Ackerwirtschaft durch die Besatzung haben wir erst gestreift,
sie liegt noch neben all dem Erwähnten und entspringt den
Manöverschäden durch die fremden Armeen, Daß mit
dem Bestande fremder Armeen auf deutschem Boden Übungen
zur Ausbildung der Truppen verbunden sind, mag unvermeidbar
sein, und es mag auch dem Laien darüber kein Urteil zustehen,
ob die derartig weitgetriebene möglichste Anpassung der
Herbstmanöver an die Formen des Ernstkampfes eine militärische
Notwendigkeit ist. Was wir aber hier festzustellen haben, ist,
daß die Landwirtschaft des besetzten Gebietes Kriegsübungen
solchen Ausmaßes wie in den letzten zwei Jahren nicht wirtschaftlich
zu tragen vermag. Die Zustände, die solche Manöver
im Rheinlande zur Folge haben, sind mit den Flurschäden der
deutschen Vorkriegsmanöver nicht zu vergleichen. Die moderne
Manöverarmee der Besatzung ist motorisiert, selbst die Kavallerie
samt den Pferden wird bis zu ihrem Einsatz auf riesigen überdachten
„camions des trains du transport personel‘“ gefahren,
Zu Fuß marschierende Truppen sieht man nur noch auf dem Gefechtsfelde
selbst. Die Folge dieser Verwendung der Kraftwagenkolonnen
in Verbindung mit der der Tankgeschwader, Raupenschlepper
und dem Gefechtstrain, Bagage und Munitionskolonnen
ist, daß die Straßen der Eifel im Kreise Prüm nördlich
von Prüm-Hallschlag, wo die Manöver 1928 stattfanden,
einer Wiederherstellung, ja teilweise eines vollkommenen
Wiederneubaues bedürfen, Wer weiß, wie sehr der Wegebauegtat
die Crux jedes Gemeindeetats ist, kann die wirtschaftliche
Bedeutung für die Landgemeinden ermessen, wenn er hört, daß
die Chausseen von den Rädern der viele Tonnen schweren Lastautos
bis auf den Unterbau zermahlen sind. Es ist ebenso
selbstverständlich, daß, wo diese Kolonnen auf den Feldern
kampieren oder wo die Tankgeschwader über eine Wiese vorgehen,
viel länger dauernde Flurschäden eintreten, als etwa
durch eine Kavallerieattacke der Vorkriegszeit. Die finanziellen
Folgen der Eifelmanöver von 1928 sind noch nicht ganz
berechnet, indessen doch zum großen Teile, Sie sind im Regierungsbezirk
Trier — ausschließlich der Schäden an den
Provinziallandstraßen — auf insgesamt 386000 RM. zu
beziffern. Die Summe umfaßt die Kreis- und Kommunalwegeschäden,
ferner die Einquartierungsgelder und die Flurschäden.
Auch in diesen Schäden kann nicht der früher bei Erörterung
der Einwirkung der Benutzung der Schießplätze auf die umliegende
Landwirtschaft näher dargelegte indirekte Schaden
durch die allgemeine Störung des ganzen Wirtschaftslebens
mit einbegriffen sein,der sich wieder zahlenmäßiger Abschätzung
entzieht, Die Schäden an den Provinziallandstraßen werden
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