Bekauntmachung.
Nachdem zufolge der mir zugegangenen Reg.-Verfügung vom 4.
d. M. II. 3231. die Veranlagung der durch das Gesetz vom 21. Mai
1861 eingeführten Gebäudesteuer im diesseitigen Regierungsbezirke
nahezu vollendet ist, mache ich die betheiligten Interessenten des dies⸗
seitigen Kreises darauf aufmerksam:
daß etwaige Reclamationen gegen die Einschätzung der Gebäude
binnen 4 Wochen präelusivischer Frist, vom Tage der Aushän di⸗
zung des Auszuges der Veranlagungs-Nachweisung an den
betr. Hausbesitzer ab gerechnet, bei dem unterzeichneten Königl.
dandrath, als Ausführungs-Commissar der Gebäudesteuer⸗-Ver⸗
anlagung, anzubringen, sowie
daß die durch Untersuchung unbegründeter Recla mationen
entstandenen Kosten von dem betr. Reclamanten zu ersiatten sind.
Saarbrücken, den 11. Mai 1864.
Der Königl. Landrath,
v. Gaärtner.
Bekanntmachung.
Durch Erlaß des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffent⸗—
liche Arbeiten vom 4. d. M. sind für das laufende Jahr wiederum zwe
Reise-Stipendien von je 200 Thalern und ein drittes von 100 Tha—
lern zur Auszahlung an diejenigen Bewerber bestimmt worden, welche
die besten Ausarbeitungen über Gegenstände der Berg⸗-, Hütten- und
Salinen⸗Technik oder der dazu gehbrigen Zweige des Maschinenwesens
inliefern werden.
An dieser Concurrenz können alle Diejenigen sich betheiligen, welcht
im Studienjahre 1863 —64 mindestens während eines Semesters Vor⸗
esungen und Uebungen an der Königlichen Berg-Academie beigewohnt
haben. Die Wahl der Themata bleibt den Concurrenten freigestellt
jedoch werden neben den, eine bestimmte Aufgabe behandelnden Aus⸗
arbeitungen auch Reiseberichte zugelassen. Den Stipendiaten liegt die
Verpflichtung ob, über die demnächst auszuführenden Reisen Berichte
einzusenden, welche ebenso wie die Arbeiten der Bewerber, der Berg—
Academie zur Benutzung, und wenn sie geeignet befunden werden, zur
Veröffentlichung durch die Zeitschrift für das Berg⸗, Hütten- und Sa—
inen⸗Wesen anheimfallen.
Die Concurrenz⸗Arbeiten sind mit einer Chiffre oder einem Motto
zu versehen und unter Beifügung eines entsprechend bezeichneten, den
Namen und Aufenthalt des Verfassers, so wie den Nachweis über
Besuch der Academie enthaltenden versiegelten Couverts, bis zum t.*
zember d. J. an die Direction der Königlichen Berg⸗Academie, Lind,
traße Nr. A hierselbst, portofrei einzureichen.
Berlin, den 6. Mai 1864.
Lottner,
Bergrath.
Tandwirthschaftlicher Perein.
Nach einem eingetroffenen Schreiben von Dr. Schneider
Worms ist derselbe in Folge eines plötzlich eingetretenen Todesfal
n seiner Familie verhindert, seine Thätigkeit dem hiesigen Kreise
der Zeit vom 15.-22. d. Mts. zu widmen.
Die in der Bekanntmachung vom 4. Mai c. angekündigten öfer
lichen Vorträge über landwirthschaftliche Gegenstände zu St. John
Fechingen, Saarbrücken und Heusweiler, werden daher ausfallen u
vird weitere Bekanntmachung darüber erfolgen, wann dieselben *
inden werden.
St. Johann, den 12. Mai 1864.
Der Director der Local-Abtheilung Saarbrücken
G. Bruch.
Bekanntmachung.
