Full text : Dudweiler Zeitung

— c —A — v
* —* —2 e — 7* F 3— 9* 6 — —8 8 F —— —— —⸗—r——
* — 6—— * —A 431371364 iαα
XX. J 58—6— —2 1J53 — 73382 aeen 10 4 pro ch¶
- Jeleuαα * * —— — * —XR
AναιιααιNα nR e Amtliches A gzwei Vellagen; P
q; 7o 4 frei u⸗ fur die Bürgermessterei Dadwetler nuntare HgnmoristiRhe VBlatter —
de Pox α Ved detro⸗⸗ A unement
teljahrl. nvereen, Dudweiler. dechser Rab acr
— ———— ——
æzvege nicht einmal nörig, daß irgoend erwas von der Erde
oder vom Sternenhimmel fiur den Vuftschisser sichtbar ist.
Eine volle Beobachtung nimmt nur ein oder zwei Minu—
ten in Anspruch, und die Genauigkeit des Ergebnifses liegt
innerhalb der verhältnismäßig geringen Länge von 5 bis
10 Klm. Die einzige besondere Rücksicht, die der Doppel⸗
kompaß verlangt, besteht in der Forderung, daß an und
in der Gondel und in ihrer Umgebung kein Eisen vor—
handen sei.
— —

oamstag 20. Nor. 00

*

eAbends an den Wochentagen außer Sonnabends gewäh—
en. Jedoch muß der Arbeitsschluß um 9 Uhr abends
rfolgen und darf dee Arbeitszeit 12 Stunden nicht über—
hreiten; auch muß die zu gewährende ununterbrochene
stuhezeit mindestens 10 Stunden betragen. Solche Aus—
nahmetage dürfen im ganzen 40 im Jahre bew'lligt
werden. Die höhere Verwaltungsbehörde kann sedoch 50
Ausnahmetage bewilligen, falls die Arbeitszeit in den
Betrieben so geregelt wird, daß ihre tägliche Dauer im
durchichnitt der Betriebsstage des Jahres die regelmäsßige
gesetzlch vorgeschriebene Dauer nicht überschreitet. Die
Ausnahmemöglichkeit für die Unterbrechung des regel—
mäßigen Betriebes durch Naututrereignisse oder Unglücks
ülle ift dieselbe wie nach dem bestehenden Gesetz. Auck
önnen die Pausen für Arbeliterinnen und jugendliche Ar
beiter auf besonderen Antrag durch die untere Verwalt,
ungsbehörde in gleicher Weise wie nach dem beftehenden
Besetz in anderer Weise, als das Gesetz es allgemein
vorschreibt, geregelt werben, wenn die Natur des Be—
riebes oder Rücksicht auf die Arbeiter in den einzelnen
Anlagen eine andere Regelung der Arbeitszeit erwüncht
zricheinen läßt. Jedoch müssen fortan vor Erlaß dieser
anderweitigen Regelung der Pausen die fländigen Arbei—
erausschüsse gutachtlich gehört werden. Dio dem Bun—
desrate vorbehaltenen Ausnahmen beziehen sich auf die
Saisonarbeiten und auf Gewerbezweige, in denen die Ver
richtung der Nachtarbeit zur Verhütung des Verderbene
oon Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeug
nissen dringend erforderlich erschernt. Zum Beisfpiel für
Konservenfabriken. Für Gewerbezweige, in denen regel
mäßig zu gewissen Zeiten des Jahres ein vermehrtes Ar
betisbedürfnis (Saisonbetriebe) eintritt, dürsen 80 Aus
nahmetage durch Bundesratsverordnung bewilkgt wer
den; jedoch ist diese Bewilligung an die Bedingung ge
tnüpft, dah die Arbeitszeit in der Wetse geregenn wird,
daß ihre tägliche Dauer im Durchsichnitt der Betclebsstage
des Jahres die regelmäßige gesetzliche Arbeitszeit nichi
Aber schreinet. Wo die Vrrong der Rachtarbeit zur
Berhutung des Verderbens von Rohstofsen oder des Rih
lingens von Arbeitserzeugnifson dringend ersorderlich or⸗
cheins, inn der Bundesrat ermächtigt, Anonahmen von den
eey fur Arbeiterinnen iiu der Raßgabe zu⸗
lassen, daß die ununterbrochene Ruhezeit an höchstena
zo Taagen bis auf 8 Stunden herabgeietzz werden dann

