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*Der Nachtragsetat für 1909 wird sich nicht, wie
isher immer mitgeleilt warde, auf 542 WMil ionen Mart,
ondern, wie die Berliner Politischen Nachrichten erfah⸗
en, nur auf 522 Millionen Mart belaufen. Die Ein—
iahmen aus den neuen Zöllen und Steuern, die in dem
dachtragsetat mit 65 Mil ionen veranichagt waren, ha—
»en ein Plus ergeben, so daß man diese Einnamen aus
»en neuen Zsllen mit 85 Millionen Mark in den Nach—
ragsetat einseßen kann. Daher die Minderung.
Fernsprecher Berlin-Petersburg. Wie die Natio—
nalzeitung hört, stehen in allernächster Zeit Verhand un—
gen zwischen der Reichspostverwaltung uud der russischen
Regierung bevor, um die Herstetlung einer Fernsprechver—
dindung zwischen Berlin und Petersburg in die Wege zu
citen. Bisher waren alle Versuche, eine solche Verbind—
ing herzustellen. an dem russischen Widerstand gescheirert.
Desterreich-Ungarn.
*In Rezierungskreisen glaubt man nicht, daß die
jslawische Intrigue gegen das Kabinett Bienerth gelin—
gen wird. Die Miehrheit des Polenkubs, das sind die
Ronservativen und Rationaldemotraten. würden den Ab—
sall nicht mitmachen. Man hält sogar de Nachricht von
einem Uebere nkommen zwische, Tharnen und Polen für
tendenziös und für ein Einschkchler. u ver gegen
die Deuischen, die durch Furcht vor Sibelerung zur Nach—
ziebigkeit gezwungen werden sollen. Von den Deutschen
aber erwartet man, daß die Koaitionslustigen unten ih—
ten unter dem Eindruck der öffentlichen Meinung sich der
Parteileitunz wieder unterordnen würden, umsomehr, ars
zach der Sanktion der Schutzgesetze sie das Kabineit gar
nicht mehr im Siiche lassen können, ohne sich den Vor—
vurf der Unzuverlässigkeit zuzuziehen, der für die kom—
nenden Kabinette eine Warnung wäre. Die politische
Situation sei demnach unverändert. Für die in sich dis⸗
utable Rekonstruktion des Kabinetts sei die Vorbeding⸗
uing die vollständige Erledigung des Budgetprovisoriums
uind die Ausschalrung jedes Erpressungsversuches aus den
Lerhandlungen. Unter diesen Umständen wird das Ge—
ingen der Verständigungsaktion wieder stark bezweifelt.
Das Haus wird von Miltwoch an wohl Scheinarbeit ver—
ichten. aber zur eigentlichen Ardeit kaum gelangen.
Rußland.
*Die russische Regrerung entsendet mit Rück⸗
icht auf die durch die Tür Le geplante 4proz. Zoller⸗
öhung besondere Experten zum Studium des Mehl—
ind AlkohoImportes nach Konstantinopel. Ruß—
and stellt eine Vorzugsbehandlung für beide Artikel als
zedingung jür seine Bustimmung“ zu der Kolfserhöhung
Redaktion. Druch ven J. Unterkeller, Dudweiler.
Reichsstag und Thronrede.
In den Reichsämtern wird jetzt schon an der
Thronrede zur Eröffnung des Reichsta—
ges gearbeitet. Zwar ist es noch nicht völlig sicher, ob
sie der Kaiser persönlich am 30. November im Weißen
Saale des Schlosies verlesen wird, aber es gilt ange—
sichts der gesamten politischen Konstellation, die durch die
parlamentarischen Vorgünge am Schlusse der letzten Ses—
sion und den Personenwechsel im Reichskanzleramt ge⸗
chaffen worden ist, doch für höchstwahrscheinlich, weil der
Kaiser bei solchen wichtigen Abschnitten der Entwicklung
darauf halt, von seinen Rechten in VPerson Gebrauch zu
machen.
