Full text : Dudweiler Zeitung

ir. 291. Dienstag, den 20. Dezember 1810.
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Posischließfach Nr. 14. —— hGe — e4
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34345 die aus Canton entsand en Truppen ervoben. Der Pra—- 38,Wteter Sitosf. Sein Fuß mißt 63 Itm. und seine Hand⸗
VRolitische Rundschau. jest hat in Canton dringend lelegraphisch um Verstäriunge schuhnummer ist Nr. 16. Auf ünserm Bilde kann man die
Deutsches Reich. gebeten. Die Behörden von Canton haben sich um In— Unterschiede des lle insten Menschen, Prinzen Atom, eines
Der sächsische Slaatsminisier a. D. Dr. Paul von ruktionen nach Peting gewandt. Die Tätigkeit der Re— normalen Menschen, und des gewaltigen Riesen sehr gut
Se y de woneit nach dur zer Krantheit in Blasewiß dei Lellen im ganzen Süden von China nimmt die Form ven erkennen. —
Dresden gessorben. zeeräuberei und Straßenraub an. Die Haluung der ge
* Wie die „Nordd. Allg. Ztg.“ schreibt, hat sich nun seimen Gesel schaften ist ebensalls sebr bedenklich.
mehr die bri sische Regierung in der Frage der deut —
schen Schadensersatansprüche aus den
britischen südafrikanischen Kriege geäu—
ßert. Sie lehnt ein Eingehen auf alle Rek amationen, die
—
sind, ab und ist hinsichtlich der Reksama ionen auch nich
bereit, dent deutschen Antrege auf Ueberweisung der An
gelegenheit an den stindigen Schied-ger'chtsho im Haagç
zu entsprechen. Nur für einige Fälle erkennt sse an, daf
es sich dabei um eine Rechsfrage handelt und will diese
dem Haager Schiedsgerichtshof unterbreiten. Das Aus,
wärtige Anmt hat die bese ligten Deutschen benachrichtigt.
Es gedenkt die Angelegenheit bei der britischen Regierung
g eichfalls zu verfolgen und wird Näheres darüber miß
telen, sobald die englische Regierung von dem beabsicht'g
ten Schritt unterrichtet sein wird.
* Die Fortschrittliche Volkspartei und die Nationallibe⸗
ralen in Bayern haben beschlossen, in Wahlkampjf—
1911 zusammenzugehen. In keinem bayerischen
sKreise dürften sich Liberale gegenüberstehen.
* Der Vizeadmiral von Usedom ist auf sein Gesuch
zur Disposition gestellt worden.
* Ein deutscher Heimarbeitertag wird am 12.
Fanuar 1911 in Berlin in der Neuen Philharmonie statt
sinden, um. ehe im Reichstage über das Heimarbeitsge—
setz Beschluß gefaßt wird, in einer eindruckvollen Kundgeb⸗
ang noch einmal die Forderungen zu erneuern, die durch,
»av Hausarbeitsgesetz erfüllt werden müssen. Die Tag—
inz wird vorbereitet durch einen Aktionsausschuß, an des⸗
en Spitze Professor Dr. Ernst Francke⸗Berlin steht und
sem fserner angehören: Fräulein Maragarethe Vehm und
die Herren Ingenieur Bernhard, Giesberts, Mitglied de
teichs za⸗ Goldschmid:, Krüger. Sassenbach und Rober
Schmidt, Mitglied des Reichstags. Das Hauptreferat ha
Professor Dt. Robert Wishrandt (Tübingen) übernommen
die Geschäftsstelle ist das Bureau für Sodialpolitik, Ber
lin, Nollendorfstraße 29 30.
EEnglanund
* In gut informierten Kreisen erhält sich hartnäckig das
Gerücht, daß die auf den 22. Juni angesetzte Kierö—
nunng des englischen Königspaares von neuem verschober
ein soll. r
* Das Befinden der Herzogin von Orleans.,
die sich am Samstag einer Blinddarm-Operation un er⸗
ziehen mußte, ist, nach einer Meldung aus London, sehr
bedentlich.
Griechenland.
*m Den letzten Beschlüssen zufolge wird König Ge—
»rng das neue Parlament am 8. Februar eröff—
iet. In der Zeit vom 31. Januar bis 6. Februar wird
das neue Bureau des Parlaments und der Sprecher er—⸗
tannt werden.

