xrscheint Dinstag, Donnerstag und
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XBAVF M J St. Johann 12 Silbergroschen.
———6 —2* Fuͤr die durch die Post bezogenen Greu
vlare 15 Silbergaroschen.
⸗
den Kreis Saarbrücken.
M 40.
Dinstag den 17. Mai
1864.
Kronprinz⸗Stiftung.
Seine Königliche Hoheit der Kronprinz haben allergnädigst geruht, am Geburtstage Seiner Majestät des Königs eine Stiftung
für die mittellosen Hinterbliebenen der, in dem diesjährigen dänischen Kriege Gefallenen, sowie für die erwerbsunfähig
deimkehrenden
ns Leben zu rufen. Nachdem dieselbe unter dem Namen
„Kronprinz-Stiftung“
pie landesherrliche Bestätigung Seiner Majestät des Königs erlangt, haben Seine Koönigl. Hoheit unterm 18. April d. J. einen Aufruf zur
Theilnahme an derselben erlassen.
Soweit dieser Aufruf an Stadt- und Landgemeinden und an Körlperschaften gerichtet ist, dürfen wir vertrauen, daß Seitens der Behör⸗
»en erforderlichen Falles die geeignete Anregung erfolgen wird.
Der Aufruf geht aber an Alle, die es können, zu geben.
Die Unterzeichneten, durchdrungen von dem mildthätigen Sinne der Bewohner des Kreises Saarbrücken, hegen die feste Ueberzeu—
eugung, daß dieser Aufruf unsers hohen Thronfolgers diejenige theilnehmende Aufnahme finden wird, welche die freudige Hingebung Aller⸗
öchst Seiner braven Waffengefährten verdient.
Um die Anerbietungen der Wohlthäter des Kreises mit der Stiftung zu vermitteln, haben sich die Unterzeichneten zu einem Comité ver⸗
einigt, welches sich die Aufgabe gestellt hat, die eingehenden Geldgeschenke in Empfang zu nehmen und an die Stiftung abzuliefern.
Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden bitten wir, für ihre Verwaltungsbezirke die Förderung der Angelegenheit in die Hand zu
iehmen, und die eingehenden Geldbeträge dem mitunterzeichneten Landrathe einzusenden.
Für die beiden Städte Saarbrücken und St. Joh ann sind die Unterzeichneten bereit, Geldspenden in Empfang zu nehmen, und
»emerken wir, daß außerdem auf dem hiesigen Landrathsamte, sowie auf den Bürgermeisterei-Aemtern zu Saarbrücken und St. Johann
listen zum Einzeichnen offen gelegt sind, und daselbst stets Beiträge angenommen werden.
Saarbrücken, den 9. Mai 1864.
v. Ammon, Fr. Braun, v. Gaertuer, C. Karcher, Printz,
Konigl. Oberprokurator. Bürgermeist.Beigeordneter. Königl. Landrath. Bürgermeister. Dechant.
e. H. Roechling, Schirmer, Schmidborn, Dr. Schmidborn. L. Wagner,
dreisdeputirter. Superintendent. Kommerzienrath u. Bürgermeister. Bürgermeister a. D
Amtliches.
1Rheinprovinz durch Deputirte der Gemeinde bis Ende dieses Jahres
gestattet worden. Die Kreis- und Lokalbehörden werden demnach hier—
durch angewiesen, den Deputirten, welche sich als solche legitimiren.
Beistand zu leisten.
Trier, den 30. April 1864.
Amtsbl. J. 1961. 8. 53.)
Personal-Chronik.
Die Lehrexin Margaretha Heiser zu Itzbach, Kreis Saarlouis, ist in ihrer bis⸗
erigen Eigenschaft an die Mädchenschule zu Cöln, Kreis Saarbrücken, berufen wor⸗
en.
Die commissarische Lehrerin Theresia Wehr zu Cöln, Kreis Saarbrücken, ist in
leicher Eigenschaft an die Mädchenschule zu Ißbach, Kreis Saarlouis, berufen wor—
en.
Königl. Regierung.
Bekanntmachung.
Die bisherigen Landzeriches-Auskultatoren Moritz Sperling aus Soutyhof
dreis Saarlouis, und Ernst Birck aus Cöln sind am 9. 1. M. zu Regierungs-Re—
erendaren bei der hiesigen Königl. Negierung ernannt worden.
Durch Erlaß des Herrn Ober⸗-Präsidenten der Rhein-Provinz vom
25. d. M. No. 3194 ist der Termin zur Abhaltung der der Diakonissen—
Anstalt zu Kaiserswerih während der Monate Mai und Juni in der
Rhein⸗Provinz bewilligten alljährlichen evangelischen Haus-Collecte für
Edas laufende Jahr ausnahmsweise bis Mitte Julisc. verlängert
Bekanntmachung. worden, was hiermit unter Bezugnahme auf unsere Amtsblatt-Bekannt—
machung vom 6. d. M. ad No. 1576 J. S. 5 zur Kenntnißnahme der
wvangelischen Glaubensgenossen gebracht wird.
Trier, den 30. April 1864.
Amtsbl. l. 1935. 8. 3.
Durch Verfügung des Herrn Ober-Präsidenten der Rheinprovinz
'om 25. d. M. No. 3210 ist zur Aufbringung der Kosten für den
seubau einer katholischen Kirche zu Rohren, Kreises Montjoie, die
Abhaltung einer Haus-Collekte bei den katholischen Einwohnern der
Königl. Regierung.