Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

Erscheint Dinstas, Donnerstag vnd
Sonnabend. Bestellungen sind bei der
zaͤchsten Post⸗Anstalt oder in der Ex⸗
vedition des Blattes zu machen.
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insertions-Gebüͤhren für die Garmond—
zeile oder deren Raum 9 Pf.

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St. Johann 12 Silbergroschen.
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plare 15 Silbergroschen.

den Kreis Saarbrücken.

M 4.

Dinstag den 23. Februar

1864.

Amtliches.

Dekanntmachung.
Unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Königl. GestüßVer⸗
valtung zu Schloß Wickrath vom 14. v. Mts. — Amtsblatt Nr. 3,
S. 13 — werden die Pferdezüchter des hiefigen Kreises hierdurch be—
nachrichtigt, daß die bezeichneten 2 Hengste des Königl. Landgestüts
am 12. d. Mts. in Heusweiler eingetroffen und wie in den Vorjahren,
bei dem Gastwirthe Herrn Wilhelm Schwartz dortselbst unterge⸗
bracht sind.
Indem ich im Interesse der Pferdezucht des Kreises den Wunsch
ausspreche, daß der Beschäl-Station auch in diesem Jahre Seitens der
Pferdesitzer die ausgedehnteste Theilnahme zugewendet werden möge,
bemerke ich schließlich, daß sich die Deckkosten per Stute auf 2 Thlr.
7 Sgr. 6 Pf. belaufen, wovon der Betrag von 1 Thlr. — jedoch nur
für die Pferdebesitzer des diesseitigen Kreises — auf die Kasse des
hiesigen landwirthschaftlichen Vereins übernommen werden wird.
Saarbrücken, den 15. Februar 1864.
Der Königl. Landrath,
v. Gärtner.

Bekanntmachung.
Die Koönigl. Departements-Ersatz⸗Commission wird am 27. und
29. d. Mts. im Saale des Herrn Kafseewirths Plager hierselbst zu⸗
ammentreten und ihre Operationen in nachstehender Weise vornehmen:
1) Am Sonnabend den 27. d. Mts, Morgens 7 Uhr, Musterung
der von der Kreis-Ersatz⸗-Commission:
a. als dauernd unbrauchbar,
h. im 3. Concurrenzjahre wegen Mindermaß, Kleinheit und zeitiger
Unbrauchbarkeit zur Ersatz-Reserve, und
im 3. Concurrenzjahre zum Train desigtirten Militärpflichtigen.
Ferner, Musterung
der vorschriftsmäßig gelernten Jäger,
der vor der Kreis-Ersatz-Commission nicht erschienenen Militär—
pflichtigen,
der vorzugsweise Einzustellenden,
z. der primo loco rangirenden Militärpflichtigen des Jahrgangs 1842.
2) Am Montag den 29. Februar c. Morgens 7 Uhr, Musterung
a. der primo loco rangirenden Militärpflichtigen des Jahrgangs 1848.
d. der im laufenden Jahre zur Loosung Zugelassenen,
c. der Disponibeln der früheren Jahrgänge,
4. der von den Truppentheilen vor beendiater Dienstzeit entlassenen
Soldaten,
der Seitens der Truppentheile als unbrauchbar zurückgewiesenen
einjährigen Freiwilligen.
Ich ersuche die betr. Militärpflichtigen, welchen noch besondere
Vorladungen zugehen werden, genau zur bestimmten Stunde am er—
wähnten Gestellungs-Orte, sauber gewaschen und mit reiner Bekleidung
versehen, vor der Konigl. Departements-Ersatz⸗Commission zur Muste⸗
rung zu erscheinen, indem die zu spät sich Gestellenden unnachsichtlich
zur Strafe herangezogen werden.
Ferner mache ich darauf aufmerksam, daß in dem Falle, wo we⸗
gen häuslicher und gewerblicher Verhältnisse eine zeitweise Zurückstel⸗
lung oder gänzliche Befreiung vom Militärdienste begründet werden
soll, die Väter derjenigen Miliärpflichtigen, welche wegen angeblicher
Arbeitsunfähigkeit auf Zurückstellung oder Befreiung ihrer dienstpflich—
ligen Söhne antragen wollen, persönlich erscheinen müssen, damit deren
Arbeitsunfähigkeit durch die Commission festgestellt werden kann.
Ebenso müssen die im Hause der Eltern befindlichen Söhne über
16 Jahre, sowie die eingeheiratheten Schwiegersöhne sich in diesem
Falle vor der Departements-Ersatz-Commission gestellen, wobei ich
noch besonders bemerke, daß solche Reclamations-Anträge, welche der
Kreis⸗Ersatz⸗ Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorge—
legen haben, von der Departements-Ersatz-Commission in der Regel gar
nicht in Erwägung gezogen, sondern zurückgewiesen werden, sofern die
Veranlassung zur Reclamation nicht etwa nach beendigtem Kreis-Ersatz—
Geschäfte entstanden sein sollte.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, diese Bekanntmachung meh—
rere Male in sämmtlichen Gemeinden Ihres Verwaltungs-Bezirks pu—
bliciren zu lassen.
Saarbrücken, den 10. Februar 1864.
Der Rönigliche Tandrath,
vV. Eaertner.

Bekauntmachung.
In dem Postverkehr mit den im Herzogthum Schleswig befind⸗
ichen Preußischen Truppen werden vermittelst der Feldpost und frei
oon Porto befördert:
gewöhnliche Briefe und
Geldbriefe mit declarirten Einlagen bis 50 Thlr. einschließlich.
Die Adresse muß den Vermerk: „Feldpostbrief“ tragen und bei
Sendungen an Militairs und Militairbeamte genau angeben, zu
velchem Regimente, welchem Bataillon, welcher Compagnie (oder son—
zigem Truppentheile) der Empfänger gehört, welchen Grad und Cha⸗
cakter oder welches Amt bei der Militair-Verwaltung derselbe hat.
Ein Bestimmungsort wird bei den nach jenen Truppentheilen ge—
ichteten gewöhnlichen Briefen und Geldbriefen von dem Absender nicht
niedergeschrieben, da die sämmtlichen Preußischen Post-Anstalten nach
Instruktion die Sendungen nach gewissen Punkten zu leiten haben,
„on wo die Ueberführung auf die Preußische Feldpost — für den be⸗
reffenden Truppentheil — weiter stattfindet.
Privat-Päckereien können im Feldpostdienste nicht besorgt
verden. Zwar ist nicht ausgeschlossen, daß dergleichen Sendungen
zurch die gewöhnlichen Local- und Landes-Post-Anstalten erfolgen.
Bei solchen Sendungen muß der Bestimmungsort, wo die Abnahme
erfolgen soll, vom Absender angegeben sein; kann der Adressat die Ab⸗
iahme dort nicht bewirken, so muß derselbe wegen der Nachsendung
veitere Bestimmung treffen. Gegenwärtig würden dergleichen Privat⸗
päckereien jedoch nur nach einem Postorte im Holste in'schen adreffirt
herden können, da im Schleswig'schen der Fahrvost-Dienst für Privat—
päckereien unterbrochen ist.
Berlin, den 5. Februar 1864.
General-Post-Amt. Philipsborn.
Bekanutmachung.
Den Landwirthen ist bekannt, welchen großen Vortheil zweckmäßig
angelegte Düngergruben gewähren. Trotzdem sind im diesseitigen Be⸗
zirke unverhältnißmäßig wenige solcher Einrichtungen zu finden, indem
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gehalten haben.

(Nr. 9315)
            
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