23. Jahrgang.
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Postschließfach Nr. 14.

Fürsorge⸗Erziehung.
Vor der Strafkammer des Berliner vLandgerichts wirt
enblicklich ein Prozeß verhandelt, der die Aufmerssam
weilerer Kreise wieder einmal auf die Fürsorge—
ziehung lenken wird. Angeklagt sind der Hilfspre
r Breithaupt als Vorsteher des Fürsorgestiftä
elzyn und eine Anzaähl seiner Angestellten wegen
zer Mißhandlungen, die sie an den Zöglingen des
u Evangelischen Verein sür Waisenpflege in der Ost—
rt ins Leben gerufsenen Fürsorgestifts begangen haben.
t Klopfpeitsche, Reitpeitsche, Stock und GBummifnüttel
rde den Zöglengen Besserung eingebläut, dazu kam nock
rest im Keller mit Fesselung der Flüsse und Wasser und
ot als Kost. Ein Schneiderlehrling erhielt wegen eines
glückten Fluchtversuches aus diesem „Fürsorgeheim“ 50
wegen einer unbotmäßigen Aeußerung 75 Stockhiebe,
anderer Junge wegen Diebstahls eines Hühnereies 100
ebe. Ein Junge wurde mit gesesselten Füßen und
e Decke bei Nacht 14 Tage lang in einem finsteren
ler gesperrt. Diese Angaben mögen zur Charalteristi
Erziehnugssystems in dieser Fürsorgeanstalt genügen.
t den Anschauunen moderner Kultur und Pädagog'“
amen sie natärlich nicht überein. Der Erfolg war denn
Hein ent'prechender. Der Polizeikommissar Schnee sge
zeuge aus, ein Teil der Mielzyner Zöglinge sei im—
auf der Flucht gewesen und habe die ganze Umge—
beunruhigt. Er hob diesen Hang zum Ausreißen
»as schlechte Zögl nyssmaterial, nach den Mitteilungen
die Behandlung der Zöglinge darf man aber wohl
ch anngehmen, daß diese au den sortwährenden Aus—
chen aus der Anstalt viel d'e Schuld trug.
Nan hat jetzt in der Rechtspflege den jugendlichen
een und Verbrechern gegenüber neue Wege eingeschla—
— Die Jugendgerichtshöhkfe legen dafür Zeug—
ab. In der Für'orgeerziehung ist man aber vielfach
Nin recht mittelalterlichen Begrifsen befangen. Der
afe als Erziehungsmittel wird da noch eine viel zu
e Bedeutung zugemessen. Und doch wird durch 30
uge Strafen oft viel mehr verdorben als gebessert. Di
»glinge werden verstockt und aus den Besserungsanstal
1werden Verbrecherschulen. Nun soll ja nicht gesag
in, daß in allen Fürsorgeanstalten dieselben Methoder
gewandt würden wie in Mielzyn. Dieses bildet in
egenteil einen Ausnahmefall und in der Lichtenbergen
stalt, die der Mielzyner als Muster dienen sollte, kan
wie in dem Prozeß bekundet wurde, im vergangenen
ihr nur zu drei Züchtigungen, wobei nicht mehr als
3 10 Hiebe verabreicht wurden. Aber der kasernen
üßige Drill, gemischt mit den Prinzipien der Strafan
alten, spielt doch überall noch eine große Rolle. Es
ird zuviel Wert auf die formale Erziehung gelegt un
wenig auf die indiv duelle Einwirlung auf die 8ög
ige. Und doch sind unter ihnen viele geistig Minderwer
ge, die einen krankhaften Hang zur Vagabone—uns
underen Entartungstrieben haben, wenn sienn ber
aupt im Ansangsstadinum schwerer geistiger ugen
ehen. Andere haben unter den Folgen schleche. haus
her Erziehung zu leiden. Arzt und Pädagoge haber
so da in erster Linie mitzureden. Ein Arzt wurde abe
Mielzyn nie zu Rate gezogen bei der Süuühne de
zraftaten. Und wie es um die püdagogischen Esgenscha
n des Vorstehers Breithaupt bestellt ist, geht aus den
utachten des Pastors von Bodelschwingh jun. über di
aͤtigkeit Breithaupts in der Bodelschwinghschen Anstal
obethal hervor. Pastor von Bodelschwingh bezeichne
reithaupt als einen unklaren Mann, dem manchmal de
erstand durchging und der keine Menschenkenntnis hat'e
ine pädagogische Aufgabe wie in Mielzyn hätte ihn
ccht awertraut werden dürsen. Aus Lobethal mußte e
egaehen, weil er in Berlin in betrunkenem Zustande mi
er Polizei in Konflikt kam. Auch seine mitangeklagten
hilfen in Mielzyn könnten also anscheinend ein Exempe
ür abgeben, wie es nicht sein soll. Und doch sollt«
rade auf diesen Punkt ein Hauptaugenmer /
en. wenn die Anstalten für Fürẽ 2
il'sfern salser Mea——

