Full text : Kreis-Blatt für den Kreis Saarbrücken

zur ausreichenden Pflege der verwundeten und erkrankten Soldaten der
Unterstützung durch freiwillige Privat-Thätigkeit und Aufopferung nicht
entbehren kann.
Dies hat eine Anzahl in diesem Fache erfahrener und bewährter
Männer aus fast allen europäischen Staaten, im Einverständniß und
zum größten Theil im besonderen Auftrage ihrer Regierungen, im Oc—
sober v. J. in Genf vereinigt, um die Mittel und Wege zu berathen,
wie jenem Bedürfnise in möglichst einheitlicher und wirksamer Weise
zu entsprechen sei.
Auf Grund dessen hat sich unter der Allerhöchsten Billi—
gung Sr. Majestät des Königs und Ihrer Majestät der
Königin hierselbst ein Comité gebildet, welches sich im Anschluß an jene
Verhandlungen die Aufgabe stellt: die freiwillige, patriotische Thätig—
keit auf diesem Gebiete, welches, wie in früheren glorreichen Epochen,
so noch heut jederzeit auf das Lebendigste sich regt, sobald es die Pflege
unserer vaterländischen Krieger gilt, dadurch noch wirksamer zu machen,
daß einestheils bei möglichster Ausdehnung und allgemeinster Theil—
nahme ein organischer Zusammenhang und eine Einheit der Bestre—
bungen gesichert, und anderntheils nicht erst im Augenblick des eintre
senden Krieges, sondern auch dauernd und vorbereitend für die
Bedürfnisse in den verschiedenen Nichtungen dieses für die Kriegsheert
und die Menschlichkeit so hochwichtigen Gegenstandes besorgt werde.
Obgleich von Seiten der preußischen Regierung, so weit dies im Ver—
waltungswege möglich ist, seit vielen Jahren die wirksamste Fürsorge für die
militärische Lazareth- und Krankenpflege stattfindet, so daß der gegenwärtige
Zustand dieser Einrichtungen anerkanntermaßen eine hervorragende Stelle,
snter denen der europäischen Staaten einnimmt, so ist doch ebenso sehr an—
erkannt, daß zu seiner Ergänzung und Unterstützung durch patriotische frei—
willige Thätigkeit, wie überall, so auch bei uns, das Bedürfniß obwaltet.
Aus diesem Grunde haben sich die Unterzeichneten zu einem Comite ver—
einigt, welches sich die Aufgabe stellt:
Deee zur Pflege der im Felde verwundeten und erkrankten Krieger
zu bilden.
Se. Majestät der König und J. Majestät die Königin haben Allerhöchst
Ihre lebhafte Theilnahme an diesem Unternehmen auszusprechen geruht.
Die Aufgabe des Vereins ist:
m Anschlusse an die bereits bestehende militärische Lazareth- und
Hospital⸗Pflege den verwundeten und erkrankten Kriegern im Felde
geordneter und sicherer Weise Beistand und, Pflege zu gewähren,
und dazu in Friedenszeiten die geeigneten Vorbereitungen zu treffen
zu dem Ende hat das Comite folgende
allgemeine Bestimmungen
ür die Organisätion dieser Vereine genams festgestellt:
Der Vereinszwed ist: *
in Kriegszeiten die Militär-Verwaltung in der Pflege der im Felde
Verwundeten und Erkrankten zu unterstützen.
8. 2.
Zur Förderung desselben wird zunächst ein Central-Verein gebil—
det, welcher in Berlin seinen Sitz oerg —
Außerdem sollen im ganzen — Provinzial- und Lokal-Ver—
eine gebildet werden. Dieselben sollen, bei selbstständiger Thätigkeit in ih—
rem Bezirke, in Verbindung mit dem Central-Verein treten und bleiben, um
durch Theilnahme an den denselben zu Gebote stehenden Kräften und Mitteln
eine möglichst einheitliche Wirksamkeit J erreichen.
8. 4.
Die Wirksamkeit des Vereins besteht:
in Friedenszeiten darin, daß sie die für einen Kriegsfall erforder⸗
lichen Vorbereitungen zur Pflege der Verwundeten unb Kranken tref⸗
jen, also:
a) Gelomittel sammeln,
v) das noöthige Material anschaffen,
ej grankenpfleger und Krankenpflegerinnen auszubilden,
ih sich mit estehenden geistlichen oder weltlichen Genossenschaften zur
crankenpflege, für die Zwecke des Vere ins in Verbindung setzen.
in Kriegszeiten darin, daß sie
j nach vorgängigem Einbernehmen mit der Militär-Verwaltung Laza—
rethe in der Rähe des Kriegsschauplatzes errichten, oder dieselbe in
deren Einrichtung unterstützen,
Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen entsenden, welche unter den
Militärbehörden stehen, aber auf Kosten des Vereins unterhalten
verden
durch er Personal bei der Fortschaffung der Verwundeten vom
Schlachtfelde Hülfe leisten,
die Vorräthe“ der Lazarethe und Ambulance an Verbandmaterial
ind Rahrungsmitteln zur Pflege und Erquickung der Kranken durch
Zusendungen verstärken,
»J die Hülfe der unter 1d4. oben gedachten Vereine in Anspruch nehmen.
8. 5.
ODas unterzeichnete Comite bildet vorläufig den Vorstand des Central⸗
Vereins. Dasselbe ergänzt sich zur definitiven Uebernahme der Geschäfte die
ses Vorstandes bis auf die Zahl von 25 Mitgliedern.

