Aummer 15
Tel. 69, 250, 209 und 1261. Samstag, den 16. Janunar 1909. Zeitungeliste 501
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25. Jahrgang.
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Allgemeiner Anzeiger für den Bürgermeistereibezin
Dudweiler.
Mit Beilagen: „Welletristische Wochenschrift“ und
Xustige Bläaͤtter“.
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monatlich gebracht; bei der 9
5 vierteljährlich.
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Die „Dudweiler Zeitung“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗
und Feiertage.
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Ale; bei mehrmaligen Inserationen
·ovoochender Rabatt.
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Erstes Blatt.
Neitglteder darauf antragen. Anträge, die bef der Be—
prechung einer Interpellation gestellt werden, bedürfen
er Unterstützung von 30 Mitgliedern. Ueber die Zuläs—
zkeit der Stellung von Anträgen, welche die Unterschrift
on 30 Mitgliedern tragen müssen, entscheidet, wenn min⸗
estens 30. Mitglieder Widerspruch gegen die Zulässigkeit
rheben, die Mehrheit des Reichstags durch Abstimmung
hne vorherige Diskussion.
A zd. Die Mitglieder des Reichstages sind befugt,
im Beginn der Sitzung an den Reichskanzler kurze tat
achliche Anfragen über Angelegenheiten der inneren oder
iuswärtigen Politik zu richten. Durch solche Anfragen
arf einem späteren Punkt der Tagesordnung nicht vor
zegriffen, die Verhandlungen in einer Kommission dür
en nicht zum Gegenstiand einer solchen Anfrage gemacht
verden. Der Abgeordnete, welcher eine solche Anfrage
nif Grund bestimmter Tatsachen an den Reichskanzler rich
en will, hat dem Präsidenten spätestens am Tage vor
ser so rechtzeitig von seiner Absicht schriftlich Mitteilung
u geben, daß dieser dem Reichskanzler oder seinem zu
ändigen Stellvertreter davon Kunde geben kann. Die
nfrage selbst ist gleichzeitig schriftlich dem Präsidenten
inzureichen. Die Fragestellung in der Sitzung selbst ge—
hieht durch Verlesung der dem Präsidenten vorher ein—
ereichten Anfrage. Schlußfolgerungen, Anführung von
zeispielen, Angriffse eder Art usw. sind bei der Stell—
ing solcher Anfragen unzulässig. Der Reichskanzler kann
ie erbetene Antwort ohne Angabe von Gründen ver
veigern oder erklären, daß er die Antwort schriftlich ex—
eilen will. Diese Ankwort ist sodann vom Präsidenten
»en sämtlichen Mitgliedern des Reichstages ebenfalls
chriftlich mitzutellen. Ist der Reichskanzler in der Be—
mtwortung der Anfrage verhindert, so kann die Stellung
er Frage auf eine spätere Sitzung verschoben werden
kine Debatte über solche Anfragen und ihre Verantwort
ing ist unzulässig; der Anfrager kann lediglich zur tat
aͤchlichen Berichngung das Wort nochmals erhalten.
Dringlichkeitsanträge (zu 8 21 der Geschäftsordnung).
setl Unterftützung von 50 Mitgliedern kann von jedem
beitglied des Reichsstags ein Antrag als „Dringlichkeits
mirag“ mit der Wirkung eingereicht werden, daß der
lutrag ohne Verzug zur Verhandlung gelangt. Die Zu
ahsung als Dringlichkeitsantrag ist nur mit einer Zwei—
rittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, welche zu—
zleich die Mehrheit der gesetzlichen Anzahi der Abgeord—
uten enthält, möglich. Ift der Antrag als Dringlich—
eitsantrag erllärt, so ist er vom Präsidenten an erster
Ztelle auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu
etzen.
HVie perlautet, sind die Anträge der übrigen Par—
elen zu diesem Gegenstand dem vorliegenden Antrage
i mlich aͤhnlich, so daß man hofft, die Kommission werde
zie Anträge in kurzer Zeit zu Ende beraten können.
Politische Rundschau
Deutsches Reich.
* Der Bundesrat hat in setner letzten Sitzung dem
Entwuri eines Gesetzes zur Ergänzung der Geletze beir.
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die Postdampsschiffverbindungen mit überfeetschen vämn
dern zugestimmt J
* Am Freitag trat die Geschaftsorvnungs⸗Kommisstos
des Reichstages in die Verhandlung der Anträge ein
die ihr nach den großen November-Debatten über dag
KaiiersAnterview zur Vorheratuna ühermiesam murde
x58 handelt sich dabei einmal um die Schaffung eines
MNinister⸗Verantwortlichkeitsgesetzes, dann aber auch um
Aenderungen der Geschäftsordnung, durch die eine grö—
zere Selbständigkeit des Reichsstages gegenüber der Re—
zierung bei Verhandlung von Inlerpellationen und An—
ragen als bisher erzielt werden soll. Für diesen zwei—
en Teil der Kommissionsaufgabe schlagen mehrere An—
räge, die von den Abgeordneten Müller-Meiningen, Trä⸗—
zjer und Haußmann eingebracht wurden, eine bestimmte
vösung vor
*Graf von Hompesch, Reichstags-Mitglied und Kam—
»erherr auf Schloß Rurich bei Linnich wurde in einem
berliner Restaurant von einem leichten Schlaganfalle be—
roffen und nach seiner Wohnung im Zentral⸗Hotel ge—
»racht. Sein Befinden ist verhaltnismäßig zufriedenstel⸗
end. Wie weiter gemeldet wird, rief der Schlaganfall
Lühmungs-Erscheinungen auf der linken Seite hervor.
vraf Homvesch steht im 83. Lebensjahre.