Verjahrung von Forderungen.
Am Schlusse eines jeden Jahres ist jedem Kausmans
oder Gewerbetreibenden zu empfehlen, seine Bücher dar
aufhin durchzusehen, ob etwaige Außenstande, die er ar
seine Auftraggeber besw. Kunden hat, verjähren. Bekannt
iich verjähren die Ansprüche der Kaufleute, Fabrikanten;
Handwerker und derjenigen welche ein Kunftgewerbe bo
sreiben, für Lieserung von Waren, Ausführung von Ar—
beiten und Besorgung fremder Geschäfte mit eukee
der Auslagen innerhalb zweier Jahre, es sei denn, da
die Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners ew
solgt. Jil letzteres der Fall, so verjähren sie, in vie
Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Salusse
les Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Ent
steht zum Beispiel eine Forderung Anfang Oktober eines
Fahres, so beginnt die Verjiührungssfrist mit dem 1. Ja—
nuar des folgenden, so daß eine Anfang Olober 1008
entstandene Forderirgg mit Ende des Jahres 1910 der
Verjährung unerl egt, wenn die zweijährige Frist in
Frage kommt. Diese Verjährungsfrift wird, nicht wie
dielfach irrtümlich goglaubt wird, etwa dadurch unterbro⸗
chen, daß man den Schuldner an seine Schuld erinneri
oder ihn zur Bezahlung derselben auffordert. Unterbrochen
wird vielmehr die Verjährung, wenn der Berechtige auf
Befriedigung oder auf Fesistellung des Anspruches, auf Er—
teilung der Vollstreckunzstlausel oder auf Erlassung des
Vollsireckungsurteils Klage erhebt. Der Erhebung der
slage stehen g eich:
1. die Zustellung eines Zahlungsbefehls im Mahn
versahren;
2. die Anmeldung des Anspruches im Koncurse;
3. die Gelrendmachung der Ausrechnung des Anspru—
hes im Prozesse;
4. die Streitverlündigung in dem Prozesse, von des⸗
sen Ausgang der Anspruch abhängt;
5. die Vornahme einer Vollstreckungshandlung und,
oweit die Zwangsvollstreckung den Gerichten oder ande⸗
ren Behörden zugewiesen ist, die Stellung des Antrages
auf Zwangsvollstreckung.
ünterbrochen wird die Verjährung aber auch darch
edes Anerkenntnis der Schuld bezw. des Anspruchs durch
den Schuldner. Diese Anerkennung kann eine ausdrücklicht
ein, sie kann aber auch durch eine zustimmende Hand⸗
ung, 3. B. durch eine Teilzahlung geschehen. Ist kein
olches Anerkenninis erfolgit, so wird man gut tun, im
Zweifelsfalle durch gerichtliche Handlung eine Unterbrech⸗
Iing der Frist herbeizuführen, denn besondere Abmachun⸗
gen unter den Parteien sind erschwert durch die Vorschrift
des 8 225 des B. G. B., der bestimmt: „Die Verjähr⸗
ung kann durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch
erschwert werden. Erleichterung der Verjährung, insbeson⸗
dere Abkürzung der Verjährungsfrist, ifst zulässig.“ Es fin—
det daher die kurze Verjaͤhrung auch dann statt, wenn
der Schuldner über die Schuld einen Schurdschein —
tellt hat, in dem er sich unter Bezugnahme —
tehung des Schuldverhälinisses »
af Hündigung zu bezet
achung beeinfl.
i

Portugal.
* Das Blatt „Momento“ veröffentlicht in einer vatika—
nischen Korrespondenz folgende Nachricht: Als die Ver—
solgungen bekannt wurden, welche seitens der neuen por—
uugiesischen Regierung gegen die Mönche verfügt
wurden, telegraphierte Präsident Taftt an den amerika—
aischen Gesandten in Lissabon, er wöge der provisorischen
Kegierung mitteilen, daß die Vereinigten Staaten durch
zie Verfolgung der Kongregationen ungünstig beeinflußi
vürden. Wenn die Verfolgungen fortgesetzt würden, wä—
en die Vereinigten Staaten nicht in der Lage, die neue
depublik anzuerkennen. Auf Grund dessen habe dann die
ortugiesische Regierung die Mönche wieder »n Sra
esetzt.
            
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