Effekt indessen noch viel schlimmer gewesen, Zunächst die
Schießplätze. Der Umfang des Druckes auf die Landwirtschaft,
die wirtschaftliche Behinderung, welche sie durch die Schießplätze
trifft, greift erheblich weiter, als die obengenannte
Hektarzahl es erscheinen läßt; sie greift die Sperr- und Gefahrenzone
mit ein, in der die landwirtschaftlichen Arbeiten
ebenfalls weitreichend behindert sind. Einige Meldungen zur
näheren Beleuchtung: Am 13. August 1927 wurde auf
dem Schießplatze Metternich ohne vorherige Verständigung
der Ortsbehörden geschossen; die auf den Feldern befindlichen
Landleute mußten eilig den Gefahrenbereich verlassen. Am
24, September sind in der Nähe der Weinbaudomäne Avelsbach
acht Granaten vom Übungsplatz Grüneberg bei Trier dicht über
die Feldarbeiter geflogen. Am 21. April schlugen in Oberemmel
in unmittelbarer Nähe von Frauen, die im Weinberg
arbeiteten, abgeirrte Granaten ein. Wenn wir nach diesen
Proben hören, daß auf dem Schießplatze Pellingen z. B. vom
Januar bis Oktober innerhalb eines aus Weinbergen, Wald und
Feld bestehenden Geländes an 40 Tagen von Artillerie
und Infanterie scharf geschossen wurde, so wird es klar sein,
daß die durch die Wirkungen der Geschosse eintretenden
Nutzungsbehinderungen in ihren wirtschaftlichen Endwirkungen
oft genug ebenfalls einer förmlichen Beschlagnahme nahe zu
werten sind. Man denke weiter daran, was es heißt, wenn in den
regenreichen Sommern der letzten Jahre Bestellung wie Aberntung
des Geländes, wenn einmal günstige Arbeitstage
kommen, warten müssen und es bezüglich der Termine des
Forstbetriebsplanes ebenso liegt. Die Entschädigungen, die das
Reich im Falle des Pellinger Schießplatzes für solche letzterwähnte
mittelbare Schäden zahlen mußte, betrugen 132000RM.
und auf der Dahlemer Binz 100000 RM, Im ganzen aber
schätzte die Reichsvermögensverwaltung die Belastungen aus
den Schießübungsplätzen im Jahre 1927 wie folgt:
a) für Inanspruchnahme von Grundstücken 812 716,— RM,
b) 4 „ Quartieren 26000,377
Eine volkswirtschaftlich erschöpfende Bewertung muß indessen
neben den erwähnten Nah- und Fernwirkungen der
Schießübungen den Begriff des Vorgeländes der Schießplätze
als eines ebenfalls bezüglich seiner landwirtschaftlichen
Bewirtschaftung in Mitleidenschaft gezogenen Terrains
noch erheblich weiter ziehen. Vor den großen Übungsplätzen
sind zahlreiche Dörfer das Durchzugsgebiet vieler
Truppenteile, die jahraus, jahrein aus den verschiedenen Teilen
des besetzten Gebietes nach den Übungsplätzen heranmarschie-35