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den Kreis Saarbrücken.
39.
Sonnabend den 14. Mai
1864.
—
Amtliches.
Verordnung
»m 25. April 1864 — betreffend die zeitweise Herab⸗
etzung der Hafenabgaben für ausländische Schiffe.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koönig von Preu—
zen ꝛc.
xdnen auf Grund des Artikels 63 der Verfassungs⸗Urkunde vom
Januar 1880, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums,
folgt:
Die in der Kabinets-Ordre vom 20. Juni 1822 wegen Beforde⸗
Jder inländischen Rhederei (Ges.⸗Samml. S. 177) unter Nr. 2
geordnete Erhöhung der Hafenabgaben von ausländischen, beladen
q und ausgehenden Schifsen — das sogenannte extraordinaire Flag⸗
Angeld — miit vom heutigen Tage ab auf die Dauer von sechs Mo
ten außer Kraft.
Schisse, welche innerhalb des sechsmonatlichen Zeitraums in einen
eußischen Hafen eingelaufen sind, werden von dieser Erhöhung auch
ann nicht betroffen, wenn sie denselben erst nach Ablauf jenes Zeit⸗
aums verlassen.
Gegeben Berlin, den 25. April 1864.
(L.S. Wilhelm.
zgez. von Bismarck. von Bodelschwingh. von Roon.
Braf von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe.
Graf zu Eulenburg.
Bekauntmachung.
Nachdem zufolge der mir zugegangenen Reg.-Verfuͤgung vom 4.
M. U. 5231. die Veranlagung der durch das Gesetz vom 21. Mai
361 eingeführten Gebäudesteuer im diesseitigen Regierungsbezirke
ahezu vollendet ist mache ich die betheiligten Interessenten des dies—
itigen Kreises darguf aufmerksam:
) daß ewaige Reclamationen gegen die Einschätzung der Gebäude
binnen 4 Wochen präclusivischer Frist, vom Tage der Aushändi—
zung des Auszuges der Veranlagungs-Nachweisung an den
hetr. Hausbesitzer ab gerechnet, bei dem unterzeichneten Konigl.
dandrath, als Ausführungs-Commissar der Gebäudesteuer-Ver—
anlagung, anzubringen, sowie
N daß die durch Untersuchung unbegründeter Reclamationen
entstandenen Kosten von dem betr. Reclamanten zu erstatten sind.
Saarbrücken, den 11. Mai 1864.
Der Königl. Landrath,
v. Gärtner.
Bekanntmachung.
vön der Nacht vom 25. zum 26. April eurr. wurden aus einen
eshlosenen Magazine zu Altenwald mittell Einbruchs und Einstei—
ens foigende Geaenstände gestohlen:
1) circa 20 Pfd. rohes Hänfengarn;
2) mehrere Kaffeekannen von Blech;
3) mehrere Wasserschöpfer von Weißblech;
h) ein großer Kochtopf von Weißblech.
Ich ersuche Jedermann, der über den Verbleib dieser Gegenstände
oder über den Dieb Auskunft geben kann, dies mir oder der nächsten
Polizeibchörde anzuzeigen.
Saarbrücken, den 8. Mai 1864.
Der Königliche Oberprokurator,
v. Ammon.
Bekanntmachung.
Am 30. April curr. wurde aus einem bewohnten Hause zu Saar⸗
zrücken eine silberne Cylinderuhr von mittlerer Größe, mit weißem
Zifferblatte, deutschen Zahlen, Sckundenzeigern und stählernen Zeigern
zestohlen. An der Uhr befand sich eine dünne vergoldete Kette und
ein Uhrenschlüssel.
Der Verdacht dieses Diebstahls fällt auf einen Mann von mitt—⸗
lerer Größe, circa 22 Jahre alt, untersetzt, mit einem runden frischen
Besichte, schwarzen Haaren, einem kleinen Schnurr⸗ und Knebelbärtchen.
Ich ersuche Jedermann, der über den Verbleib der Uhr oder über
den Dieb Auskunft geben kann, dies mir oder der nächsten Polizei—
»ehörde anzuzeigen.
Saarbrücken, den 9. Mai 1864.
Der Königliche Oberprokurator,
v. Ammon.
Bekanntmachung.
Am Abend des 4. d. M. wurde zu Homburg-Bas, Frankreich,
ein neugeborenes Kind weiblichen Geschlechtes ausgesetzt. Dasselbe
rar in einen alten Rock von weißem Flanell eingewickelt und hatte
zinen s. g. Lutscher im Munde.
In Folge einer Requisition der Kaiserl. Französischen Procuratur
zu Saarg emünd vom 8. d. M. bringe ich dies zur öffentlichen Kennt—
niß und ersuche Jedermann, der über die Mutter des Kindes oder die
Person, welche dasselbe ausgesetzt hat, Auskunft geben kann, dies mir
oder der nächsten Polizeibehörde schleunigst anzuzeigen.
Saarbrücken, den 10. Mai 1864.
Der Konigliche Oberprokurator,
v. Ammon.
Bekanntmachung.
Zufolge höherer Verfügung findet die dies jährige Uebung der
tandwehr-Infanterie vom 6 bis 19. Juni Stattz; zu der—
elben werden herangezogen die sämmtlichen Mannschaften vom 3. bis
incl. 7. Jahrgange des J. Aufgebots, welches hiermit bekannt gemacht
vird.
Saarbrücken, den 9. Mai 1864.
Totzke.
Bezirksfeldwebel.