund des 8 11 des Gesetzes
vom 11. März 1850, indem wir gleichzeitig auf die Bestimmungen der
66 93 —104 der Verordnung vom 28. October 1835 (Ges.⸗Samml.
oro 1835, S. 239 u. f.), sowie auf die 68 306 und 307 des Straf—
Besetzbuchs verweisen und den betreffenden Polizeibehörden die strengste
dandhabung anempfehlen, hierdurch an:
8 1. In sämmtlichen Gemeinden der Kreise Saarbrücken und
Saarlouis sind die Hunde auf die Dauer von zwölf Wochen, von
h»eute an gerechnet, einzuhalten; dieselben dürfen nicht anders, als an
einer starken Leine von einem zuverlässigen Begleiter, und mit einem,
vor dem Beißen vollständig sichernden Maulkorbe versehen, ausgeführt
werden.
Bekanntmachung.
Nach den in unserem Amtsblatte de 1863 Seite 153 bekannt
gemachten Ergebnissen der Verwaltung des Schullehrer-Wittwen⸗- und
Waisen-Pensionsfonds pro 1862 verblicb einschließlich der Staats⸗
Papiere und Hypotheken-Obligationen ein Bestand A
doonnnn.é488365 21 3
Im Jahre 18533 sind eingegangen:
Q
a) an Beiträgen der Mitglieder .. 2751 —
b) „Antrittsgeldern ... 772 —
c)„ Zinsen von Kapitalien.. 518 8
d) „ Collectengelder..... 1
e) Insgemein. ... 6
3456 133
Einnahme: 63,822 9 6
8 2. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung ist, sofern
nicht nach anderweiten Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist,
mit einer Geldbuße von wbis 10 Thalern, an deren Stelle im Un—
oermogensfalle eine verhältnißmäßige Gefängnißstrafe tritt, zu ahnden.
8 3. Die herrenlos umherschweifenden Hunde sind zu tödten.
Trier, den 20. Mai 1866..
I. 2247. 8. 5.
Die Ausgabe betrug: A Vα
a) an Pensionen.... 205869 23 4
d) Verwaltungskostin. .11276
c) Insgemein... 310 6
25830 10 4
Es bleibt mithin ein Bestand: T23652
Trier, den 14. Mai 1864.
amtsbl. J. 209. . 8) Königl. Regierung.
Rüönigk. Regierung.
Märkte
n den Ortschaften des Kreises Saarbrücken und der benachbarten
Kreise Saarlouis, Ottweiler und St. Wendel während
des Monats Juni e.
r
Polizei-Berorduung. —
Nach einem Berichte des Konigl. Landraths⸗Amtes zu Saarbrücken
ind in einigen Gemeinden des Kreises Saarbrücken, sowie in den an
en Kreis Saarlouis angrenzenden französischen Distriecten Fälle der
Tollkrankheit unter den Hunden be obachtet, und es ist die sofortige
ödtung der gebissenen Hunde Seitens der Localbehörden angeordnet
orden.
Es erscheint dringend geboten, die sonst erforderlichen polizeilichen
nordnungen zur Verhümmng der Weiterverbreitung der Hundswuth
—
Volks- und landwirthschaftliche Beschreibung der
zum Königreich Dänuemark gehörenden
Insel Seeland. P
Vortrag in der Sitzung des landw. Vereins des Kreises Strehlen,
vom Grafen von der Recke-Volmerstein)
(Fortsetzung und Schluß.)
Schaafheerden von einigen Hundert Slück feinerer Gattung wer⸗
en erst neutrer Zeit auf zwei Gitein neben der Kuhheerde gehalten.
Das gewöhnliche Landschaaf ist ein sehr grob-⸗ und langwolliges, von
Baumholder.
Bous ...
Breungenborn
St. Johann ..
Lebach
Oberkirchen .
Ottweiler ..
Pfeffelbach .. 4.
Sien... 20.,
Tholey... 8.,
St. Wendel.. 2.,
21. Juni Kram⸗ und Viehmarkt.
20 Viehmarkt.
Kram⸗ und Viehmarkt. *
F Tage).
Viehmarkt.
Kram- und Viehmarkt.
Viehmarkt.
Kram⸗ und Viehmarkt.
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Viehmarkt.
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zroßem Körperbau, das immer zwei Lämmer bringt. Solcher Schafe
hält jeder Bauer 15 bis 25 Stück, und auf den größeren Gütern
werden hoͤchstens 120 derselben bloß als Fleischschaafe gehalten. Sie ge⸗
hen ebenfalls den ganzen Sommer Tag und Nacht angebunden auf
der Weide.
Daß bei solcher Wirthschaft, wo der beste, der ganze Sommer⸗
mist der Wirthschaft verloren geht, der Ackerbau nicht in höchster Blü⸗
the sein kann, ist begreiflich, und doch finden wir vortreffliche Saaten
und reiche Erträge, was jedoch in dem an sich kräftigen Boden, dem
zünstigen Klima und ganz besonders in der Fruchtfolge begründet sein