Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

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den Kreis Saarbrücken.

M AI.

Donnerstag den 19. Mai

1864.

Amtliches.

Aus diesem Bestande sind die in Anspruch genommenen Unter—
stützungen für Schäden aus dem Jahre 1863, insoweit deren Bewilli⸗
gung nöthig und zulässig erschien, nach dem Jahres-Kassen⸗Abschlusse
pro 1863 bereits gewährt worden.
Trier, den 2. Mai 1864.
Amtsbl. II. 2712.)

Zekanntmachung ·
In Gemäßheit der Vorschrift in 8 48 des Grundsteuer⸗-Gesetzes
om 21. Januar 1839 bringen wir nachstehend die Uebersicht über die
Zerwendung des Grundsteuer-Deckungsfonds für das Jahr 1863 zur
fentlichen Kenntniß.
A. Einnahme.
Bestand aus 1862 einschl. der bei der Preuß. Bank verzinslich an⸗
gelegten 758500 Thlr....11,074 Thl. 7Sg. 6Pf.
Aufkommen nach der Veranlagung pro 1863 4,837, 17, 34
Zinsen von den bei der Preuß. Bank depo⸗
nirten 7,500 Thl. à 2/2 050 und zwar:
1) von 5000 Thlr. für die Zeit vom 23.
April 1862 bis dahin 1863
125 Thl. — Sg.

Königl. Regierung.

Bekanntmachung.

]

Unter Bezugnahme auf unsere Cirkular⸗Verfügung vom 26. April
d. J. J. No. 400. S. 4. setzen wir das Königliche Landrathsamt hier⸗
durch in Kenntniß, daß der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz
mittelst Erlaß vom 27. v. M. No. 3292. den Endtermin, bis zu wel⸗
chem die der „Rheinischen Stiftung für Preußens Krieger“ bewilligte
Collekte durch Deputirte abzuhalten ist, für unsern Verwaltungsbezirk
auf den 1. October d. J. anderweit festgesetzt hat.
Trier, den 10. Mai 1864.
Königl. Regierung, Abtheilung des Innern,
v. Gaͤrtner.

b) von 1000 Thlr. für die
Zeit vom 17. Mai
1862 bis dahin 18683
c) von 1500 Thlr. für
die Zeit vom 28. Mai
1862 bis dahin 1863

25

25
AiIBSS iö —-,
Summa 16,000,, 9 0,
B. Ausgabe.
Grundsteuer⸗Ausfälle wegen Armuth der
Debenten (unbeibringliche Quoten) ..
2) Grundsteuer⸗-Nachlässe wegen:
ꝛ) Uebergangssteuerpflichtiger Grundstücke in
die Kategorie der steuerfreien
— Thl. 12Sg. 1Pf.
o) Abbruchs- resp.
Nichtbenutzung
von Gebäuden t4, 29
Brandunglücks und
Hagelschadens ..57
Untergangs von
steuerpflichtigen
Grundstücken

27

An
mmiliche Königl. Landraths-Aemter
und das Buͤrgermeister-Amt hier.
IL. 455. 8. 4)]

Abdruck erhalten die Herren Bürgermeister und Ortsvorstände des
Kreises mit Bezug auf die Bekannimachung vom 3. d. M. in No. 36
des Kreisblatts zur gefälligen Beachtung.
Saarbrücken, den 17. Mai 1864.

Ar. 2739.)

Der Königliche Landrath,
v. Gaärtner.

Bekauntmachung.

Nachdem zufolge der mir zugegangenen Reg.-Verfügung vom 4.
d. M. II. 3231. die Veranlagung der durch das Gesetz vom 21. Mai
1861 eingeführten Gebäudesteuer im diesseitigen Regierungsbezirke
nahezu vollendet ist, mache ich die betheiligten Interessenten des dies—
seitigen Kreises darauf aufmerksam:
1) daß etwaige Reclamationen gegen die Einschätzung der Gebäude
binnen 4 Wochen präclusivischer Frist, vom Tage der Aushändi—
gung des Auszuges der Veranlagungs-Nachweisung an den
betr. Hausbesitzer ab gerechnet, bei dem unterzeichneten Königl.
Landrath, als Ausführungs-Commissar der Gebäudesteuer-Ver—
anlagung, anzubringen, sowie
daß die durch Untersuchung unbegründeter Reclamationen
entstandenen Kosten von dem betr. Reclamanten zu erstatten sind.
Saarbrücken, den 11. Mai 1864.
Der Königl. Landrath,
v. Gärtner.

10, 11,

Unterstützungen wegen Beschädigung von Ge⸗
däuden durch Brand ꝛc. und wegen Ver—
ustes von Vieh und sonstigen Inventarien⸗
dücken der Landwirthschaft..4185
Unterstützungen und Belohnungen für Steuer—
boten. 44181 4
Druckformulare zu Unterstützungs-Nachwei⸗
sungen aus dem Dedungsfonds x. c. 6
Summa der Ausgabe. 4673 , 19, 0,
Die Einnahme bexägt. 16,000 824
Mühin bleibt Bestand. 11,428 , 20 —,

toa 39,
            
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