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28
—8
den Kreis Saarbrücken.
M 30.
Sonnabend den 23. April
1864.
Amtliches.
Aufruf
Personal-Chronik.
der zur dauernden Unterstützung der verstümmelten, so wie
dürftigen Angehörigen der in Schleswig gefallenen
preußischen Krieger.
Der Wirksamkeit der unter dem Protectorate Sr. Majestät des
stönigs stehenden
Rheinischen Stiftung für Preußeus Krieger,
Die im Ressort der Koͤniglichen Eisenbahn-Direction zu Saarbrücken angestellten
Plankammer⸗ Verwalter Herrmann, Controleur Kossch el, sowie die Calculatoren
Marten, Wehmuth, Manski, Schreiner, Vorberg, Fuchs, Weigand,
Jad die Calcuiatur⸗Afsistenten Keune, Golcher, Felix, Hartung, Kleist,
pinnow, Kopp, Knaust, Salm, Schmidt, Endruck und Helbing sind zu
„Eisenbahn⸗Seceretairen“
ind die Betriebs-Erpedienten resp. Caleulatoren Fischer, Jaeckel, Haasenritter,
Zeydel, Richter, Kraemer, Bauschreiber Witte und Keuler sowie der Werk—⸗
atten⸗Buchhalier Sch meinck zu
„Betriebs-Secretairen“
welche sich die Aufgabe gestellt hat, den im Kriege verstümmelten, so wie
den dürftigen Angehörigen der gefallenen preußischen Krieger eine dau⸗
ernde, wo möglich lebenslängliche Unterstützung zu gewähren, hat sich
seit dem 1. Februar d. J. ein neues Feld eröffnet, dessen Bestellung
jedoch weit die Kräfte der Stiftung übersteigt, indem ihre Mittel durch
die Unterstützung der obenbezeichneten aus dem badischen Feldzuge, ab⸗
orbirt werden.
Und dennoch möchte die Diretion der Stiftung so gerne auch
den Verstümmelten und den dürftigen Angehöbrigen der in Schleswig
Bebliebenen, jene oben gedachte Wohlthat zuwenden.
Woher aber die Mittel nehmen? Die Direction hat und kennt
ein anderes Mittel, als an die Mildthätigkeit aller preußischen und
»eutschen Herzen zu appelliren und um milde Gaben für gedachten
Zweck zu bitten. Sie ergreift dieses Mittel, im Vertrauen, keine Fehl⸗
hditte zu thun, mit dem Wahlspruche unseres alten Feldmarschalls
o. Wrangel: „Im Namen Gottes drauf!“ Drauf! Ihr deutschen und
ozreußischen Männer und Frauen, die Ihr keine Kanone zu richten,
einen Hahn zu spannen, kein Schwert zu ziehen braucht; Ihr Alle,
„für die der Herr die Schwerter nicht gestählt,“ um einen deutschen
Bruderstamm aus schmählicher Knechtschaft zu befreien! Drauf! die
Hand nicht nur an die Geldnuhe, sondern in die Geldtruhe! — Hin—
weg mit aller Parteistellung, Barmherzigkeit fieht auf keine Farbe!
Zinweg mit aller Engherzigkeit, die einen kühnen Griff in die Geld⸗
ruhe mehr scheut, als unsere braven Krieger den Sturm auf das
Danewerk und die Düppeler Schanzen! Lasset die Linke nicht wissen,
was die Rechte thut! Den fröhlichen Geber hat Gott lieb!
Für die gewissenhafte und möglichst zweckmäßige Verwendung der
Gaben verbürgt fich die Direction und wird seiner Zeit öffentlich Re—
qenschaft darüber geben. Budberg bei Rheinberg, den 13. Febr 1864.
Namens der Direction,
Der Präsident: H. G. Esch, Pfarrer.
enannt worden.
Dekanntmachung.
Der durch kreisständischen Beschluß vom 4. Januar c. zum com⸗
nissarischen zweiten Communal-Baumeister gewählte, und durch die
rönigl. Regierung unterm 13. Januar c. J. 161. 8. Ill. für genannte
Ztelle bestätigte Baumeister, Herr Grevelding aus Trier, ist am 12.
». M. durch den Unterzeichneten vereidigt und in sein neues Amt ein—
zeführt worden.
In Folge der Creirung der erwähnten Stelle zerfällt nunmehr
er Kreis Saarbrücken in Bezug auf das Communal-Bauwesen in 2
kheile, welche gemäß der Festsetzung durch die Kreisstände in dem Be—
hlusse vom 9. November v. J. in nachfolgender Weise nach den ein⸗
elnen Bürgermeistereien abgegrenzt sind.
1) Dem bisherigen Communal-Baumeister Herrn Benzel hier ver—
;leibt die Wahrnehmung der Communal-Baugeschäfte, soweit sich die—
elben auf die Bürgermeistereien St. Johann, Malstatt, St. Annual,
—XX
2) dem Communal-Baumeister Herrn Grevelding hier die Eom—
nunal⸗Baugeschäfte in den Bürgermeistereien Saarbrücken, Gersweiler,
Voͤlklingen, Ludweiler, Heusweiler und Sellerbachdüberwiesen sind.
Indem ich Vorstehendes zur Kenntniß der Kreis-Eingesessenen
ringe, mache ich die Herren Bürgermeister auf meine, die Angelegenheit
betreffende Verfügung vom 20. Januar c., Nr. 367, aufmerksam,
ind ersuche von jetzt ab, nach denF in derselben getroffenen Anordnun—
Jen zu verfahren.
Saarbrücken, den 13. April 1864.
Der Königliche Landrath.
xtr. 2167.) v. Gärtner.
Personenposten.
bgang von Saarbrücken⸗-Bahnhof:
nach Hanweiler (Saargemünd) 8 Uhr 20 Min.
5 15—
nach St. Ingbert...
Die rheinische Stiftung — nach dem badischen Feldzuge enistan⸗
den — hat nicht den Zweck, alte Invaliden ohne Unterschied zu unter⸗
fützen, sondern sie nimmt sich nur der aus dem Kampfe fürs Vater⸗
land verstümmelt zurückkehrenden und der dürftigen Angehörigen
gefallener Krieger an.
Der Unterzeichnete wird daher der an ihn ergangenen Aufforde⸗
rung gerne willfahren und jeden Beitrag zur Ausführung des huma—
inen Unternehmens an die Stiftungs-Verwaltung befordern.
Saarbrücken, den 12. April 1864.
Vorm.
Nachm.
Vorm.
Nachm.
Nachm.
nach Lebach per Heusweiler 5
und außerdem
nach Heusweile7 „10
von St. Johann. 7
Saarbrücken, den 21. April 1864.
Königl. Post- Amt. Munds.
Doll,
Forstcassen-Rendant.