Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

sen Sätze in Anwendung. Für die Luxemburgische Beforderungsstrecke
wischen Wasserbillig und Luremburg werden für alle Militairsendun—
gen ohnr Unterschied, ob an Offiziere, Militairbramte oder Mannschaf.
en der Besatzung und von denselben keine Gebühren weiter in Ansatz
gebrach.
Berlin, den 23. Mai 1864.

General⸗Post⸗Amt.
Philipsborn.

Bekanntmachung.
Unter Hinweis auf die in Nr. 21 des Regierungs-Amtsblatts und
in Nr. 45 und die folgenden Nummern des diesseitigen Kreisblatts
enthaltene Polizeiverordnung der Königl. Regierung vom 20. d. M.
J. 2247. S. V. — die Hundesperre für die Kreise Saarbrücken und
Saarlouis auf die Dauer pon 12 Wochen betr. — werden die Herren
Bürgermeister des diesseitigen Kreises hierdurch ersucht, die vorerwähnte
Verordnung in allen Gemeinden Ihret resp. Amtsbezirke vorschrifts—
näßig zu publiziren und sämurtliche Polizei-Officianten anzuweisen,
jede Zuwiderhandlung gegen den Paragraphen 1 derselben protokolla—
risch zu verfolgen.

Volks- und landwirthschaftliche Beschreibung der
zum Königreich Däuemark gehörenden
Insel Seeland.

Vortrag in der Sitzung des landw. Vereins des Kreises Sirchlen,
vom Grafen von der Recke⸗Volmerstein)
(Fortsetzung)
Verheirathetes Gesinde gibt es in Setland nicht, und darum auch
piel weniger Armuth, weshalb alle die Noth wegen Ortsangehörigkeit
und Armenpflege unbekannt ist. Jeder Landwirth hält die für seine
Wirthschaft nöthige Anzahl Knechte und gibt dann alle Erntearbeiten
den sogenannten Hausmännern und ländlichen Handwerkern, die für
diese Zeit ihr Handwerk ruhen lassen, in Accord. Diese Hausmänner
haben, wie bemerkt, von dem Gutsherrn gehörige kleine Besitzungen
in lebenslänglicher Pacht und helfen sich dann untereinander, so daß
auch ihre eigene Ernte unter der Accordarbeit nicht leidet. Ueberhaupi
lebt die ländliche Bevölkerung sehr friedlich, und zwischen ihr und ihren
Gutsherren herrscht noch das alte glückliche patriarchalische Verhältniß.
An Familienfesten der Gutsherrschaft betheiligen sich gewöhnlich die
bäuerlichen Gutsinsassen auf irgend eine selbsterdachte Weise. So über—
raschten sie bei einem Hochzeitsfeste, dem ich beiwohnte, am Hochzeits⸗
morgen die Braut durch das Geschenk eines prachtvoll gearbeiteten
silbernen Tafelaufsatzes, der gewiß 300 Thaler gekostet hatte. Eine
Deputation von 6 Bauern überreichte dies im Namen von 120 Bau
ern der Grafschaft. Diese 6 Bauern wurden zur Hochzeitstafel gela
den, wobei denn einer derseben in wohlgeordneter Rede Namens feiner
Genossen einen Trinkspruch auf das Wohlergehen des Brautpaares
 ausbrachte, und nach dem Mahle erschienen die Töchter
der Bauern in ihrem Festschmuck, überreichten der Braut ein gedrucktes
Bedicht, was eine von ihnen gedichtet hatte, und was dann alle san⸗
gzen. Dagegen gab ihnen der Gutsherr nachher ein prächtiges Fest,
wo unter Zelten am Büffet und Ball bis tief in die Nacht hinein,
bei schöner Beleuchtung des Parks gegen 2000 Theilnehmer sich in
iittiger Ordnung köstlich amüsirten, und wobei Liebe und Frohsinn Alles
beseelte. — Auf einem andern Gute sah ich ein schönes, in Sandstein
sunstvoll ausgeführtes Denkmal, das die Bauern ihrem im vorigen
Herbst verstorbenen Gutsherrn, mit Erlaubniß des Sohnes, im Park
des Gutes gesetzt hatten.
Wenn man die breiten, langen, von Feldsteinen trocken zusammen⸗
gesetzten Mauern sieht, mit denen Felder und Wälder eingehegt sind
und sich denkt, daß diese Steine alle auf den Feldern umhergeleger

