ren. Die Dörfer des Durchmarschgeländes sind die Einquartierungsorte
für eine Vielzahl von einzelnen Schießkommandos,
die die Orte mit Mannschaften und Pferden zwar nur vorübergehend,
aber immer neu wechselnd belegen. Das Dörfchen
Birkenhörd z. B. wurde 13mal in der Spanne eines Jahres
belegt,
Alle die vielen Behinderungen lösen in der landwirtschaftlichen
Bevölkerung bei ihrer großen Notlage bittere Gefühle
ganz besonders um deswillen aus, weil die Schießübungen
nicht, wie wir gehört haben, auf die eigentlichen Schießplätze
beschränkt sind, sondern vielfach inmitten wertvoller Kulturen
stattfinden. Dadurch ebenso wie durch die Manöver fühlt die
Landwirtschaft des besetzten Gebietes ihr bestelltes Kulturland
zum Glacis kriegerischer Ausbildung fremder Heere gemacht,
und wenn wir früher von ihrem durch andere Gründe bedingten
Zurückbleiben hinter den letzten agrartechnischen Fortschritten
des unbesetzten Gebietes gesprochen haben, hier haben wir
eine weitere Ursache dafür.
Unsere Statistik des beschlagnahmten Bodens nannte neben
den Schießplätzen die Flugplätze. Das in dieser Statistik in der
preußischen Zone berechnete Flugplatzgelände der Besatzung
von 1153 ha umfaßte als ehemals deutsches militärisches Flugplatzgelände
nur die Flugplätze Gonsenheim und Euren; dazu
hat die Besatzung beschlagnahmt weiter die Flugplätze Merzbrück
mit 8,81 ha, Kreuznach mit 27 ha, Sobernheim mit 6,22 ha,
Weißenturm mit 39,14 ha, Simmern mit 47,16 ha, Euskirchen mit
41,19 ha, Rheinbach-Kuchenheim mit 934,22 ha. Ein Teil dieser
Flugplätze, wie Simmern (Holzbach-Riesweiler), Kreuznach,
Weißenturm-Andernach, ist dabei seit Jahren mehr oder
weniger unbenutzt, bleibt aber für die Zwecke eines gelegentlichen
Anfluges (Notlandung) nach wie vor beschlagnahmt. Die
Folge für die betroffenen Gemeinden ist, daß die Landwirte
wegen der Entziehung ihres Ackerbodens ihre Betriebe vielfach
völlig umstellen müssen, die Fruchtfolge ändern, die Nutzviehhaltung
teilweise einschränken, weil die Gelände vielfach nur
noch als Schafhuten auszunutzen sind. Formal ausgesprochene
Freigaben sind dabei durch den Vorbehalt des Verbotes, auf
dem Gelände Ackerfurchen zu ziehen, wertlos gemacht. Wirklich
frei geworden sind nur die Flugplätze in der Gemarkung
Düren mit 112,50 ha, Eschweiler mit 23,61 ha und Girbelsrath
(in der I. Zone) mit 43,63 ha, die zeitweise ebenfalls noch
beansprucht worden waren,
Dem rigorosen Festhalten an wertvollem Gelände weiten
Umfanges, das dem militärischen Flugverkehr zu dienen bestimmt
ist, steht gegenüber, was hier passend beiläufig erwähnt
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