Die neue Gewerbeorduungs-Novekte.
ritt am 1. Januar 1910 in Kraft; damit ist der Arbei—
erschutz um ein tüchtiges Stück vorangebracht. Eine Reiht
rheblicher Forischritte werden nämlich gemacht. Durch
ie Novelle ist der Begriff ‚„Fabrit aus der Ge—
verbeordnung gestrichen. Die besonderen Vorschristen, die
Jer vierte Titel des siebenten Abschnitstes der Gewerbe—
runa über die Fabrilen enthält, ist auf alle gewerb—
schen Betriebe erstrectt, in denen mindestens in der Regel
O Arbeiter ven werden. Die Vorschriften, weiche
ie bestehende Gewerbeordnung über die Beschäftigung von
ugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen in Fabrilen
nfft, gelten vom 1. Januar ab für alle gewerblichen
Betriebe, in denen in der Regel mindestens 10 Arbeiter
beschästigt werden. Ohne Rücksicht auf die Zahl der Ar—
veiter sinden sortan die Schutzvorschriften sür die Be—
schästigung von Kindern, jugend ichen Arbeitern und von
Arbeiterinnen Anwendung: Auf Werkstätten, in denen
durch elementare Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß
borübergehend zur Verwendung kommen, ferner auf Hüt
enwerle, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, auf Wersten
sowie auf Werkstätten der Tabakindustrie. Auf Ziegeleien
und über Tag befindliche Brüche und Gruben finden die
Schutzvorschriften bereits Anwendung, wenn in diesen
Betrieben in der Regel mindestens 5 Arbeiter beschäftegt
werden. Dem Bundesrat ist die Grmächtigung erteilt, die
Schutzvorschristen für jugendliche Arbeiter und Arbeiterin—
nen auch auf andere Werkstätten, auch solche der Haus—
mdustrie, auszudehnen.
Die neuen Schutzvorschriften finden nach dem Gesetz
lseine Anwendung auf Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter
in Apothelen, ferner auf dieleniger Arbeiter in Handels—
geschäften. welche nicht in einem zum Handelsgeschäft ge—
härigen Beitriebe mit der Herstellung oder Bearbeitung
wn Waren beschäftigt stnd, sowie auf die Angestellten
n Heilanstalten und Genesungsheinnen, Musikaufführun
zen, Schauftellungen, theatralischen Vorftellungen und
sonftigen Lustbarleiten. Auf Gärtnereien, das Gasu
aind Schanlwirtschaftsgewerbe, sowie auf das Verkehrsge—
verbe sinden die Vorscriften über die obligatorische Ar—⸗
beitsordmung Anwendung. Die Schutzvorschriften für Ju⸗
zendliche greifen für Bäckereien und Konditoreion mit
Bäckereibetrieb nur dann Platz, wenn diese Bettiebe un—
ser regelmäßiger Tag- und Nachtschicht arbeiten. Die
Schutzvorschristen für Arbeiterinnen aber gelangen auch
für Bäckereien und Konditoreien zur Anwendung.
Die Aenderung der Schutzvorschristen gegenüber dem
bestehenden Rechtszustand bestehen im wesentlichen im fol⸗
genden: Für Arbeiterinnen und für jugende Arbeiter ist
»dus Verbot der Nachtarbeit, das bislang auf die
Zeit von 816 Uhr abends bis 545 Uhr morgens sich er—
ireckte, auf die Zeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr mor—⸗
jens ausgedehnt. Ferner ist für Arbeiterinnen und für
ugendliche Arbeiter unter 16 Jahren eine ununterbrochene
stüuhezeit von mindestens 2 Stunden vorgeschrieben. End—
ich ist ein beschränktes Verbot der Mitaabe von Arbeit
iach Hause ausgesprochen.
Die besonderen Bestimmungen zum Schutze der Ar—
deiterinnen bestehen in folgendem: Die Höchstar-—
beitszeit für Arbeiterinnen in Betrieben, in denen
nindestens 10 Arbeiter beschästigt werden, ist auf zehn
Ztunden und für die Sonnabende und die Vortage der
Fesitage auf 8 Stunden herabgesetzt. Der Schluß der Ar—
beitszeit am Sonnabend. der zurzeit um 526 Uhr zu er—⸗
folgen hat, hat künstig um5 Ubr zu erfolgen. Die Schon
zeit der Wöchnerinnen endlich ist auf 8 Wochen, von de—
nen wenigstens 6 nach der Niederkunst liegen müisen, er—
veitert.
Ausnahmen sind möglich, wegen außergewöhnlicher
Häufung der Arbeit, wegen Unterbrechung des Betriebes
durch Naturereignisse oder Unglücksfälle und in zwei Fäl—
len durch Verordnungen des Bundesrates. Wegen außer—
ewöhnticher Häufung der Arbeit kann für die Dauer von
Wochen durch die untere Verwaltungsbehörde die Be—
häftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahre bis o Ubr