6.
Diesem Vorstande des Central⸗de ins liegt zugleich ob:
die Bildung von Provinzial- und Lokal-Vereinen zu fördern, ww
Wirksamkeit durch seine Verbindung mit den Central-Behörden
Berlin und mit den auf dem Kriegsschauplatz befindlichen königliche—
Sanitäts-Behörden zu erhöhen, indem derselbe die Vereine vonde—
zu beschaffenden Bedürfnissen und den Orten, wo die Hülfe udthi
st, unterrichtet und ihnen zu deren Beförderung u. s. w. sein
Kräfte und Mittel darbietet,
hei denjenigen Einrichtungen, welche wie z. B. die Ausbildung v
Krankenpflegern und Krankenpflegerinnen, sich vorzugsweise nur
zroßen Städten erreichen lassen, den Provinzial- und Lokal-Verein
hierbei behülflich zu sein, die Gesammt-Uebersicht über die Thär
keit der einzelnen Vereine durch Correspondenz mit ihnen zu ern
en und veriodische Reden sashebenn hierüber zu veröffentlid
8. 7T.
Dem Vorstande bleibt vorbehalten, aus Vereins-Mitgliedern einen 6
ral-Ausschuß zu bilden, welcher seinen Sitz in Berlin hat, und in einzen
Abtheilungen die Bearbeitungen der verschiedenen Geschäftszweige unter
Oberleitung des Comite's bewirkt.

8. 8.
Der Eintritt in den Central-Verein steht Jedem frei.
Mitglied des Vereins ist:
y) wer dem Verein seine persönliche Thätigkeit durch Betheiligung an
Geschäften desselben zu widmen,
oder
d) einen jährlichen regelmäßigen Beitrag von zehn Silbergroschen
leisten sich verpflichtet.
Als Wohlthäter des Vereins werden diejenigen bezeichnet, welche der
elben einmalige Gaben zuwenden.
Den Provinzial- und Lokalvereinen bleibt überlassen, in ihre Spezia
tatuten etwanige anderweite Behtimmungen in dieser Beziehung aufzunehmen
.9.
Der Vorstand des Central-Bereins setzt sich mit den Comite's der übr
gjen Länder, und zwar zunächst durch das in Genf bestehende Comite in Ven
hindung.

8§. 10.
Der Verein schließt sich den von der internationalen Conferenz zu G
zeäußerten Wünschen an, welche dahin gehen:
A. daß die Staaats-Regierungen den Comite's, welche sich betde
werden, ihren hohen Schutz verleihen, und ihnen die Ausführu—
ihres Vorhabens so viel wie möglich erleichtern mögen;
daß zur Kriegszeit durch die kriegführenden Nationen für?
Feldlazarethe und Hospitäler eine Neutralitäts-Erklärung au
gesprochen werden moöͤge, und dieselbe gleichmäßig in möglidk
umfangreicher Weise auch auf das offizielle Sanitätspersona
die freiwilligen Krankenpfleger, die Bewohner des Landes, welt!
den Verwundeten zu Hülfe kommen werden, und auf die Ve—
wundeten selbst ausgedehnt werden möge;
daß man ein gleiches Unterscheidungszeichen für das Sanitätn⸗
Personal aller Armeen oder doch wenigstens für diejenis
Hersonen, welche bei einer Armee zu diesem Dienste bestim
sind, anerkennen möge; daß ebenso in al len Ländern eine glei
Fahne für die Feldlazarethe und Hospitäler angenommen w
den möge.
Der Verein erachtet es für seine Aufgabe, die Verwirklichung de
WPünsche seinerseits nach besten Kräften anzustreben und zu unterstützen.
Der Patriotismus des preußischen Volkes wird, so hoffen wir, zu
inter dem zur Aufopferung anregenden Eindrucke dieser Zeit, die Bestreb
jen der Regierung auf diefem Gebiete durch Betheiligung an einem Ur'
jehmen unterstützen, dessen Bedürfnisse nicht allein von einem lebendigen
ühl für die Milderung der Leiden und Opfer des Krieges gefun
ondern von dem einstimmigen Urtheil sachverständiger Autoritäten aus
zuropäischen Ländern als ein praktisches und dringendes anerkannt worden
Wir empfehlen die Forderung des Unternehmens allen Vaterlar
freunden vertrauensvoll.
Berlin, den 17. Februar 1864.
Das OComitöò.

Vorstehender Aufruf wird hierdurch mit dem Bemerken zur F
niß der Kreis-Eingesessenen gebracht, daß die Herren Bürgern
interm heutigen Tage veranlaßt worden sind, zur Erreichung des
kehend angedeuteten großen und schönen Zweckes die Bildung
Localvereinen für ihre Verwaltungs-Bezirke herbeizuführen.
Saarbrücken, den 9. April 1864.

Der Königl. Landiuv.
 Gärtner.

Rheinische Stiftung für Preußens Kriege
Für die aus dem Feldzuge verstümmelt zurückkehrende, und
zürftigen Hinterbliebenen dort gefallener Krieger, sind bei mir eingeg.
Am 16. und 17. April:
Von Herrn F. 2 Thlr.; D. 2 Thlr.; C. V. 50 Thlr.

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