De terreich⸗ Un garn.
*Zu Ehren der Franzer⸗Depusation fand eine Ho s
tafel in Schönbrunn statt, wobei Kaiser Franz
Tosef zwei Toa ste ausbrachte. Der erste Toast gal⸗
alser Wilhelm, der zweite dem Regiment. Der Toast
uuf Kaiser Wilhelm war äußerst herzlich. Kaiser Franz
Jesef schloß mit den Worten: Ich erhebe mein Glas
uuf das Wohl meines treuesten Freundes und Verbunde⸗
ten Seiner Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm 2.
den zweiten Toaft sprach der Kaiser auf sein schönes Rer
ziment, das schon so lange seinen Namen trage und ei—
nes der ruhmreichsten Regimenter der deutschen Armee sei
*Offiziell wird angelündigt, daß die Regierung in den
nächsten Tagen Einladungen an deutsch-boͤhmische und
schechische Vertrauensmänner ergehen lassen wirdb, dvie
iber die fertig gestellten Gesetze betreffend die Landtags⸗
Wahlreform, den Sprachgebrauch bei landesfürstlichen und
tonomen Behörden 2c. in Böhmen ein vorberatendes
Botum abgeben sollen. Das Regierungs⸗Kommunique er⸗
lärt, die Regierung werde bei dielen Besprechungen die
vegensätze zu überbrücken suchen.
Rußland.
»General Roschdjeswensky starb in Petersburg.
Er hatte noch zum russischen Sylvester seine Frau, Toch⸗
er und Schwiegersohn, sowie zahlreiche Gäste um sich
zersammelt und das Reujahr bei vollkomnrenem Wohl
efinden verlebt. Bald darauf klagte er über Unwohl
ein und verschied um 3 Uhr nachts.
Frankreich. —
kAus guter Quelle wird mitgeteilt, daß zwischen der
ranzösischen und argentinischen Regierung gewisse Schwie—
igleiten bestehen sollen, die zu einer Ärt finanziellen
Bunkotts gegen Argentinien geführt haben. d
Die Geschäftsordnnng des Reichstags
Die Abgeordneten Müller-Meiningen, Hau ß⸗—
sann und Träger haben zu den Anträgen, betrffd.
ie Geschäftsordnungsänderung für die
zeratungen in der Kommission folgenden Antrag foemiliert,
der in folgenden Paragraphen besteht:
8 32. Interpellationen an den Bundesrat oder der—
eichskanzler mussen, bestimmt formuliert und von 80
stitgliedern unterzeichnet, dem Präsidenten überreicht wer'
en. Dieser hat sie dem Reichskanzler sofort abschriftlich
nitzuteilen und diesem anheimzugeben. sich über die Be—
ntwortung zu erklärer
8 33. Erklärt vor der ersten auf den Tag der Ein—
rungung der Interpellation folgenden Sitzung der
teichskanzler, daß er zur Beantwortung der Inlerpella⸗
son an einem bestimmten Tage bereit sei, so wird an
tesem Tage die Interpellation auf die Tagesordnung
esetzt. Der Präsident macht von der Erklärung des
teichskanzlers dem Hause bei Beginn der nächsten Sitz⸗
ing Mitteilung. Der bestimmte Tag muß bei Inter⸗
ellationen, welche Fragen der auswärtigen Politik be—
efsen, innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen,
ei anderen Interpellationen innerhalb eines Zeitraumes
on zwei Wochen vom Tage der Einbringung an gerech—
et liegen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des
eichsstages zulässig. J
8334. Hat der Reichskanzler bis zum Beginn der
sien auf den Tag der Einbringung der Interpellation
genden Sitzung keinen, der Vorschrift des 8 33 Absatz
entsprechenden Tag bestimmt, so wird er bei Beginn
eser Sitzung durch den Präsidenten zur Erklärung auf⸗
ordert, ob er die Beantwortung der Indkerpellation
blehne, ob er sie sofort oder an welchem von ihm ge—
iäß fs 33 Absatz 2 zu bestimmenden Tag er sie beant⸗
orten will. Lehnt der Reichskanzler die Beantwortung
o, so gibt er die Gründe der Ablehnung kurz an. Er—
ärt er sich bereit, die Interpellation sosfort zu beant⸗
orten, so wird in die Verhandlung uͤber dieselbe ein—⸗
efreten. Erklärt er sich zur Beantwortung an einem be—
immten späteren Tade bereit, so wird an diesem Tage
e Interpellation auf die Tagesordnung gesetzt. Durch
zeschluß des Reichstags kann eine Besprechung des Ge—
enstandes der Interpellation auch dann zugelassen wer—
en, wenn der Reichslanzler eine Frist zur Beantwort⸗
ng nicht bestimmt. oder die Fristen gemäß 8 33 Absatz
überschreitet.
s 33b. Die Verhandlung Aver die Interpellation be—
innt mit der Verlesung derselben durch die Präsidenten
der einen Schriftführer. Darauf folat die Begründung
urch den Interpellanten.
883c. An die Beantwortung der Interpellation oder
eren Ablehnung darf sich eine sofortige Besprechung des
egenstandes derselben anschließen. wenn mindellens 30
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