p Die Erfindung des Ferusehers
durch Ernuft Ruhmer.
Der Apparat besieht aus einem Geber, das heißt er
nem Sender, einem Empfänger und der Fernleitung. Das
Bild, welches überrragen werden soll, wird mit Hilse
eines Projektions-Apparates auf eine Scheibe geworfsen.
Wie bekannt, besteht jedes Bild aus einer Anzahl Punlte;
die Illuftratton eines Porträts, wie man solche zum Bei—
piel in unseren Unterhaltungszeitichriften sandet, enthäl
aingefähr 10 000 Punkte. Im Ruhmerschen Fernseher be—
darf jeder derartige Punkt zu seiner Reproduktion einer
Selenzelle. Die Glasscheibe, auf die der Projettionsap—
darat das zu übertragende Bidd wirst, ist in ebenso viel
daros eingeteilt, wie Selenzellen erforderlich nd. Der

J

m
—

Kunst und Wissenschaft.
J Der Doppelkompaßz im Luftschiff. Jetzt, da sich
die Lufstschiffahrt wirtlich so zu entwickeln bestrebt ist, daß
ie diesen Namen ganz verdient, wird die Möglichtkert der
Ortsbestimmung im Luftschiff zu einer gebieterischen Not
vendigkeit. Ihrer Ausführung stehen aber Schwierigkei—
ten entgegen, die weder auf dem festen Lande noch auf
dem Weltmeer in diesem Grad zu überwinden sind. Wäh⸗
rend der letzten Jahre ist von einer ganzen Reihe von
Belehrten mit großem Eifer daran gearbeitet worden
diesen Uebelstand, der die Verwendungsfähigkeit der Luft
schiffahrt so stark herabsetzt und ihre Gefahren vergrößert
zu beseitigen oder doch wenigstens zunächst zu mildern
Einen wichtigen Beitrag zu diesen Bestreburiigen leser:
Dr. Bidlingmaier vom Kaiserlichen Observatorium in Wil—
zelmshafen durch einen Aussatz, den er in der Deutscher
Zeitschrift für Luftschiffahrt unter dem Titel „Ueber die
magnetische Ortsbestimmung im Ballon“ veröffentlicht. Der
Doppelkompaß ist eine Neuheit, die Dr. Bidlingmaier selbf
ersunden und zuerst auf den Fahrten der deutschen Süd,
»olar⸗Expedition in Versuch genommen hat. Es soll nun
gezeigt werden, daß durch die Beobachtung eines Gestir
nes mittels des Doppelkompasses ungefähr die geographi
sche Länge eines Ortes und durch Messung der erdmag
netischen Horizontalintensität mit demfelben Instrumen
ungefähr die geographische Breite bestimmt werden kann
Diesen Nachweis liesert Dr. Bidlingmaier in ausfirrli
cher Darlegung, sowohl in der Theorie wie nach den An—
forderungen der Praxis. Dabei ist vor allem der Um—
stand wichtig, daß der Doppelkompaß von den Drehun
gen, die ein Ballon fast unaufhörlich und oft mit großer
Kraft ausführt, ganz unabhängig bleibt, und daß auch
die sonftigen Schwankungen des Ballons die Verwendung
des Instrumentes nicht in Frage stellen. Für die Be—
stimmung der geographischen Breite ist es auf diesen