Herkommen ist, daß der erste Entwurf der Thronrede
oder meist mehrere erste Entwürfe im Reichsamt des In⸗
nern aufgestellt werden. Dann werden sie dem Reichs⸗
kanzler vorgelegt und von diesem mit seinen Bemerkun—
gen an die sämtlichen Reichsämter geleitet, die mit Ge—
setzesvorlagen beteiligt sind. Jedes Ressort gibt nun seine
Wünsche und Ausstellungen bekannt und kus allen die
sen Aeußerungen wird nun ein zweiter Entwurf redigiert,
der unter Umständen noch einer Durchsicht im preußischen
Staatsministerium unterzogen wird. Dann wird die Rede
ttilistisch gefeilt und hie und da ein rhetorisches Licht auf⸗
gesetzt. Nicht immer ist dies der Fall. Bisweilen mertt
ein kundiges Ohr, daß viele Kopfe und Hände an dem
Dokument herumgebastelt haben, und manchmal sind die
deutschen Thronreden sehr nüchern und trocken.
Hat der Reichskanzler endlich seine desinitive Geneh—
migung gegeben. so geht die Rede an den Kaiser umd
zon dieser höchsten Instanz werden dann noch in lehzter
Stunde an dem Manuskript Aenderungen vesohlen. Dae
Fremplar der Thronrede, das dem Kaiser bei der Eröff
aungsfeier vom Reichskanzler üͤberreicht wird, ist in gro—
zen Lettern aus Bogen in Quaciformat gedruckt.
Was den Inhalt und die Sonart der zu erwarten—
den Thronrede vom 30. Novemyher petrifft, so liegt die
Vermutung nahe, daß sie auf den Umschwung der inne—
ten Politik nicht näher eingeht, anch keine besonderen
Erwartungen ausspricht, sondern sich auf den Wunsch
leißiger und gewissenhaster Arbeit beschränkt. An Vor
lagen werden außer dem Etat die bekannten juristischen
Entwürfe, sowie die sozialpoitischen Forderungen: Reichs—
oersicherungsordnung, Arbeitskammern, Novelle zur Ge—
werbeordnung, genannt, was wir gegenüber den unauf⸗
hörlichen Meldungen vom Gegenteil nochmals ausdrücklich
betonen. Wahrscheinlich wird auch ein Notgesetz kommen
wegen der Verschiebung des Termins für die Wilwen
und Waisenversicherung und bestimmt ist, eine Vorlage
für die erneute Verlängerung des deuisch-englischen Han—
odelsprovisoriums zu erwarten.
Alles in allem stehen uns keine Ueberraschangen durch
die Thronrede bevor
Volitische Rundschau.
Deutsches Reich.
*Die „Nordd. Allg. Zig.“ schreibt: Die Nachricht ver⸗
chiedener Berliner Zeitungen, die Reichsversicherungs⸗
ordnung werde dem Reichstage nicht oder nicht vor
Ostern zugehen, entbe hert jedes tatsächlichen An—
jalts. Es wird im Bundesraͤte min allem Nachdruck an
er Fertigstellung des Entwurss gearbeitet, damit er dem
Reichstage sobald als irgend möglich vorgelegt wird. In
jedem Falle wird dies noch vor Ostern geschehen.
*Die Konservativen stellten zur Landtagser—
jatzwahl im Wahlbezirk Guben⸗Sorau⸗-Forst den frühe—
ten Abgeordneten Schose nBreslau als Kandidaten auf.
nur. dies Gesetz in jedem Falle nachsichtslos anzuwenden
Prof. Finger macht jedoch noch auf ein anderes Mittel
zur Bekämpfung des Erpresserums au' merksam. Gemäß
8 30, Abf. 2 des Reichsgesetzes über die Presse sind
noch die Paragraphen 9, 10, 41 des preußischen Gesetzes
über die Presse vom 12. Mai 1851 in Kraft. Nach 89
dieses Gesetzes ist das Anschlagen, Anheften oder das
sonstige öffentliche Ausstellen von Plakaten und Anschlagzerteln,
welche esnen anderen Inhalt haben als Ankündig—
ung über gesetzlich nicht verbotene Versammlungen, über
öfsentliche Veranügungen, über gestohlene, verlorene oder
Jefundene Sachen, über Verkäufe oder andere Nachrichten
ür den gewerblichen Verkehr verboten. Der 8 10 ver—
zieter das Ausrufen, Verkaufen, Verteilen, Anheften oder
Anschlagen von Drucschriften, anderen Schriften oder Bild—
verken an öffenslichen Wegen, Plätzen oder Orten ohne
»olizeiliche Erlaubnis. Die UÜebertretung beider Bestim—