Durch die im Herbste d. J. stattfindende Verstärkung der Unt
offizierschulen zu Potsdam und Jülich können noch jun—
Leute im Alter von 17 bis 19 Jahren in dieselben e
gestellt werden. Die Schulen haben den Zweck, Unteroffiziere für
Jufanterie des stehenden Heeres auszubilden. Bewerbungslustige
diesseitigen Kreises wollen sich dieserhalb mit dem Unterzeichneten.
velcher im Besitz der Annahmebedingungen und gern bereit ist,
Auskunft zu ertheilen — in Verbindung setzen.
Die Anmeldungen können bis zum 1. September d. J. erfolge—
Schließlich wird bemerkt, daß die hier in der Provinz gebor—
Leute die Aussicht haben, bei guter Führung, wenn irgend mög
den Rheinischen resp. Westphälischen Truppentheilen überwiesen zu
den. Saarbrücken, den 8. April 1864.
Totzke,
Bez.-⸗Feldwebel.
—Eüüü————“— —
Lehren und Ansichten über die Landwirthschaft
schon vor Christi Geburt.
Zu allen Zeiten und in allen Ländern, welche die Geschichte nur
aufzuweisen hat, wurde der Landwirthschaft, dem Ackerbau, von den
aufgeklärtesten Regierungen der größte Schutz und die weitmöglichste
Unterstützung immer zugetheilt. Die geistreichsten sowie die berühmtesten
Männer haben von jeher, weit entfernt, diesen Stand, diese Beschäfti—
zung gering zu schätzen, es nicht unter ihrer Würde gehalten, sich die—
sem Studium zu widmen und demselben ihre ernstesten Betrachtungen
ind Forschungen angedeihen zu lassen.
Schwer würde es vielleicht sein, in unsern Werken über Land⸗
virthschaft weisere Lehren, richtigere Aufschlüsse und bessere Anempfeh⸗
ungen selbst noch für unsern jetzigen Stand der Landwirthschaft zu
inden, als diejenigen sind, welche die Lehren des Sokrates und die
Bücher über Ockonomie von Xenophon, beide griechische Philosophen,
uns schon ungefähr 450 Jahre vor Christi Geburt besagen, so wie die
Schriften des Karthageners Mago selbst 825 Jahre vor Chr. und die
römischen Schriftsteller Cato, Virgil, Varro, Cicero, Palladius, Colu⸗
mella, Plinius ꝛc. später noch ergänzten. Lehrte uns Cato z. B. nicht
schon, was hundertfältig seit jener Zeit und noch täglich in unsern
sandwirthschaftlichen Lehrbüchern als Haupigrundsatz aufgestellt und wie
derholt wurde, nämlich, daß das erste Prinzip einer intensiven C
sei, gut zu ackern, das zweite, nochmals gut zu ackern, und das du
zut zu düngen.
Die Hauptlehren dieser Zeit, natürlich nicht in geordneter,
usprechender Weise gegeben, enthalten indessen schon vollständige Le
aber die Pflichten des Vorstehers einer landwirthschaftlichen Wirths
Unterschied des Stadt- und Landlebens, indem, wer Ackerbau tre
volle, die Sitten der Städter vermeiden und kein Haus in der S
besitzen dürfe, oder Verbot, keinen Landbesitz anzukaufen und zu pfle
Ankauf von Grundbesitz, Eintheilung und Begrenzung desselben,
achtung, doch nicht mehr Land anzuschaffen, als man nachhaltie
virthschaften könne, Auf- und Einrichtung der landwirthschaftlichen
bäude, Behandlung und Vermehrung des Düngers, Anlegung
pflege der Obst- und Weinpflanzungen, vortheilhafter Anbau von
erpflanzen und das Trocknen und Auf bewahren derselben, um
Janze Jahr hindurch genügende und gute Nahrungsmittel für d
Jaltenden Thiere zu haben, Beizen, Imprägnation des Samens,
aipulationen der Beackerung, Bewässerung und Entwässerung des
dens und Angaben, das Verhältniß des Viehstandes zum Acke
ind Auswahl desselben nach Farbe betreffend. Aber auch über Fi
olge haben wir schon Mitheilungen, — daß die Brache durchaus
iberall nothwendig sei, indem der Acker ermüdet, wie die Thiere
Nuhe bedürfen, nannte Columella schon entschieden einen Irrthum.