AXA
—9
F — n
hellen und den dunklen Punlien entsprechend, bleiben dir
einzelnen Selenzellen belichtet oder dunlkel. Durch jede
Zelle fließt aus einer Batterie ein elektrischer Strom, der
wiederum zur Beleuchtung einer matten Glasscheibe dient,
die am Empfänger angebracht ist. Das Hauptverdienst
des Erfinders liegt darin, daß er es verstanden hat, die
Trägheit der Selenzellen zu überwinden. Diese besteht
darin, daß die belichteten Zellen oft noch lange leuchtend
zleiben, nachdem ihre Fläche schon nicht mehr dem Licht
trahl ausgesetzt worden ist. Durch die Ueberwindung der
Trägheit aber wird erreicht, daß auch sich bewegende Fi—
zguren übertragen werden können.

HA· Di-44 aber, zugleich mit dem Dasein des unglücklichsten We—
Das Diadem des Verderbens. y —5 — iraree eeee Gift, v
os Iqh dur ste gluclich sein mit ihnen, füͤr sie fürchlen, Iutz dae edn nderrd dens an dt
— —
da saen die iehien. Worte mit sihtliger An- Fahn ht uen e,
v.. Dasselbe Gift, das der Mestize Leidenschaf
sdngung her vorgebra cht. und nun vperftummie sie plöt⸗ ecn heiver Pompadour endete — und dieses
lich. SEine liefe Blaͤfse hatte ihr feines Anklitz uͤberzo⸗ ** di **
diadem ist die Ursache ihres Todes — es ist vergiftet.
gen, ein brennender Schmerz durchzuckte ihr Haupt und Deraifteil⸗Ihrem Raineei folgead, deskein⸗
Hirn. wie lansend Funken sprühte es vor ihren Drontee Aured Poend **
Augen. Sie schwankte — dann brach sie mit einem w ——— nn selbs ian reꝑe V
I eresse, schrie die Dubarry laut auf. „So käuschte ich mi
—— in des hlnzustürzenden Chev aliers Ar⸗ * i Saronte Tone das ve Gon wolte id
Agerden wZolendete sie tanm vernehm. i Mu ch ec itue
ber Eine Panse des llesfsten Stillschweigens krat ein nacht, sobald er sich mit dem Biuke vermischt, giauble ich
Ve mir das vom Hanpt!“ rief Alexandrine plötz· zas unselige Diadem zu überftreichen. Ich war rasend
mit heftiger Bewegung. Der verkoͤrperle Fluch, hei dem Gedanken an die Moöͤquchkeit, daß dieses Mäd—
d eine Nanon meiner Muller nachschlendert ine hen dauernd die Gunst meines Königs gewinnen und
, 83 weg mit dem furchtbaren Schmuck — 7 Herzens ausschießlichen Beiß mür rauben könnte
e ch will es gut machen — schafft Hilfe, Arzte!“
Mit ftarkem Arm hakle Charles die Muller Blan— Wie eine verzweifelnde rang fie die Hände. Die
hes zum Divan gelragen und sie dort niedergelegt. Zrundlage ihres Charokters — so frivol. ein echtes
Das jumge Nadchen knieie in höchster Verzweiflung, ne- ind ihrer Zeit. die ehemalige Blumenftraußvertäufe
ben ihr; sie hatte die bereits erstarrende Hand der Ten- in immer sein mochte, die alle Stufen des Laffers
—* die schlaff herniederhing, fest an ihre Lippen ge— rhwngiin von der Straße bis zum Throne —
pret war eine kindlich gute.
e Adnig und die Dubarrn waren erschreckt nähen „Still!“ e sie der Gouverneur. „Esist zr
en. äl —*
„Weilch' ein peinsicher Zufall,“ sprach der Monarch. p Die konvulsivischen Bewegungen der unglücklichen
schtich in umbehaglichster Stimmung. „Senden Sie sofort Frau hatten aufgehört, nur in Zuckungen hob sich die
im tiefsten Geheimnis zu Quesnay meinem Leibarzk! Jlänzend geschmückte Gestalt der Sterbenden.
Hoffenllich ift dieser Anfall nicht von Dauer.“ „Es dunkelt vor meinen Augen!“ sagte sie leise.
Mein. Sire,“ flüsternd und dennoch erschütkernd „Und doch hell und licht ist es in meiner“ Seele. Ge—
drang der Ausdruck des Tones, indem sich der Tälo- loͤst mit meinem Tode ist der Fluch meiner Gebur
wirke an Ludwig XV., wandte, in der Anwesender — der Fluch, der auf der Pompadour Nachkomme;
Seelen, „der Anfall ist in wenigen Augenblicken vor- laslsete.