nungen ist mit einer Strafe von 50 Taler bedroht. „Eine
olche Erlaubnis“, so führt Prof. Finger aus, „müßte ge—
vissen Biättern stets versagt — sie müßte, wenn von ihr
rißbräuchliche Anwendung gemacht würde, immer zurück—
enommen werden. Die Polizeibehörde dürfte sich durch
Jurce vor Tiraden über „kleinliche Schikanierung der
Presse“ von der Erfüllung dieser Pflicht, bei welcher sie
ie Zustimmung der anständigen Presse und der gesitteten
Allgemeinheit begleiten würde, nicht abhalten laffen. Es
zibt eben Preßerzeugnisse, denen gegenüber rücksichtslose
zekämpfeng am Platze ist.“ Durch eine rigorose Hand—
abung dieser Bestinmungen würde allerdings die Revol—
erpresse am empfindlichsten getroffen werden, da sie beim
MNangel eines festen Abonnentenstammes völlig auf das
Ausrufen und Verkaufen ihrer Skandalprodukie auf Stra—
zen und Plätzen angewiesen ist. Würde ihr dieses Feld
»er Vetätigung entzogen. so würde sie beim Ausbleiben
des geldlichen Gewinnes schon bald ihre Tätigkeit ein
tellen
Das Schiffahrtsmonopol auf dem Euphrat und
Tigris
- Aus Konstantinopel wird berichtet: Das
Ronopol für die Schiffahrt auf dem Tigris
uind Euphrat, das von der englischen Gruppe erstrebt
vird und vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments
o gut wie bewilligt erscheint, verursacht in ernsten Krei—
en eine tiefgehende politische Besorgnis. Als Sprach—
ohr derselben ergreift neuerdings die „Jeni Gazette“ das
Wort. Sie verösfsentlicht einen äußerst heftigen offenen
Brief an den Großwesir, worin sie ihm das Schick
al des früheren Großwesirs Mahmud Nedim, genannt
Nahmudoff, der dem damaligen Botschafter Ignauew faft
llavischen Gehorsam entgegenbrachte, ins Gedächtnis rufi.
die „Jeni Gazette“ führt aus, daß das Monopol für die
Zcheffahrt auf dem Euphrat und Tigris durchaus nicht
ine einfache ökonomische Angelegenheit, im Gegenteil von
pitalster politischer Bedeutung für die Existenz der Türkei
ei. Das Blatt klagt die Regierung an, sie verkaufe Me—
opatamien an die Engländer und sagt, daß dies die
rolgen leichtfertiger Versprechungen einiger Minister an
uglische Finanzleute wären, um selbst in einem sympa—
hischeren Lichte zu erscheinen. Die Ersetzung der bishe—
tigen englischen durch die türkiiche Flagge auf den meso—
otamischen Gewässern bezeichnet sie als ein zu unwür—
diges Argument, um von einem Staatsmanne ernstlich
angeführt werden zu dürfen. Um zu beweisen, daß obi—
ges Monopol einen rein politischen Charakter habe und
den Beginn der Fortnahme Mesopatamiens, sowie der
heiligen Straßen nach dem Hedichas bedeute, zitiert die
Jeni Gazette“ in ihrem, das größte Aufsehen erregenden
Appell an den Großwesir eine Stelle aus dem Text eines
Abhessinien. — 5
„Tribuna“ veröffentlicht Einzelheiten über das Scheltern
iner angeblich deutschen Mission in Abessinien.
Es handelt sich um die Entsendung von drei deutschen
Aerzten, welche beabsichtigen, einen Vertrauensposten vei
em Neaus einzunehmen.
Revolverpresse und Erpressertum.
Zu diesem Kapitel macht unter Würdigung der Er—
zebnisse des Dahselprozesses Geh. Justizrat Prof. Dr. Fin⸗
zer in Halle in der Nr. 22 der Deutichen Juristen-Z3tg.
nteressante Ausführungen. Prof. Finger unlersucht die
Frage, ob das geltende Sirafrecht ausreicht, die mittels
einer käuflichen Revolverpresse grassierende Erpresserseuche
virksam zu bekämpfen. Unter Anziehung mehrerer Bei—
piele kommt er nach eingehender Untersuchung der einzel—
ien Möglichkeiten zu dem Ergebnis, daß die Staatsan—
valtschaft gegen alle Fälle erpresserischen Treibens der
stevolverjournalisten eine brauchbare Waffe in der Be—
timmung des 8 253 des Strafgesetzbuches habe; es gelte
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