und Welchhausen hatten bis zum Friedensschluß bis zur Eisenbahnstation
Burgreuland 5 km Straße, heute bis zur neuerrichteten
Station Uetfeld haben sie 14 km aber weglos, bis
1929 die neue Straße gebaut ist.
Ein ähnliches landwirtschaftliches Notstandsgrenzgebiet hat
sich durch die Grenzziehung auch im Süden des Regierungsbezirks
Trier gegenüber der neuen Saargebietsgrenze
und gegenüber Lothringen entwickelt. Es handelt sich dort um
die Kreise Saarburg und die Restkreise Wadern und Baumholder.,
Diese Gebiete hatten bisher ihr gegebenes landwirtschaftliches
Absatzgebiet nach dem hochindustriellen Saargebiet, das nunmehr
abgetrennt ist, dies galt so für Rindvieh (Schlachtrinder),
Pferde (Grubenpferde), Schweine, aber auch für Kartoffeln, Heu
und Getreide. Ferner Frischmilchzüge fuhren von dort ins
Saargebiet, Nach Norden wären hierfür jetzt neue Absatzgebiete
zu schaffen gewesen, in die Trierer Gegend also, aber
dies ist um deswillen so schwierig, weil einmal die dortige Gegend
ebenfalls überwiegend agrarisch ist, der Trierer Markt ist schon
überlastet, und zum zweiten für den Kreis Wadern noch
deshalb, da dazwischen der steile Rücken des Hochwaldes liegt,
von dem wir in der Einleitung sprachen, der ein schwieriges.
Hindernis für die Schaffung neuer Absatzgebiete darstellt. Nun
könnte man darauf hinweisen, daß das Saarzollabkommen doch
die Einfuhr agrarischer Produkte zollfrei zuläßt. Demgegenüber
ist auf folgendes grundsätzlich hinzuweisen. Eine Zollgrenze,
die durch ein Gebiet bisheriger Wirtschaftseinheit
hindurchgelegt wird, bewirkt auf alle Fälle eine Veränderung
in der Wirtschaftsstruktur des Güteraustausches, Die
Ausfuhr ergröbert sich, sie bleibt für Massensendung, für
den Großverkehr, aber das feine Geflecht der intimen Nachfrage
und ihrer Befriedigung, welches sich auf das individuelle
Bedürfnis des Käufers eingestellt hat, das ist rettungslos zer -
rissen. Und das hat sich zum außerordentlichen Schaden
der Landwirtschaft dort ausgewirkt, die fast ausschließlich in
Zwergbetrieben ausgeübt wird, daher eine einheitliche normierte
Marktware gar nicht zusammenbringen kann. Die
Grenzeinfuhr vollzieht sich auf bestimmten Zollstraßen, zu bestimmten
freigegebenen Märkten in Sam meelladungen in bestimmten
freigegebenen Kontingenten, so war aber der
agrarische Güterabsatz früher dort nicht. Im Stallhandel besuchte
der Händler die einzelnen Gehöfte, und der Bauer lud
seine Kartoffelfuhre auf für den bestimmten ihm seit Jahren bekannten
Abnehmer jenseits der heutigen Grenze. Heute müßte
der Absatz von Feldfrüchten und Vieh zunächst auf einer genossenschaftlichen
Grundlage in den in Deutschland zoll-Rn