Cie die Ziebung selbst vor sich ging, schildert eingehend ein Volkskundler
aus Weiler (Kr. Forbach), Pierre Guerber, der Vater des Erzpriesters
und Kanonikus Guerber, des Pfarrers von Notre-Dame in Metz.
Wir entnehmen die Schilderung einer in der „Lothringer Volkszeitung“
vom 31, Oktober 1928 veröffentlichten Zuschrift von Pfarrer Brill,
Weiler, in der dieser Guerbers Französische Niederschrift über die „Musterung“
und „Ziebung‘“ in deutscher Übersetzung wiedergibt:
„Lch glaube dem Leser einen Gefallen zu erweisen, wenn {ch {hm die in Frankreich
vor 1870 übliche Rekrutterungsmethode mitteile. Vor dem Krimkrieg (1854) hob die französische
Regierung alljährlich eine Armee von 80.000 Mann aus, von denen jeder 7 Jahre
zu dienen hatte, Wer sein zwanzigstes Jahr vollendet hatte, mußte sich in die Kantonsbauptstadt
begeben, um das Los zu ziehen (t{rer au sort), das {hn entweder zum Militärdienst
verpflichtete oder davon befreite, Etwa die Hälfte der Gestellungspflichtigen wurde
30 militärfrei.
Lch gehörte zur Klasse 1860; am 4. März 1861 begab ich mich mit meinen Altersgenossen
nach Großtännchen zur Ziehung. Das Büro der Ziehung setzte sich zusammen
aus dem Berm Sous-Prefet von Saargemünd, dem mehrere seiner Beamten zur Seite
Ständen, einem höheren Offizier, einem Bezirksratsmitglied, drei Bürgerme{fstern des
Kantons und aus Gendarmen, die die Ordnung aufrecht zu erhalten hatten. Die 32 Bürgermeister
des Kantons zogen zunächst das Los, um festzusetzen, {n welcher Reihenfolge
Me jungen Leute zu erscheinen hätten. Dies geschah, damit keine Gemeinde als bevorzugt
gelte, denn je eher man das Los zog, desto größer war die Wahrscheinlichkeit, frei zu
kommen, da eine größere Anzahl hoher Nummern in der Urne war. So war bei der Ziehung
am 4. März 1861 die Gemeinde Weiler die 15.
Am darauffolgenden 16. Juni fand die Musterung statt. Die Musterungskommiesion
setzte sich zusammen aus dem Bern Prefet, dem Herrn Sous-Prefet, dem Arzte, einem
Seneral und den Bürgermeistern des Kantons. Man begann die Musterung mit dem, der
die Nr. ı gezogen hatte, und setzte sie der Reihe nach so lange fort, bis man die {m voraus
für den Kanton Großtännchen festgesetzte Zahl der Dienstpflichtigen erreicht hatte,
Pierre Guerber, Nr. 56, wurde als tauglich erklärt. Chei{ber Christophe, Nr. 10, war der
erste, der für militärfrei erklärt wurde, weil die festgesetzte Zahl der Dienstpflichtigen
bereits erreicht war.
Bis 1870 konnten diejenigen, die zum Militär gezogen waren, aber nicht gern Militär-Afenst
leisteten, oder deren Eltern nicht wollten, daß sie sicben Jahre von der Heimat abwesend
wären, sich freimachen, indem sie einen Ersatzmann stellten, den sie bezahlen
mußten. Bis 1856 gab es Leute, die sich ein Geschäft daraus machten, solche Ersatzmänner
ausfindig zu machen; man nannte sie „Menschenfleischhändler.‘ Sie suchten die jungen
Leute auf, die fehlerfrei und, wegen der hohen Nummer, die sie zogen, auch dienstfrei
waren und doch gerne beim Militär gedient hätten. Die Regierung hatte einen Tag festgesetzt,
an dem diese Menschenhändler „ihre“ Leute zur Musterung vorstellen mußten,
um zu prüfen, ob sie zum Militärdienste tauglich seien. War dies der Fall, so wurde {br
Name an Stelle desjenigen geschrieben, den sie ersetzten. für jeden jungen‘ Mann, der
Sich ersetzen ließ, lösten sie einen Gewinn von 200 bie 800 Franken ein. Man zablte dem
Ersatzmann 1800 bis 2000 Franken, die dieser dann auf Zinsen anlegte. Nach abgelegter
Dienstzeit konnte er sich damit ein Baus oder Ländereien anschaffen,
Von 1860 bis 1870 hob die Regierung nur die Hälfte der Mi{litärpflichtigen für den
aktiven Dienst (d. h. für 7 Yabre) aus; die andere Hälfte brauchte nur sechs Monate in
der sog. „garde mobile“ zu dienen, damit sie die Bandhabung der Waffen erlernte.
Quo