Da Niukter Annekte wieder Aler indrine de da Hare
ward, gab es nur noch eine Zufluht, ein Asyl fdr sie
— das Grab! Ich heiße freudig den Tod willkommen.
Wer ihn mir auch bereitete, dessen Hand leytte Gokt
Nur eine Sorge bekümmert mich —“
Sie hielt inne. Schwer kämpfte der Atem blukiger
Schaum trak auf ihre Lippen.
„Ihre Tochker steht im Schutz der Kronen Spaniens
und Frankreichs, Maͤdame,“ unterbrach sie der König.
tief bewegt, „scheiden Sie in Frieden.“
Wie ein Lächeln der Verklärung überzog es das
Anklitz der Sterbenden.
„Nicht um Blanche,“ flüsterke sie, „bangk mir. Woh
zeborgen weiß ich sie an des treuesten Mannes Seite
aber Nobert mein Sohn —“
Rieder an ihr Ohr beugke sich der Gouverneur.
„Noberk ging Dir voran, bitte droben Heilige, für
ihn, bitte für uñs.“
Im Abglanz innerer Zufriedenheit neigke Alexandrine
das Haupk. Des Todes Schatten verdunkelte schon das
narmorne Antlitz. Weit streckte sie ihre Hände aus
ie legte sie auf die Häupker Blanches und des Gellkeb
en ihrer Jugend.
„Gotkes Segen über Euch.“ hauchte sie mit bre
hender Stimme. „Segne Ernst — Vergebung seiner
Mutter — Allen, Allen. Belen werde ich, beien wird
die Tochter der Pompadour droben für Euch, sür
Frankreich.“
Ein rauher Ton enkwand üch ihrer Kehle. Groß,
als schauten sie ein Bld des Enljetzens, öffneten sick
ihre Augen.
„Flieht.“ keuchend kam es aus der Sterbenden Brust,
„wehe Frankreich. Die Sändflut, von der— sterbenden
Pompadour herauf beschworen, sie kommt sie steigt —
oAutig! Sie überschwemmt den Thron — er linkil —
Kettet Euch, rettet Cuch —“ 7
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.