Bei der Thatsache, daß namentlich in den Bürgermeistereien R
veiler, Volklingen and Gersweiler bereits mehrere tollkran
oder der Tollwuth dringend verdächtige Hunde zum Vorschein gekyn
nen, und Menschen und Thiere gebissen worden sind, gewärtige
daß die vorstehend erlassenen Anordnungen zur Verhütung der Wein
verbreinung der Hundswuth und zur Vorbeugung von ferneren
zlücksfällen Seitens der betheiligten Kreis-Eingesessenen auf das Pun
ichste beachtet, und durch das Polizeiversonal mit allem Nachdruͤd
handhabt werden.
Namentlich ist der 8 3 der citirten Verordnung, wornach die
renlos umherschweifenden Hunde getödtet werden sollen, unnachsiqu
zur Durchsührung zu bringen.
Schließlich wird mit Bezug auf 81 der Verordnung darauf m
merksam gemacht, daß Probe⸗Exemplare zu Maulkorben zufolge Mi
theilung der Königl. Regierung in der Handlung von Carl Hein
zu Trier (Brodstraße) zu haben sind. Neuerdings eintretende a
der Hundswuth sind mir unverzüglich zur Anzeige zu bringen.
Saarbrücken, den 27. Mai 1864.
Der Königl. Landrath,
v. Gärtner.

3

An
aͤmmtliche Herren Buͤrgermeister
des Kreises. J
Nr. 28209

— — —

haben und erst entfernt werden mußten, ehe ein Ackerbau beginut
konnte, dann muß man sich über den beharrlichen Fleiß der fruͤhem —
Bewohner wundern und freuen. Man sagt, dieser Fleiß habe mude —
steigenden Wohlhabenheit der Bewohner eiwas nachgelassen. Nuch de
inbenutzt liegendes Fledchen und manch schlecht cultivirter Acker zeage
allerdings dafür, obgleich ich doch eigentlich nirgends müssige vur
ind Bummler gesehen habe, mir im Gegentheil oft über Land gehemn d.
»der auf einem Wagen fahrende Bauernfrauen strickend begegnet sind en
Tage⸗ und Gesindelohn steht sehr hoch und betrügt für den
vöhnlichen Tagelohner im Winter 10 Sgr., im Sommer bei Bier ur
Butterbrod 15 bis 16 Sgt. Die Mägde erhalten 27 Thlr., die Knee
15 Thit. nach unserem Gelde. Die Beköstigung des Gesindes
eine sehr reichliche, bei der das selbstbereitete Bier eine Rolle spu
ndem ihnen solches täglich verabreicht wird. Karltoffeln werden n
so viel und ausschließlich grnossen als in Schlesien, sondern mehr H
enfrüchte und Mehlspeisen.

in
Das dänische Landpferd zeichnet sich weniger durch edle Formu Er
als durch breite Brust und starken Knochenbau aus und läßt sich du vo
an sofort ein tüchtiges Arbeitspferd erkennen. Von Veredelung die
Race ist im Allgemeinen nicht viel wahrzunehmen, denn die häufig a oct
den Müutern auf der Weide befindlichen Fohlen sind diesen sehr ät
ich. Da Rindvieh nirgends zum Zuge verwendet wird, so ist
pferdezucht cine viel stärkere als bei uns, und müßte eine noch?
tärkere sein, wenn die allgemein übliche Fruchtfolge, die ich gleich
yer beschreiben werde, nicht die Arbeit sehr verringerte und vertheir
Das Rindvieh ist mit geringer Ausnahme eine wenig vendehe
othe Landrace, kurzbeinig und nicht sehr groß, deren Milchergiehiht
iber der „schwarzen Jetle“ des Dominium Mettkau lange nicht gh
'ommt. Jedoch ist die Milchwirthschaft, und davon die Bereitung!
Butter und Käse, im Allgemeinen der Hauptwirthschaftszweig.
pächter des Gutes, bei dem ich mich aufhielt, hatte 190 Stück Mig
ühe, deren Winterquartier ein prächtiger Stall war, dessen Anba
7,000 Thlr. gekostet hatte und in dem es an keinem nühzlichen un
die Pflege und Gesundheit der Thiere bezweckenden Erfordernisse fehl
Das Winterfutter besteht nur aus Heu und Tränke, bei denen Sqht
und Oelkuchen eine Hauptrolle spielen. Vom 20. Mai bis 20.
ber geht das Vieh Tag und Nacht auf der Weide. Rur wenn
Octobernächte schon anfangen Reif zu bringen, wird das Vieh Anm
hereingenommen. Es findet also keine Stallfütterung staitt. Die 5
verden zweimal täglich auf der Weide gemolken, und wird die N
n großen Fässern nach Hause gefahren und dort sofort in ilache

bi
            
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